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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Z004 würde, gerade nur von den Deutsch-Katholiken dir persönlichen auf sie ein Verhörstermin anberaumt werden müßte. Parochiallasten für eine andere Confessio» zu fordern, weil sie ohnehin eine sehr geringe Zahl bilden und deshalb zur Unterhal ¬ tung ihres Cultus außerordentliche Mittel gewähren müssen. Ich glaube, es entspricht vollkommen der Gerechtigkeit, daß, wenn das Minoritätsgutachten nicht durchgehen sollte, die Kammer diesen Antrag annimmt. Präsident Braun: Der Herr Abgeordnete Hensel wünscht und beantragt: „Die hohe Staatsregierung zu ermächtigen, die von den Deutsch-Katholiken für andere Kirchengesellschaften zu entrichtenden persönlichen Parochiallasten aus der Staatskasse zu übertragen." Der Antrag ist eventuell für den Fall gestellt, wenn das Gutachten der Minorität keine Annahme finden sollte. Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Ge schieht hinreichend. Abg.Heuberer: MeineHerren! FürchtenSie nicht, daß ich eine Wiederholung bezüglich der Gründe eintreten lassen werde, welche bei der vorigen Verhandlung über diesen Gegen stand vorzuführen ich mir erlaubt habe. Ich wollte nur erklären, daß ich mit den Rednern vor mir und namentlich mit dem Abge ordneten Joseph der festen Meinung bin, daß die Deutsch-Ka tholiken auf keine Weise verpflichtet sein können, an die römisch- katholische Kirche Beiträge zu leisten. Was den Antrag meines Nachbars Hensel betrifft, so kann ich ihm nicht beistimmen, ich habe ihn auch nicht unterstützt, denn ich glaube, wenn etwas aus Staatskassen gewährt wird, so wird dies wieder andern Leuten genommen, um es der römisch-katholischen Kirche zu Gute gehen zu lassen; diese mag für sich selbst sorgen, wie die Deutsch-Katho liken und die Protestanten desgleichen thun. Abg. v. Schaffrath: Ich erlaube mir noch zuvörderst gegen den Antrag der,Majorität hinzuzufügen, daß derselbe mit Z. 54 der Verfassungsurkunde in Widerspruch steht, wonach keine Moratorien ertheilt werden sollen. Ich weiß nämlich nicht, wie die Milde von der Staatsregierung anders, als durch Morato rien (Anstands-, Gestundungsbriese) ausgeübt werden soll. Ich habe nicht deshalb, sondern nur um das Wort gebeten, um die Ansicht des Herrn Staatsministers zu widerlegen, nach welcher die Frage, ob die Deutsch-Katholiken zu Parochialbeiträgen an die römisch-katholische Kirche verbunden seien, schon entschieden sei. Der Herr Staatsminister meinte, diese Frage sei schon vom Kultusministerium entschieden; nun möchte ich das Gesetz ken nen, nach welchem das Cultusministerium ermächtigt sein soll, diese Frage zu entscheiden, zumal in erster Instanz. Viel mehr würde das gesetzliche Verfahren, der sogenannte Executions- proceß, auch hier eintreten. Bekanntlich müssen auch die Ver waltungsbehörden sich, nach dem Executionsgesetze von 1838 richten, wenigstens steht das in der Publicationsverordnung. Die Deutsch-Katholiken würden nun vor dem Zahlungstermine, der ihnen gestellt werden muß, Einwendungen gegen das Hülfs- verfahren erheben, und diese wären jedenfalls so erheblich, daß In die sem wird erst die Frage entschieden und zwar in erster Instanz, und das ist das einzige rechtliche Verfahren. Wenn auch die Sache nicht vor das Gericht kommt, weil sie vor die Verwaltungs behörden gehört, so muß doch der gesetzliche Jnstanzenzug eintre ten und, wie ich glaube, im Administrativj ustizwege, nicht im bloßen Verwaltungswege entschieden werden, weil sich hier zwei Parteien — die römisch-katholische Kirche und die Deutsch-Ka tholiken—gegenüberstehen und diesen der Grund ihrer Verbind lichkeit nachgewiesen werden muß. Der Grund ist die Mitglied schaft derrömisch-katholischen Kirche. Diese leugnen die Deutsch- Katholiken, sie muß also bewi esen werden. Beweisen sie aber, daß sie nicht mehr vorhanden ist und daß sie ausgetreten sind, so wird erst zu entscheiden sein, ob tz. 10 des Mandats von 1827 auf sie Anwendung leidet. Also entschieden ist die Frage noch nicht. Referent Abg.v.H aase: Ich begreife in der Lhat nicht, wie der Antrag der Majorität der Deputation solche vielfache An griffe erfahren kann. Der Herr Staatsminister hat den wahren Sinn des Antrags erklärt, und die Abgeordneten, welche demnach gegen den Antrag gesprochen haben, müssen diese Erklärung ent weder überhört haben, oder mißverstehen. Die Sache liegt so: Die ersteKammer und dieRegierung sind derAnsicht,daß dieGleich- stellung derDeutsch-Katholiken bezüglich der bürgerlichen und poli tischen Rechte mit den andern in Sachsen aufgenommenen Con- fesflonen nurdurch dieFirtion gerechtfertigt werde,daß man sie noch als römischeKatholiken ansehe,und leitetdaherdetenfortdauernde Beitragspflichtigkeit ab. Nun bcsinden sich unter den Deutsch- Katholiken Arme und Wohlhabende. Die Regierung will den Armen die nöthige Nachsicht schenken, und ihnen wird da» durch geholfen werden, daß das hohe Cultusministerium ihre Beiträge aus einem unter seiner Verwaltung stehenden dazu ge eigneten Fonds in entsprechenden Fällen überträgt. Durch den Antrag (den übrigens die Regierung in Folge dieser Erklärung selbst in der Vereinigungsdeputation hervorgerufen hat) wird ja nur der Wunsch ausgesprochen, daß die Regierung in dieser Weise mit Milde verfahren, keineswegs aber, daß sie das Recht alteriren solle. Wollen die, denen keine Uebertragung zu Theil wird, nicht bezahlen, so mögen sie eine rechtliche Entscheidung herbeiführen. Ich wiederhole nochmals, daß von der ersten. Kammer nicht zu erwarten ist, daß sie die Befreiung von der Beitragspflicht aussprechen werde. So viel ich weiß, sind bei der zweiten Berathung in der ersten Kammer nur sieben Mit glieder der diesseitigen Ansicht beigetreten. Ich rathe daher der Kammer dringend an, den Antrag anzunehmen, der Niemanden präjudicirt, den Aermern eine Erleichterung gewährt und kein Gesetz verletzt; denn daß er ein Moratorium beanspruche, kann von Niemandem ernstlich behauptet werden. Abg. v. d. P lani tz: Ich wollte mich nur gegen den Antrag des geehrten Abgeordneten Hensel aussprechen. Nach meinem Dafürhalten ist derselbe überhaupt gegenwärtig nicht einmal zu-
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