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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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nehme ich die Debatte für geschlossen an, und der Herr Referent hat nur noch zum Schluß zu sprechen. Referent Abg. v. Haase: Ich muß doch bemerken, daß, wenn die erste Kammer den nämlichen Sinn in dem Beschlüsse unserer Kammer gefunden hat, den die Deputation darin gefun den zu haben glaubt, dieser Um stand dafür unleugbar spricht, daß der Beschluß so hat genommen werden können, wie er im Berichte genommen ist. Ich mache nochmals darauf aufmerksam, daß, wenn es wirklich die Meinung der Kammer bei jenem Beschlüsse gewesen wäre, daß die Kirchengemeinde allein — nicht aber auch die Kircheninspectisn und der Patron— das Recht des Wider rufs haben solle, so hatte man nicht einen andern Fall, wo der Widerruf geübt werden könne, in den Worten aufstellen können: „unter Hinzutritt der Kircheninspection Und des Patrons". Es wird dies um so klarer, da die Deputation vorgeschlagen hatte, es solle der Widerruf nur dann stattsind en, wenn alle drei Factoren, Gemeinde, Kircheninspection und Patron, gemein schaftlich die gegebene Erlaubniß zurückzögen, und die Kammer diesen Vorschlag abwarf. Mag übrigens es sein, wie cs wolle, jetzt handelt es sich nur darum, welchen Sinn die Kammer ihrem frühem Beschlüsse beilegen wolle, ob denselben, den die Deputation darin gefunden hat, und den auch die erste Kammer als darin liegend bezeichnet hat, oder nicht. Die Kammer ist ganz frei. Ich muß übrigens dem bei stimmen, was der Herr Staatsminister erwähnt hat, daß über haupt die vorliegende Frage von weniger praktischer Wichtigkeit ist, da zur Zeit nur in Städten der Cultus der Deutsch-Katho liken stattfinden soll und nur in größer» Städten stattsinden wird. Von Rittergütern und dem Patronatrechte der Ritter gutsbesitzer ist gegenwärtig nicht die Rede. Aus demselben Grunde ist auch die Erklärung des Wortes: „Patron", welche in der ersten Kammer gegeben worden ist, und welche die Depu tation hier mit im Berichte ausgenommen und zur Annahme empfohlen hat, von weniger Gewicht; denn, wie gesagt, auf Dörfer kann sich für jetzt der deutsch-katholische Cultus ohndies nicht ausdehnen. Diese Gründe reichen nach meiner Ansicht zu, das Deputationsgutachten zu rechtfertigen, und die Deputa tion empfiehlt daher, um die Sache zu einem Ende zu bringen, der geehrten Kammer, ihren frühem Beschluß dahin zu erklären, wie ihn die erste Kammer erklärt hat. Präsident Braun: Den auf den Widerruf sich beziehen den Punkt hat die zweite Kammer so gefaßt: „daß der betref fenden Kirchengemeinde sowohl allein, als unter Hinzutritt der Kircheninspection und des Patrons zu jeder Zeit der Widerruf der zu Benutzung ihrer Kirche von ihnen den Deutsch-Katholiken gegebenen Erlaubniß zuständig sein solle." Dagegen hat die erste Kammer diesen Punkt in folgender Fassung beschlossen: „daß sowohl der betreffenden Kirchengemeinde, als auch der Kircheninspection und dem Patrone, und zwar jedem derselben für sich allein und ohne durch den Widerspruch der andern beiden DHeile daran gehindert zu sein, zu jeder Zeit der Widerruf der zu Benutzung einer Kirche von ihnen den Neu-Katholiken gegebe nen Erlaubniß zuständig sei." Unsere Deputation hat uns an- gerathen, demBeschlussederersten Kammer beizutreten; ich Habs nun die Kammer zu fragen: ob sie hierin dem Vorschläge ihrer Deputation beipflichte? — Der Deputationsvorschlag wird gegen vierzehn Stimmen angenommen. Präsident Braun: Der Herr Referent wünscht noch, daß die Kammer über die Erklärung des Worts: „Patron," welche die erste Kammer gegeben hat, sich ausfprechen möge- Näm lich Seite 341 des Berichts ist bemerkt, daß von dem Referenten in der jenseitigen Kammer erläuterungsweise erwähnt worden sei: „daß, wenn die jenseitige Deputation in ihrem andcrweiten Berichte von dem Patrone als von einer einzelnen Person gesprochen, sie diesen Ausdruck hier, wie im vorigen Berichte, nur als Gegensatz zu einer moralischen Person verstanden habe, so daß also, wennz.B. ein Rittergut, welches das Patronatsrecht hat, mehrern Personen gehöre, und diese bei Ausübung des letztem zu concurriren haben, auch jeder dieser Mehrern berech tigt sein würde, seine Zustimmung zu geben, oder zu verweigern." Der Herr Referent 9. Haase bemerkt nun, daß die Deputation beantragt habe, die Kammer möge hierunter allenthalben ihre Zustimmung erklären, also zugleich auch hinsichtlich der Er klärung des Worts: „Patron". Ich habe zu erwarten, ob Je mand hierüber das Wort begehrt. Abg. Heuberer: Ich verstehe diesen Satz doch wohl richtig, wenn ich annehme, daß, wenn ein Rittergut, welches das PatronatSrecht hat, mchrern Personen gehört, jede einzelne Person ein besonderes Stimmrecht in dieserBeziehung habensoll. Dann erhalten wir also gewissermaaßen nuhrere Patrone, welche, bevor die Deutsch-Katholiken die Kirche erhalten, ihre Stimmen abzugeben haben? Ist dies begründet, so könnte ich es nur be klagen. Referent Abg. v. Haase: Es ist allerdings so; aber diese Frage hat keinen practischen Werth, weil auf Dörfern der deutsch katholische Cultus nicht stattsinden soll. Vicepräsident Eisenstuck: Ich kann auch hierin dem Herrn Referenten nicht beipflichten, denn ich sehe nicht ein, warum wir einer Erläuterung beipflichten sollen, welche kein Beschluß ist. Das geht zu weit. Dann könnte der Referent erläuterungsweise zehnerlei in den Bericht hineinbringen und die Kammer hatte die Verpflichtung, jede Erläuterung zu com. msntiren und darüber abzustimmen. Wir haben uns blos über den Beschluß der ersten Kammer zu erklären, wie ihn die erste Kammer gefaßt hat, nicht aber über eine Erläuterung, die der Referent hineingebracht und die nicht beschlossen worden ist. Zweitens muß ich auf den Widerspruch aufmerksam machen, der darin liegt. Vorher heißt es: es solle blos in Städten die Errichtung von deutsch-katholischen Gemeinden stattsinden, es sollen ihnen da bloS Kirchen eingeräumt werden. Da kommt der Kirchenpatron nicht in Frage, da ist es der Stadtrath; auf der andern Seite ist der Fall mit dem Kirchenpatron genannt, da können 10,12,15 dergleichen Patrone sein. Nun ist nicht bestimmt, soll Stimmenmehrheit entscheiden, wenn 14 Ja sagen und der 15. Nein. Das geht nicht. Ich glaube, wir thun
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