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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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davon Veranlassung nehmen, die Verhandlungen hierüber in der Zwischenzeit bis zum nächsten Landtage fortzusetzen. Präsident v. Carlo witz: Ich weiß nicht, ob noch etwas bemerkt werden will? '— Meine Herren, gewkssermaaßen ist die jetzige Sachlage dieses Berarhungsgegenftandes eine in unserer ständischen Praxis ganz neue, natürlich nur in Bezug auf die Form; ich muß mir daher erlauben, der Abstimmung einige einleitende Worte vorausgehen zu lassen. Ich führe Sie zunächst auf den Stand der Sache zurück, den sie bei der letzten Berathung in dieser Kammer einnahm. Das Gut achten der Deputation war bekanntlich ein abfälliges und in der Hauptsache in den Worten enthalten: „die geehrte Kam mer wolle der Einführung des neuen Maaßsystems mit dem vorgelegtcn Gesetzentwürfe die Zustimmung so lange versagen, als nicht die gesammten Zollvereinsstaaten oder wenigstens die benachbarten, namentlich Preußen, sich für die Annahme dieses Systems entschlossen haben würden." Es war also das Gutachten ein ganz abfälliges und rieth an, den Gesetzentwurf abzulehnen. Bei der Berathung ließen wir die Maaßord- nung vorangehen und vereinigten uns in Bezug auf dieselbe mit den Ansichten der andern Kammer. Es tauchte hier nur ein einziges neues Amendement auf, aber auch dieses ist jetzt kein Gegenstand der Vereinigung mehr, weil es auch in der andern Kammer Anklang gefunden hat. Nach Beendigung der Durchgehung der Maaßordnung gingen wir auf den Gesetzentwurf selbst über; allein schon bei den ersten Paragraphen zeigte es sich, daß die Mehrheit dieser Kam mer gegen den ganzen Gesetzentwurf eingenommen war. Es wurde nämlich der 1.,§. nach längerer Verhandlung abge lehnt. Ich glaubte bei dieser Sachlage den Vortrag des Ge setzes nicht weiter fortführen lassen zu dürfen, und erhielt so wohl Seiten der Staatsregierung als der Kammer die Ermäch tigung, sofort das von mir vorhin erwähnte Deputationsgut achten zur Abstimmung bringen zu dürfen. Dieses Gutach ten fand Annahme, es warsomit- ohne daß noch eine besondere Iragstellung auf den Gesetzentwurf nothwendig gewe sen wäre, der Gesetzentwurf bereits als abgelehnt anzuse- Hen. So gelangte die Sache an die andere Kammer. Den Gang der Verhandlung dort hat Ihnen der Herr Referent so eben mitgetheilt, der Vereinigungsvorschlag ist Ihnen gleich falls eröffnet worden und es handelt sich jetzt zunächst darum, ob man diesem beitreten will oder nicht beitreten will. Was nun die Art und Weise der Fragstellung anlangt, so halte ich dafür, ich müsse auf den Vereinigungsvorschlag, wie ihn der Referent eben vorgetragen hat, und wie ich ihn nochmalswerde vortragen lassen, die erste Frage stellen. Allein ich werde nach Beantwortung dieser Frage natürlich auf den noch nicht durch gegangenen Gesetzentwurf selbst zurückkommen, die einzelnen Paragraphen desselbenzumVortrage bringen lassen müssen und schließlich eine Frage auf Annahme des Gesetzentwurfs selbst mit Namensaufruf erfolgen lassen. Gewissermaaßen dürfte es scheinen, als ob durch Annahme des Deputations vorschlags, der zuerst zurFrage gebracht werden soll, wenn an ders die Annahme erfolgt, der Amendirung des Gesetzent wurfs selbst, dessen Vortrag erst später erfolgen soll, präjudi- cirt werde, und es ist dies nicht ganz zu leugnen; allein ich muß bemerken, daß, wenn das Deputationsgutachten Annahme findet, auch die Kammer auf Amendirung und Abänderung des Gesetzes wird verzichten müssen, denn es liegt eben in dem Deputationsgutachten, daß man dem Gesetzentwürfe beitre ten solle. . Im Uebrigen bemerke ich, daß der Gesetzentwurf selbst stets nur zu wenig Erinnerungen Veranlassung gegeben hat, und daß der Beitritt, wenn anders man über die Princip- frage einig ist, in dieser Beziehung unbedenklich erscheint. Wenn also das Deputationsgutachten Annahme findet, so wer den sich die Mitglieder bescheiden müssen — denn es handelt sich hier ja nur von der Principfrage —, daß zu dem Ge- setztentwurfe keine Amendements mehr durchzubringen sein möchten, weil eine Abänderung gegen das Vereinigungsver fahren selbst verstoßen würde. Es würde also auch der Gesetz entwurf nach Annahme des Deputationsgutachtens Annahme finden müssen, sei es mit größerer oder geringerer Stimmen mehrheit, weil man außerdem mit sich selbst in Widerspruch kommen würde. Man könnte mir freilich einwenden, es sei rathsamer, jetzt noch keine Frage auf das Deputationsgutach ten zu stellen, sondern sogleich zum Gesetzentwürfe überzugehen und zuvörderst diesen zur Annahme zu bringen; allein ich halte doch den von mir anfangs vorgeschlagenen Weg für den vor züglichem und angemessenem, und dies zwar aus dem Grunde, weil es vor Allem jetzt darauf ankommt, das Hinder niß aus dem Wege zu raumen, das eben der weitern Durch gehung des Gesetzentwurfs entgegentritt. Dieses Hinderniß ist die Ablehnung des 1. §.und dieAnnahme des Deputations gutachtens in der letzten Sitzung. Das Hinderniß kann aber nur dadurch aus dem Wege geräumt werden, daß man jetzt dem Vereinigungsvorschlage beitritt. Ist dies erfolgt, so ist eine Aenderung eingetreten, die mich berechtigt, nochmals die Frage auf den abgelehnten §. 1 zu stellen. Freilich ist dann die Durchgehung und Annahme des Gesetzentwurfs mehr oder weniger eine bloße Formsache; denn es ist die Annahme des Gesetzentwurfs dann nichts weiter, als eine nochmalige Erklärung, daß man an dem Deputationsgutachten auch in Bezug auf die einzelnen Eheste des Gesetzentwurfs noch fest halten wolle, was vorausgesetzt werden muß, wenn die Kam mer nicht inkonsequent werden will. Wenn diese Ansicht die richtige ist, so würde ich jetzt den Herrn Referenten ersuchen, nochmals das Deputationsgutachten in seinem Schlußantrage vorzulesen, und dann nach meinen Vorschlägen die Verhand lung einleiten. v. Welck: Ich muß gestehen, daß mir ein kleines Beden ken gegen die Ansicht beigeht, die der Herr Präsident so eben ausgesprochen hat, will aber im voraus nicht behaupten, ob ich es nicht fallen lassen werde, wenn er vielleicht die Güte hat, noch eine fernere Erläuterung darauf folgen zu lassen.
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