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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028058Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028058Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028058Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll84. Sitzung 2011
- Protokoll85. Sitzung 2043
- Protokoll86. Sitzung 2067
- Protokoll87. Sitzung 2095
- Protokoll88. Sitzung 2119
- Protokoll89. Sitzung 2151
- Protokoll90. Sitzung 2169
- Protokoll91. Sitzung 2201
- Protokoll92. Sitzung 2233
- Protokoll93. Sitzung 2257
- Protokoll94. Sitzung 2271
- Protokoll95. Sitzung 2297
- Protokoll96. Sitzung 2325
- Protokoll97. Sitzung 2345
- Protokoll98. Sitzung 2363
- Protokoll99. Sitzung 2389
- Protokoll100. Sitzung 2405
- Protokoll101. Sitzung 2421
- Protokoll102. Sitzung 2453
- Protokoll103. Sitzung 2479
- Protokoll104. Sitzung 2509
- Protokoll105. Sitzung 2537
- Protokoll106. Sitzung 2553
- Protokoll107. Sitzung 2585
- Protokoll108. Sitzung 2599
- Protokoll109. Sitzung 2623
- Protokoll110. Sitzung 2647
- Protokoll111. Sitzung 2659
- Protokoll112. Sitzung 2685
- BandBand 1845/46,4 -
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Gesetz fügen, es sei bei dem Ablösungsgesetz die Ablösung der Laudemien nicht hineingezogen worden, weil man den Zeit- Punkt nicht passend gehalten habe. Nun, so hatte man auch Liesen Zeitpunkt jetzt nicht für passend anerkennen sollen, und Las Gesetz warten lassen bis dahin, wo man volle Zahlung leisten konnte. Staatsminister v. Ze sch au: Ich habe die Aeußerung Les Herrn v. Polenz auch gar nicht so verstanden, und es ist mir nicht beigekommen, darin einen persönlichen Borwurf zu erkennen. Ich habe mich nur dahin geäußert, es habe sich Ler Wunsch jetzt mehr als früher von allen Seiten kundgcge- ben, auch diese Lehngelderentxichtung abgelöst zu sehen. Die Regierung hat geglaubt, es sei die allgemeine Ansicht und Meinung, und ich habe hinzugefügt, daß allerdings, wenn die Sache jetzt nicht zu Stande kommen solle, weil sie in eine Zeit fällt, wo bei dem besten Willen die Geldfragen nicht so leicht, rvie sonst, gelöst werden können, kein Ausweg übrig bleibt, als Ler vorgeschlagene. Referent v. Crusius: Nur eine kurze Bemerkung als Widerlegung auf eine Aeußerung des Herrn Bicepräsidenten, welche einenBorwurfderDeputation enthielt. Er ging von der Ansicht aus, als sei die Deputation weniger durchdrungen gewe sen von der rechtlichen Begründung der Leistung, die jetzt der Ablösung durch den in Frage befangenen Gesetzentwurf unter worfen werden solle, und nach der frühem Gesetzgebung nur durch freie Bereinigung beseitigt werden konnte. Ich gestehe, daß ich kein Moment aufsinden kann, welches zu dieser Ver- muthung Veranlassung geben könne. Ich glaube, daß die Deputation sich aufeinem völlig freien, parteilosen Standpunkt erhalten hat, und wenn der Herr Vicepräsident derselben aus drücklich vorwirft, sie sei in Beziehung auf die Verhältnisse der Berechtigten strenger und harter gewesen in ihren Vorschlägen, als die Regierung im Gesetzentwurf, so muß ich diesen Vor wurf auf das entschiedenste zurückweisen. Die Deputation ist mit einem Vorschläge nicht hervorgetreten. Die Paragra phen, welche jetzt der Verhandlung unterliegen, sind von der Staatsregierung der Berathung unterstellt worden, und die Deputation hatte sich nur gutachtlich darüber zu äußern. Sie sind, wie auch durch die klare Auseinandersetzung des Herrn Staatsministers dargethan worden ist, geeignet, und unter den gegenwärtigen Verhältnissen das einzige Mittel, das Zustande kommen einer gesetzlichen Bestimmung zu bewirken, deren Er scheinen jetzt wünschenswerth ist. Dies zur Rechtfertigung des Vorschlags der Deputation. v. Watzdorf: Da ich als Mitglied der Deputation den Bericht mit unterschrieben habe, so könnte ich mich des Wortes begeben, wenn nicht die einleitenden Bemerkungen des Refe renten mich bewögen, darauf eine Entgegnung zu machen. Bei Unterzeichnung des Berichts bin ich von der Ansicht aus gegangen, daß es wünschenswerth sei, die Laudemien zur Ab lösung zu bringen selbst mit dem Opfer, welches §. 