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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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-erst Belehrung und behalte mir vor, für den Fall, wenn es mir scheinen sollte, daß bei der Ausführung dieses Vorschlags Zweifel entstehen könnten, in dieser Beziehung noch einen An trag zu stellen. .Referent Bürgermeister Hübler: Die Deputation hat allerdings geglaubt, daß durch dieFassung des Beschlusses dem von Herrn v. Criegern angeregten Zweifel hinreichend begeg net sei. Denn nach dieser Fassung soll den gedachten Rathen und ihren Nachfolgern, bei Feststellung der Pension, die Zeit von dem Eintritte in den Dienst der Kirche und Schule als Staatsdienst mit angerechnet werden. Daraus wird folgen, daß von dem Zeitpunkte an, wo der confirmirte Geistliche, sei es auch als Substitut in ein Kirchcnamt eingetreten ist, die Berechnung der im Staatsdienste vollbrachten Jahre zu begin nen hat.. Dasselbe gilt vom Schullehrer, auch hier fängt im eintretenden Falle seiner Pensionirung als Staatsdiener die Berechnung der Zahl seiner Dienstjahre von dem Momente an, wo er als consirmirter Lehrer den Dienst der Schule ange treten. Das war die Ansicht der Deputation; ich weiß nicht, ob die Ansicht der Regierung damit conform ist. Staatsminister v.Wietersheim: Diese Angelegenheit hat eine Wendung genommen, nach welcher die Staatsregie rung sich nicht sowohl wegen des an die Stände gerichteten Anverlangens, als vielmehr wegen der frühern Unterlassung desselben zu rechtfertigen hat. Das Cultusministerium hat die Rücksichten der Gerechtigkeit in dieser Frage niemals verkannt; wenn man aber nicht früher deshalb einen Antrag gestellt hat, so hat dies, abgesehen davon, daß ein Pensionsfall zur Zeit noch nicht vorgekommen ist, hauptsächlich darin seinen Grund gehabt, daß die Staatsregierung vom centralen Gesichtspunkte aus sich für verpflichtet geachtet hat, mit Anträgen, welche eine Erhöhung der Pensionslast zur Folge haben könnten, möglichst vorsichtig zu verfahren. Diese Rücksicht wird gewiß auch Aner kennung finden. Ein Nachhall derselben ist die Art und Weise, wie man den Gegenstand im Decrete zu reguliren gesucht hat. Man hat geglaubt, es könnten einzelne Fälle eintreten, wo den Rücksichten der Billigkeit Genüge geleistet werden könnte, ohne daß man der Staatskasse die Last aufbürde, welche eine feste Regel zur Folge hat. Demungeachtet habe ich kein Bedenken auszusprechen, daß es der Staatsregierung sehr erwünscht ist, wenn Seiten der geehrten Kammer der Antrag so angenommen wird, wie die geehrte Deputation sich dafür verwendet hat. Was die specielle Frage betrifft, welche der geehrte Redner in dieser Beziehung aufgeworfen hat, so wird sie sich wohl dadurch erledigen, wenn man von dem allgemeinen Grundsätze ausgeht, daß die Dienstzeit sowohl der Kirchen- als Schuldiener von ihrer Consirmation an zu rechnen ist. Hinsichtlich der Substi tuten habe ich zu bemerken, daß diese auch constrmirt werden, bloße Pfarrvicare allerdings nicht. Ob in einzelnen besonder» Fallen ein Zweifel darüber entstehen kann, ob ihnen diese Zeit -es Vicariats mit anzurechnen sei, lasse ich dahingestellt, ich muß aber bemerken, daß ähnliche Zweifel, welche die Staats regierung nach pflichtmaßigem Ermessen zu lösen hat, auch in andern Fallen auftauchen. An und für sich hat man im Allge meinen den Eintritt in den Kirchen- oder Schuldienst von der Consirmation an zu rechnen. v. Criegern: Nach der ertheilten Auskunft des Herrn Staatsministers finde ich mich veranlaßt, von einem Anträge abzusehen. Ich glaube, daß hiernach wenigstens in der Regel die vorgeschlagene Bestimmung genügendes Anhalten gewah ren wird. v. Großmann: Der hohen Staatsregkerung sowohl, als der geehrten Deputation bin ich für die geneigte Berück sichtigung dieses allerdings dringenden Bedürfnisses sehr dank bar und ich habe das feste Vertrauen zu der hohen Kammer, sie werde dem gestellten Anträge die Annahme nicht verwei gern. Es würde nicht blos für die jetzt fungirenden Herren Kirchen- und Schulrathe eine niederschlagende Wahr nehmung sein müssen, wenn man die Rücksichten der Gerech tigkeit und Billigkeit, die hier so laut sprechen, aus den Augen setzen wollte, sondern ich glaube auch, es würde ein großer Nachtheil für den ganzen Staats - und Küchendienst in die sem Punkte eintreten, wenn nicht den Männern, welche gerade jetzt auf diesen Stellen stehen und auch künftig stehen werden, die Aussicht auf eine gesicherte Existenz eröffnet sein solle. v. Posern: Ich werde für den Antrag der geehrten Deputation stimmen, weil ich ihn nicht allein — hinsichtlichder jetzt angestellten sehr ehrenwerthen Manner, die, so weit ich sie kenne, eine dergleichen Berücksichtigung, in Betracht ihrer Würdigkeit und geleisteten Dienste, von Seiten des dankba ren Vaterlandes gewiß verdienen — für gerecht und billig halte, sondern auch für rathsam, weil ich sonst fürchte, daß man zu dergleichen Stellen nicht immer die tüchtigsten Leute wird erlangen können, und auch die Befürchtung eintreten könnte, daß dergleichen Männer, so lange sie für die Zeit ihres Alters nicht sichergestellt sind, dann langer in ihrem Amte bleiben werden, als es für das Amt und die Geschäfte gut ist, länger, als ihre Kräfte ausreichen, um den an sie gemachten Ansprüchen genügen zu können. — Noch etwas muß ich, nur um spätem etwa möglichen Mißverständnissen vorzubeu gen, — in Bezug auf die Fassung des Deputationsberichts zur Sprache.bringen. Ich glaube nämlich, daß auch hinsicht lich der jetzt Angestellten noch ein Unterschied ist zwischen dem Anträge der Deputation und der im Decrcte ausgesprochenen Ansicht der hohen Staatsregierung, während der Bericht die Sache so referirt, als finde nur rücksichtlich der künftig Anzu stellenden verschiedene Ansicht statt, und als habe die Deputa tion in ihrem Anträge hinsichtlich der jetzt bereits Angestellten den Vorschlag der hohen Staatsregierung ganz unverändert gelassen. Dem ist aber, wie ich zeigen werde, nicht ganz so. —> Ich werde aber deshalb nicht dagegen stimmen; ich habe gleich zu Anfang gesagt, daß ich für die Deputation stimmen werde, und erwähne es nur, um die betreffenden Angestellten.
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