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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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und zwar die Bestimmung unter 2, nach welcher Grundstücks besitzer wegen des an ihrem Grundeigenthume hastenden Renteneinkommens der Personalsteuer überhaupt nicht unter worfen sind., Nach dieser Vorschrift wird sich das Gewissen des Capitalisten vollständig beruhigt sehen, wenn er als Grund stücksbesitzer bei seiner Einschätzung auf die fraglichen Grund renten keine Rücksicht nimmt. Secretair v. Biedermann: Ich glaube auch, es schlägt hier die allgemeine Rechtsregel ein, daß man das Vermögen nicht anders versteht, als nach Abzug der Schulden. Wenn sich Jemand abschätzt, und er hat 10,000 Lhaler Capital, aber 8000 Thaler Schulden, so wird er sich nur auf 2000 Tha- ler abzufchätzen haben. Prinz Johann: Wenn ich den letzten Sprecher recht ver standen habe, so ging sein Zweifel dahin, ob hypothekarische Schulden abgerechnet werden könnten. Das ist außer allem Zweifel, es wird ganz gleich sein, ob es hypothekarische oder chirographarische Schulden sind; denn das Vermögen stellt sich nur erst nach Abrechnung der Schulden heraus. Ich zweifle also keinen .Augenblick, daß die Schulden in Abzug zu bringen seien. Staatsminister v. Zeschau: Es kommt zunächst darauf an, auf die bestimmt gestellte Frage des Herrn v. Polenz eine Antwort zu geben, und das Ministerium kann darauf erwidern, daß ein Grundstücksbesitzer, dessen Capitalien sich mit den Schulden compensiren, nicht Capitalist im Sinne dieses Ge setzes sein, und mithin nicht zu dieser Besteuerung beigezogen werden kann. v. Posern: Es ist allerdings durch die Bemerkung des Herr Staatsministers die Frage fast gänzlich erledigt, welche Herr v. Schönberg stellte. Aber es lag noch etwas Anderes in dieser Frage, nämlich ob auch das Betriebskapital, was der Grundstücksbesitzer aufwenden muß, um das Grundstück zu nutzen, die Landwirthschaft zu betreiben, wie es der Kaufmann bedarf, um sein Geschäft schwunghaft zu betreiben, in Anrech nung komme, und diese Frage ist noch nicht erledigt. Ich glaube, daß er auch wegen dieses Betriebskapitals nicht be sonders besteuert werden darf. Staatsminister v. Zeschau: Den Capitalisten ist über haupt sehr schwer beizukommen. Das ist ein Mangel aller derartiger Gesetzgebungen, und das Bemühen der Regierungen ist in der Regel entweder ganz erfolglos, oder nur von gerin gem Erfolge. Es scheint mir daher kaum nothwendig zu sein, auf weitere Specialitäten einzugehen. Doch möchte man nach unserm Gesetze ein Betriebskapital zu Führung derWlrth- schaft den den Steuer unterliegenden Capitalien wohl nicht bei zählen. Referent Bürgermeister Hübler: Ich kann hier aus Er fahrung sprechen und versichern, daß die Abschätzung der Ca pitalien bisher in der schonendsten Weise erfolgt ist. Von einem Eingehen in ihre Privatverhältnisse hat man vollstän dig abgesehen. Die Besorgniß, daß Rentiers in dieser Be ziehung Bedrückungen zu erfahren haben möchten, liegt daher sehr fern, und es wäre im Gegentheil oft zu wünschen, daß der Regierung Mittel zu Gebote ständen, gegen notorisch ge wissenlose Einschätzungen energischer einzuschreiten, als es der Fall ist, und nach dem milden Geiste der Gesetzgebung der Fall sein kann. v. Posern: In Bezug auf die Vergangenheit erkenne auch ich es dankbar an. v. Schönberg-Bibran: Die Ansicht, welche der Herr Referent zuletzt ausgesprochen, kann ich nicht theilen. Ich sehe eine besondere Milde, Umsicht und Klugheit darin, wenn die Regierung die Capitalisten schonend behandelt. Referent Bürgermeister Hübler: Meine Bemerkung stützt sich auf Erfahrung und so kann ich leider nicht bergen, daß mir Fälle vorgekommen, wo notorisch reiche Rentiers, Män ner von dem bedeutendsten Vermögen in eine Steuerklasse sich einschätzten, die auch nicht in dem entferntesten Verhältnisse zu dem Umfange ihrer sehr bedeutenden Renten stand. v. Schönberg-Bibran: Ein Eindrängen in die Pri vatverhältnisse, um die Besteuerung der Capitalisten vollständig zu erreichen, würde aber die gehässigste unter allen Maaßre- geln sein. Referent Bürgermeister Hübler: Ueber den Grundsatz, der auf Momenten der Politik beruht, bin ich mit dem geehr ten Sprecher völlig einverstanden. Meine Bemerkung .bezog sich blos auf die mitunter vorkommende Gewissenlosigkeit ein zelner Rentiers. Präsident v. Carlowitz: Ich werde die Frage auf den Zusatz der zweiten Kammer stellen, vorausgesetzt, daß dieser Zusatz wirklich beschlossen worden ist. Ich frage also: ob Sie nach dem Gutachten der Deputation in dem Falle, daß die jenseitige Kammer wirklich den Zusatz, der in den Worten ent halten ist: „Fremde, in so fern sie nach §. 10 unter 5 nicht überhaupt frei sind, entrichten nur die Hälfte der im Tarif v. festgestellten Sätze" angenommen haben sollte, diesem Be schlüsse nicht beitreten wollen? — Es wird einstimmig das Deputationsgutachten genehmigt. Präsident v. Carlowitz: Und nun frage ich, ob Sie §.49 unverändert annehmen wollen? — Dies wird einstim mig bejaht. Referent Bürgermeister Hübler: §.50. Erläuterungen. 1) Die Personalsteuer vierter Unterabtheilung kann neben, der Beiziehung zur Gewerbsteuer oder zur Personalsteuer erster, zweiter oder fünfter Unterabtheilung nicht ftattsinden Ergäbe aber die Besteuerung in den gedachten Categorien nach dem
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