5 den Be rechtigten auflegt. Wenn aber der Referent auf den Ursprung Ler Laudemien hingewiesen hat, und daraus hat ableiten wol len, daß eine unvollständige Entschädigung sich dadurch recht- fertige, so kann ich mit dieser Motivirung nicht einverstanden sein. Referent v. Crusius: Zu meiner Rechtfertigung muß ich erklären, daß davon in meinen Einleitungsworten nicht die Rede gewesen ist. Ich muß in der That hierbei sehr unklar gewesen sein. Ich bin auf den Ursprung der Sache gar nicht zurückgegangen, weil ich geglaubt habe, es sei bei dieser Vor lage darüber nicht zu sprechen. Es handelt sich jetzt weder um Ablösung der Laudemien, noch um die rechtliche Begründung derselben, sondern lediglich um den Schluß der Landrenten bank. Ueber die auf Ablösung der Laudemien bezüglichen Ge setzentwürfe ist die Verhandlung bereits vor mehrer» Tagen geschlossen. Ich habe mich nur bemüht, darzuthun, daß das Opfer, als welches ich tz. 5 bezeichnet habe, keineswegs so groß sei, als es im ersten Augenblicke zu sein scheint, am wenigsten habe ich einen Zweifel gehabt an der rechtlichen Begründung der Forderung, wo sie hergebracht ist. Bürgermeister Hübler: Es ist unverkennbar, meine Herren, daß nach §.5 für den Berechtigten die Aufgabe eines an sich ganz unbestrittenen Rechtes mit einem Opfer verbunden sich darstellt. Das ist die Ansicht der Regierung, das ist die An sicht der Deputation, das hat auch der Referent im Eingänge seiner Rede, wie ich ihn verstanden habe, ganz unumwunden ausgesprochen. Demnach, meine Herren, möchte ich glauben, daß dieses Opfer der guten Sache und der Genehmigung des Gesetzentwurfs entgegenzutreten nicht geeignet sei. Das Opfer ist einerseits ein nur vorübergehendes, andererseits ein nur ein zelne Betheiligte betreffendes. Ein nur vorübergehendes Opfer scheint es mir, weil es eben nur auf dem augenblicklichen, durch die Zeitconjuncturen herbeigeführten niedrigen Course un serer Staatspapiere beruht. Ständen unsere Papiere noch im Cours, wie vor zwei Jahren, so würde von einem Opfer nicht die Rede sein. Wie aber nun durch ganz ungewöhnliche Zeit- conjuntturen der Cours aller Papiere für den Augenblick ge drückt worden ist, so laßt sich bei Sachsens geregelten Finanzen, bei seinem unerschütterlichen Credit mit ziemlicher Gewißheit erwarten, daß in wenigen Jahren die Coursdifferenz und mit ihr das gegenwärtige Opfer sich vollständig ausgleichen werde. Als nur einzelne Betheiligte treffend habe ich das Opfer bezeich net, weil die größere Anzahl der Berechtigten unfehlbar in dem Falle sein wird, ohnehin über die Landrentenbriefe sofort nicht disponiren zu können. Sie werden zur gerichtlichen Deposition gelangen müssen, und dann wird das Depositum in Landrenten briefen wenigstens Zinsen tragen, während dasselbe im baaren Gelde todt liegen würde, und es würde sonach für die Berechtig ten in diesem Falle nicht nur kein Verlust, sondern selbst ein Vortheil hervorgehen. Jndeß glaube ich, daß diese kleinlichen pecuniären Rücksichten überhaupt für die Berechtigten kein Mo tiv zu ihrer Abstimmuüg über das vorliegende Gesetz abgeben werden. Ich hege die vertrauende Ueberzeugung, daß diehöhern nationalöconomischen Gründe ihre Abstimmung leiten, und daß sie aus Rücksicht für das allgemeine Wohl, wie sie ja schon.
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