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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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v. Gross: Die in dem Bericht erwähnte Petition ist mir von Leipzig zur Uebergabs und Bevorwortung zuge schickt worden, ich habe sie auch dem Herrn Präsidenten übergeben und sie ist sofort an dis mit der Berathung dieses Gegenstandes bereits beschäftigte außerordentliche Deputation verwiesen worden. Ich hätte allerdings gewünscht, daß das Gesuch der sehr achtungswerthen Männer, welche die Petition unterzeichnet haben, hätte erfüllt werden können, denn es sind namentlich in den größer« Städten bei den gesteigerten Mieth- preisen diejenigen Lehrer an öffentlichen Schulen, welche aus eignen Mitteln ihre Wohnungen bezahlen müssen, unstreitig schlechter gestellt, als die Lehrer, welche Amtswohnungen ha ben, zumal da diese nicht zu dem Mietpreise angeschlagen werden, welcher bei Privatwohnungen stattsindet; allein ich konnte allerdings den von den übrigen Deputationsmitgliedern entgegengestsllten Gründen nicht entgegentreten, da nicht zu leugnen ist, daß die hier gesuchte Erleichterung für die betref fenden Angestellten bisher nicht stattgefunden hat, und wenn sie gewährt würde, viele Consequsnzen und Ansprüche auf eine gleiche Bevorzugung nach sich ziehen würde. Ich habe mich daher dem Gutachten der Deputation ebenfalls anschließen müssen, und kann nur hoffen, daß durch Annahme der von der Deputation vorgeschlagenen Bestimmung über Er mäßigung der Personalsteuer diese Manner eine sehr wohl ver diente Erleichterung in anderer Hinsicht finden werden. Domherr v. Günther: Es ist bei Gelegenheit der Be- rathung von §. 44 in der jenseitigen Kammer eine Frage über die Art und Weise zur Sprache gekommen, wie die Personal steuer der Geistlichen, welche Pfarrgüter zm Benutzung haben, berechnet werden solle, und es haben mich mehrere Geistliche veranlaßt, das, was dort zu ihren Gunsten gesagt worden ist, Hier zu bevorworten. Das kann ich nun freilich nicht, indessen habe ich es doch wenigstens für Pflicht gehalten, diese Angele genheit zur Sprache zu bringen. Das Sachverhältniß und die darauf LegründeteFrage gestaltet sich nämlich so: Die Geist lichen haben die Benutzung der Pfarrgüter. Diese Pfarr güter waren ehemals steuerfrei; gegenwärtig sind sie besteuert, es ist aber den Kirchen, wie allen Steuerbefreiten ein Äquiva lent dafür gewährt worden. Das Kirchenärarium also, und äußersten Falls die Gemeinden, tragen die Grundsteuer. Bei Berechnung der Psrsonalsteuer der Geistlichen ist nun aber der Ertrag der Pfarrgrundstücke mit in Aufrechnung gebracht, und dieHöhe des Steuersatzes danach bemessen worden. Nun stehen viele Geistliche in der Meinung, daß hier ein und dasselbe Steuer object auf eine doppelte Weise besteuert werde, einmal, indem Grundsteuer davon entrichtet werde, ein zweites Mal, indem der Ertrag der Grundstücke bei der Berechnung des Gesammt- Letrages der Besoldung des Geistlichen und der davon zu ent richtenden Steuer in Ansatz gebracht sei- Ja sie klagen so gar, daß eine dreifache Besteuerung stattfinde, wenn das Pfarr gut verpachtet werde, wo dann der Pachter abermals eine Steuer von dem Pachte zu entrichten Habs. Ich kann nicht leugnen, Haß für den ersten Anblick diese Einrichtung allerdings etwas Auffallendes hat. Dessenungeachtet muß ich bekennen, daß bei tieferem Eindringen in die Gründe dieser Feststellung die selbe sich als vollkommen richtig bewährt. Die Grundsteuer, welche von den Kirchenärarien, und subsidiarisch von den Ge meinden getragen werden muß, kann in keinem Falle als hinlänglicher Grund angesehen werden, die Steuer, welche die Geistlichen von ihrer Besoldung geben, und welche also eine Art Arbeitsrente ist, zu vermindern. Es ist hier ungefähr derselbe Fall, wie da, wo Jemand das Grundstück eines An dern erpachtet hat. Dann nämlich muß auch der Eigentümer Grundsteuer und der Pachter eine anderweite Steuer vom Pachte geben; denn in der Grundrente ist die Arbeitsrente nicht mit begriffen. Es scheint also, als ob das, was die Geistlichen hier wünschen, wenigstens unter dieser Form, nicht gewährt werden könne. — Ich will, wie gesagt, keinen Antrag stel len, sondern habe die Sache nur zur Sprache bringen wollen. Wenn indessen eines der geehrten Kammermitglieder oder der immittelst eingetretene verehrte Vorstand desCultusmmisteriums sich bewogen finden sollte, meine vielleicht nicht ganz richtige Ansicht zu berichtigen, so würde mir das nur angenehm sein. Uebrigens hat, wenn ich nicht irre, als dieser Gegenstand in der zweiten Kammer zur Besprechung kam, meine eben aus gesprochene Ansicht bereits die Billigung der hohen Staats regierung erhalten. Staatsminister v.Wietersheim: Ich glaube allerdings, daß die Ansicht des sehr geehrten Sprechers vollkommen richtig ist. Eine Prägravation der Geistlichen und Schuldiener würde nämlich dann eingetreten sein, wenn man ihnen hätte zumuthen wollen, den Zuschuß der Grundsteuer aus eigenen Mitteln zu geben. Allein das Cultusministerium, welches Lei Einfüh rung des neuen Grundsteuersystems hierüber Entschließung zu fassen hatte, hat im Geiste des Gesetzes und nach Analogie aller hierauf bezüglicher altern und neuern Gesetze, namentlich des Schulgesetzes, worin §. Z5 ausdrücklich steht, daß die An lagen von Schulgrundstücken aus der Schule ässe zu bezahlen sind, nicht einen Augenblick darüber zweifelhaft sein können, daß die Entrichtung der Grundsteuer nicht den Geistlichen für ihre Person, sondern den Kirchenärarien obliege. Gegen diese, zu Anfang des Jahres 1844 erlassene Verordnung ist auch ksins Reklamation, eine einzige ausgenommen, gemacht wor den, sie hat daher im ganzen Lands keinen Widerspruch gefun den. Da mithin die Geistlichen den Zuschuß zur Grundsteuer nicht aus eigenen Mitteln geben, so können sie auch von der Personalsteuer eben so wenig freigesprochen werden, wie andere Beamte. Denn woher die Beamten das Einkommen ihrer Stelle beziehen, ob bsar aus öffentlichen Gassen, oder ob sie cs von Dimstgrundstücken gewinnen, gilt gleich, zumal es auch andere, namentlich Communarbeamte giebt, die einen Eh eil ihres Einkommens aus Grundstücken beziehen, in welchem Falle ebenfalls Beides, Grund- und Personalsteuer, wiewohl von verschiedenen Zahlungspflichtigen, zu entrichten ist. Bürgermeister Gottschald: Was die Eingabe der Leh rer anlangt, über welche sich der Deputationsbericht mit ver-
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