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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028058Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028058Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028058Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll84. Sitzung 2011
- Protokoll85. Sitzung 2043
- Protokoll86. Sitzung 2067
- Protokoll87. Sitzung 2095
- Protokoll88. Sitzung 2119
- Protokoll89. Sitzung 2151
- Protokoll90. Sitzung 2169
- Protokoll91. Sitzung 2201
- Protokoll92. Sitzung 2233
- Protokoll93. Sitzung 2257
- Protokoll94. Sitzung 2271
- Protokoll95. Sitzung 2297
- Protokoll96. Sitzung 2325
- Protokoll97. Sitzung 2345
- Protokoll98. Sitzung 2363
- Protokoll99. Sitzung 2389
- Protokoll100. Sitzung 2405
- Protokoll101. Sitzung 2421
- Protokoll102. Sitzung 2453
- Protokoll103. Sitzung 2479
- Protokoll104. Sitzung 2509
- Protokoll105. Sitzung 2537
- Protokoll106. Sitzung 2553
- Protokoll107. Sitzung 2585
- Protokoll108. Sitzung 2599
- Protokoll109. Sitzung 2623
- Protokoll110. Sitzung 2647
- Protokoll111. Sitzung 2659
- Protokoll112. Sitzung 2685
- BandBand 1845/46,4 -
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Präsident v. Carlowitz - ZuZ. 2 ist nichts erinnert, und ich frage: ob man §. 2 des Gesetzentwurfs annehme? —Ein stimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: §. 3 liegt in einer neuern Fas sung vor, die Sekte 653 ersichtlich ist, und ich frage die Kam mer: ob sie Z. 3 in dieser neuern Fassung annehme? — Ein stimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Mit 4 ist es derselbe Fall, und ich frage: ob sie §. 4 in der neuen Fassung annehme? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Was den angefochtenen §. 5 anlangt, so muß ich mir die Bemerkung erlauben, daß ich nach meinem Dafürhalten die stattfindende Annahmefrage nur unter der Voraussetzung stellen kann, daß, wenn noch über die andern darin angezogenen Gesetze mit Namensaufruf abgestimmt werden wird, dieselben auch von der Kammer angenommen werden; denn Sie erinnern sich, daß diese beiden Gesetze nach ihrer Berathung noch nicht definitiv angenommen worden sind, indem die Abstimmung mit Namensaufrüf ausgesetzt ward. DamitnundieAnnahme von§.5 dieses Gesetzes Niemandem in Bezug auf die Annahme jener Gesetze präjudicire, mußte ich dieses Vorbehalts Erwähnung thun. Ich frage: ob tz. 5 unter der Voraussetzung, daß die beiden andern Mesche noch nach träglich die Genehmigung der Kammer finden, angenommen wird? — Wird gegen sechs Stimmen angenommen. Präsident v. Carlowitz: Was tz. 6 anlangt, so ist dazu nichts erinnert, und ich frage: ob die Kammer tz. 6 des Gesetz entwurfs annimmt?— Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Sodann ist von der Depu tation noch vorgeschlagen, die Petition der Gemeinde Sürßen um Zulässigkeit der Ueberweisung der von dieser Gemeinde zu entrichtenden Geldzinsen an die Landrentenbank auf sich be ruhen zu lassen, und ich frage: ob die Kammer dem Vor schläge der Deputation hierin beitritt? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Nun, meine Herren, würde noch mit Namensaufruf abzustimmen sein, allein es sind nicht weniger als drei derartige Fragen zu stellen. Jene vorhin er wähnten Gesetze sind auch noch zur Annahmefrage zu bringen, und es fragt sich nur, mit" welchem dieser drei Gesetze wir den Anfang machen sollen. Gewissermaaßen stehen sie alle drei in einem solchen Zusammenhänge, daß, wenn es möglich wäre, sie mit einer Frage abzuthun, dies das Angemessenste sein würde. Es läßt sich aber dies nicht ausführen, und so schlage ich denn vor, nach der Zeitfolge der Berathung uns zu richten, also mit dem Gesetze über einige nachträgliche Bestimmungen zum Ab lösungsgesetze anzufangen. Bürgermeister Hübler: Die Deputation ist mit der Fragstellung ganz einverstanden. Präsident v. Carlowitz: Ein Bedenken ist nicht erhoben worden, wenigstens keines, dem man inhäriren wollte. Ich stelle daher zunächst die Frage auf den Gesetzentwurf, einige nachträgliche Bestimmungen zum Ablösungsgesetz betreffend, und frage: ob die Kammer diesen Gesetzentwurf mit dm be schlossenen Veränderungen und gestellten Anträgen annehmen wolle? Es antworten mit I a: Mcepräsident ».Friesen, Secretair ».Biedermann, Seer. Bürgermeister Ritterstädt, v. Nostitz, Graf zur Sippe, v.Criegern, V.v. Ammon, V.Großmann, V.Mirus, «'.Welck, 0. Crvsius, v. Lhielau, v. SchLnfels, v. Gross, ».Posern, Mit Nein: Prinz I oh anu, Graf Schönburg, Bürgermeister Hübler, Graf Hohenthal-Püchau, v. Heynitz, Bürgermeister Wehner, Bürgermeister Gottschald, Meinhold, v. M etz sch, Bürgermeister Bernhards, Bürgermeister Starke, ».Schönberg-Purschenstein, v. Lüttich au, v.Hartktzsch, ».Watzdorf und Präsident ».Carlowitz. v. Polsnz. Präsident v. Carlowrtz: Es rst der Gesetzentwurf gegen drei Stimmen angenommen worden. Dieselbe Frage stelle ich auf den Gesetzentwurf über den Antrag, die Schutzunterthänkg- keit und den Stuhlzins betreffend. Sämmtliche Anwesende beantworten diese Frage mit Ja./ und zwar: Mcepräsident v. Friesen, Secretair». Biedermann, Secr. Bürgermeister Ritterstädt, Prinz Johann, v. Nostitz, Graf zur Lippe, v. Criegern, v.v. Ammon, v. Großmann, Graf Schönburg, V.Mirus, ».Welck, V.Crusius, v. Thielau, v.Schönfels, v. Polenz, v. Gross, ». Posern, Bürgermeister Hübler, Graf Hohenthal-Püchau, ».Heynitz, Bürgermeister Wehner, Bürgermeister Gottschald, Meinhold, v. Metzsch, Bürgermeister Bernhardt, Bürgermeister Starke, ».Schönberg-Purschenstein, v. Lüttichau, v.Hartitzsch, ».Watzdorf und Präsident ».Carlowitz. Präsidentv. Carlowitz: Dieser Gesetzentwurf ist ein stimmig angenommen worden, und nun stelle ich dieselbe Frage auf den jetzt berathenen Gesetzentwurf, den Schluß der Land rentenbank betreffend. Mit Ja beantworten diese Frage: v. Gross, Secretair». Biedermann, Secr. BürgermeisterRitterstädt, Prinz Johann, ».Nostitz, Grafzur Lippe, v. Criegern, 0. ».Ammon, V.Großmann, v. Mirus, v. Welck, v. Crusius, v. Thielau, v. Schönfels, ».Potenz, MitNein: Mcepräsident v. Friesen, GrafSchönburg, ».Schönberg-Purschenstein, v. Posern, Bürgermeister Hübler, GrafHohenthal-Püchau, v. Heynitz, Bürgermeister Wehner, Bürgermeister Gottschald, Meinhold, ».Metzsch, Bürgermeister Bernhardt, Bürgermeister Starke, v. Watzdorf und Präsident ».Carlowitz. ».Lüttichau und t>. Hartitzsch.
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