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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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erspart werden können. Jeder Protestant kann bei der Wahl zwischen Licht und Finsterniß doch nur den Wunsch Heilen, daß man daL erstere wähle, wenn er es auch in der Kammer oder sonst nicht ausdrücklich ausspricht, ohne daß er deshalb als Beamter seine Pflicht vernachlässige und sogar für eine fremde Religions partei die Proselytenmachers! begünstigen wollte. Abg. v. Schaffrath: Auch nach so vielen beredten Vor trägen für das Gutachten der Minorität der Deputation drängt es mich dennoch, daß auch ich mit einigen schwachen Worten der Kammer dringend, recht dringend anrathe, in diesem Punkre wenigstens auf ihrem früher» mit so vieler Ueberlegung und nach so langerBerathung gefaßten Beschlüsse zu beharren, und dann dem Himmel zu überlassen, was daraus entsteht. Die Folgen nämlich, die daraus entstehen, haben nicht wir, sondern hat die Regierung zu verantworten. Es werden allerdings keine guten Folgen seik; allein warum treten sie ein? Weil die Regierung auch das Wenige, was sie den Deutsch-Katholi ken gewähren will/ von ihrem Ermessen, von ihrer Willkür, von ihrer Gnade abhängig machen will. Der Erfolg wird zuvör derst der sein, daß es bei dem bisherigen Zustande bleibt. Nun, meine Herren, das Unglück ist nicht so groß im Verhältniß zu dem Zustande, der eintreten würde, wenn wir der Majorität beitreten und die Ansicht der Regierung billigen. Das Zuge ständnis was die Regierung den Deutsch-Katholiken giebt, ist so gut wie keines und so unwichtig, daß es auch bei dem Alten bleiben kann. Dann kann auch die Regierung nicht sagen, sie habe etwas für die Deutsch - Katholiken gethan. Der Abge ordnete Sachße meinte, es würde eine völlige Rechtlosigkeit der Deutsch-Katholiken eintreten, wenn man das Gutachten der Majorität nicht annähme. Er mag Recht haben; allein ist denn die Rechtlosigkeit dann aufgehoben, wenn ein ständischer Beschluß auf diese Grundlage zu Stande kommt? Rechtlos ist man, wenn die Rechte oder Zugeständnisse, die man erhalten soll, von Jemandes Ermessen abhängen. Das ist auch Recht losigkeit. Jetzt sind es die Deutsch - Katholiken auch schon in Bezug auf ihre Religionsübung gewesen, sie bleiben es aber auch dann, wenn das Deputarionsgutschten der Majorität an genommen wird. Denn auch nach diesem hängt die Einräu mung der Rechte, zu welcher dasselbe die Regierung ermächti gen will, noch von deren Ermessen und Widerrufe ab. Ich wiederhole es, Rechte, dis von dem Ermessen eines Andern ab hängen, sind keine Rechte, und wer von Zugeständnissen ab hängt, die Jemand wieder nehmen kann, ist in so fern rechtlos. Der Herr Staatsminister der Justiz meinte, dis Regierung wolle eben keine Willkür, dies zeige, theils daß sie die Vorlage an die Stände gebracht, theilS daß sie den Deutsch-Katholiken die Zugeständnisse, in so weit ständische Zustimmung zu ihnen nach der Verfassungsurkunde erforderlich war, nicht früher ge macht habe. Nun das gebe ich ihm zu, daß sie dir Verfassung nicht habe umstürzen wollen, aber dafür Ms ich ihr nicht einen großen Dank. Willkür bleibt es, wenn sie die Err Hei lung oder Zurücknahme derZugeständmsse von ihrem Ermessen II. iss. abhängen lassen will. Ueberhaupt bezweckt die ganze Vorlage nichts, als eine Vergrößerung der Macht der Regierung. Diese Macht hat sie jetzt nicht, und daß Jemand seine ohnedies große Macht noch vergrößern will, nenne ich nicht eben ein großks Zugeständnis Für die Reform, für die Sache selbst wird es jedenfalls in so fern kein Unglück sein, als sie ganz gewiß da durch, daß das Gutachten der Majorität nicht angenommen wird, nicht untergeht. Mögen sich die Regierungen noch so mächtig dünken, so mächtig sind sie nicht, daß sie irgend eine Idee oder eine Wahrheit unterdrücken können, -wenn sie über haupt Wahrheit ist. Die mächtigsten Regierungen haben noch nicht eine einzige Idee unterdrückt, noch gar keine, mithin wird die deutsch-katholische Sache nicht untergehen. Nur erschwert wird der Ausdruck der Idee, die Ausbreitung wird verhindert, aber untergehen wird sie nicht, das sind die Regierungen nim mermehr im Stande, und wenn sie alle mit einander einen Bund dazu abschlöffen, die deutsch-katholische Sache zu unter drücken. Die öffentliche Meinung, meine Herren, wird dar über richten, wer in dieser Sache zu viel verlangt hat oder wer zu wenig hat geben wollen. Die öffemliche Meinung in ganz Deutschland, ja in ganz Europa, wird entscheiden, ob wir Schuld daran sind oder wer sonst, wenn es in der vorliegenden hochwichtigen Sache der Menschheit zu keiner Einigung kommt. Wir haben auf keiner definitiven Anerkennung der Deutsch- Katholiken bestanden, wir haben uns damit begnügt, daß sie nur einigen Schutz in der Gottesverehrung erhalten; allein das Wenige auch soll von dem Ermessen der Regierung abhängen. Dazu, meine Herren, geben Sie Ihre Zustimmung nicht; denn Sie geben den Deutsch-Katholiken so gut wie gar nichts. Ich würde, das gestehe ich offen, nicht so vielMißtrauen indieVor- lage der Regierung und darein setzen, daß Alles von ihrem Er messen abhängt, wenn ich nicht gerade in den kirchlich-religiösen Dingen der Regierung am wenigsten vertraute. Die Verord nung vom 17.Juli v. I. hat das Vertrauen zu sehr erschüttert, als daß ich nicht glauben sollte, daß sie die wenigen Zugeständ nisse den Deutsch-Katholiken auf den ersten Anlaß wieder neh men würde. Die Hauptsache und der Hauptgrund, warum Sie hier der Minorität beitreten müssen, ist ein rein rechtlicher und aus der Verfassungsurkunde entnommener. Ich halte geradezu das Gutachten der Majorität oder die Vorlage der Regierung der Form und der Wahrheit nach für nichts Anderes, als für eine Versaffungswidrigkeit. Nur durch Gesetz und nur auf g esetzlichem Wege darf nach §. 32 der Verfassungs urkunde das Maaß des Schutzes der Gottesverehrung, welcher andern neu aufzunehmendenKirchengemeinden crtheilt werden soll, festgesetzt werden. Das will die Regierung nicht, sie will das Maaß des Schutzes der Deutsch-Katholiken in ihrer Gottesverehrung nicht, wie es §. 32 der Berfassungsurktmde vorschreibt, „gesetzlich", nicht durch Gesetz, sondern ohne Gesetz, gesetzlos durch ein der Verfaffungsmkunde unbekann tes Mittelding, durch ein sogenanntes Publicandum, oder wie sie es sonst nennen mag, ftststellen, und das geht nach unserer Brrsassungsmkunde nicht. Alles, wozu die Zustimmung der 3*
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