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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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sichtlich der Verpflichtung der Dienstherrschaften, Handwerks meister, Fabrikherren, die Steuerbeiträge ihrer Dienstboten, Gesellen und Arbeiter am Lohne zu kürzen, in das vorliegende Gesetz wieder aufzunehmen und deshalb dem Schluffe des Para graphen folgenden Zusatz beizufügen beantragt: „Es haben die Dienstherrschaften den von ihren Dienst boten, Handwerksmeister den von ihren Gesellen, Fa brikherren den von ihren in der Fabrik fortwährend be schäftigten Fabrikarbeitern, und andere Gewerbtreibende den von ihren Gehülfen zu entrichtenden Steuerbeitrag an dem Lohne, den sie an diese Personen auszuzahlen haben, zu kürzen und an den bestellten Einnehmer bei jedem Termine abzuentrichten." Die Deputation empfiehlt der verehrten Kammer die An nahme des Paragraphen mit diesem Zusatze, als einer Bestim mung, die nach gemachten Erfahrungen zu Vereinfachung der Regie, Erleichterung der Einnahme und zum Schutz der Staats rasse wesentlich beigetragen, zu Beschwerden aber, so viel be kannt, keine Veranlassung gegeben hat. v. Heynitz: Ich bitte um's Wort. Hier muß ich mir noch einen Antrag gegen diesen Zusatz erlauben. Es ist zeit- her schon auf dem Lande der Fall gewesen, daß diejenigen, welche Dienstboten haben, von den Steuereinnehmern eine Notiz darüber erhielten, was die Dienstboten zu zahlen hätten. Sie zahlten dann für dieDienstboten, ohnedaß.die Dienstboten wußten, was sie eigentlich zu bezahlen hätten. Der Sinn der Sache ist aber der, daß alle Dienstherrschaften den Dienstboten den betreffenden Steuerbeitrag am Lohne abziehen sollen, was aber nie oder wenigstens in den meisten Fällen nicht geschieht. Weil der Dienstbote von dem, was er für einen Steuerbeitrag zu bezahlen hat, keine Notifikation erhalt, so scheint es ihm, als ob ihm etwas abgezogen würde, was eigentlich eineAbgabe fei, die den Dienstherr» treffe. Er geht von der Präsumtion aus, wenn er eine Abgabe zu geben hätte, würde sie von ihm verlangt werden. Deshalb, ist faktisch aus der Abgabe der Dienstboten mit nur wenigen Ausnahmen eine Abgabe der Dienstherr» geworden. Ich erlaube mir daher den Antrag, daß dieser Zusatz hier wegbleiLe, und statt dessen folgender An trag in die ständische Schrift ausgenommen werde: „Die hohe StaatsressierunH möge auf dem Wege der Verordnung dafür Sorge tragen, daß die ihnen zuksmrnenden Steuerbeiträge von Dienstboten, Fabrikarbeitern und Handwerksgehülfen von die- senPersonen unmittelbar erhoben werden möch ten." Ich sehe mich um so yrehr dazu veranlaßt, da ich erfah ren habe, daß in den Städten ein anderer Modus schon existirt, wonach diesen Personen ihre Steuerbeiträge notificirt werden. Wenn das überall geschähe, so würde mein Bedenken Hinweg fallen. Secretair v. Biedermann: Ich bitte um's Wort. Präsident v. Earlowitz: Ich habe den Antrag erst zur Unterstützung zu bringen. Secretair v. Biedermann: Ich glaubte, er enthalte eine bloße Negation. Präsident v. Earlowitz: Der Antrag enthält etwas mehr als eine Negation; es soll der Regierung der Weg vor gezeichnet werden, den sie hierbei einzuschlagen hat, und in so fern habe ich ihn allerdings erst zur Unterstützung zu bringen. v. Heynitz: Ich werde meinen Antrag schriftlich einrei chen und bitten, daß er zur Unterstützung gebracht werde. Präsident v. Earlowitz: Es soll in die ständische Schrift der Antrag aufgenommen werden: „Die hohe Staats regierung möge auf dem Wege der Verordnung dafür Sorge tragen, daß die ihnen zukommenden Steuerbeiträge von Dienst boten, Fabrikarbeitern und Handwerksgehülfen von diesen Per sonen unmittelbar erhoben werden möchten." Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützen wolle? — Wird ausreichend unterstützt. Secretair v. Biedermann: Ich schließe michdemdurch- aus an, was Herr v. Heynitz gegen den Deputationsantrag gesagt hat. Ich sah es als einen Vorzug des neuen Gesetzes an, daß man die frühere Bestimmung, nach welcher die Dienst herrschaften die Verbindlichkeit haben, für ihre Dienstboten wegen der Steuer Verläge zu machen, nicht wieder ausgenom men hatte, und ich muß sehr wünschen,daß man gegen die De putation stimme. Es liegt in dem Anträge der Deputation weiter nichts, als den Einnehmern eine kleine Mühe zu erspa ren, wodurch aber den Herrschaften oft eine große Last aufer legt wird; denn gewiß die größte Zahl derselben hat den Be trag nicht vom Lohne abgezogen, und wer viele Leute hat, bei dem macht es schon ein Bedeutendes aus. Ich habe aber den Antrag des Herrn v. Heynitz nicht unterstützt, weil ich glaube, es bedarf dazu keines Antrages, weil, so wie der Deputations antrag gefallen ist, es sich schon von selbst versteht, daß nun wie von allen, andern Contribuenten der Beitrag in derselben Form vom Dienstboten erhoben wird. v. Heynitz: Ich fürchte nur, daß, wenn kein Antrag darauf geschieht, daß eine Instruction an die Behörden deshalb ergehe, das jetzige Verfahren beibehalten wird. ReferentBürgermeister Hübler: Der Antrag scheint auch mir geradezu dem Deputationsvorschlage zu widersprechen, und ich sollte meinen, die Abstimmung gegen den Deputationsvor schlag müßte schon den Zweck des Herrn Antragstellers erreichen. Penn wird diese Bestimmung in das Gesetz nicht wieder aus genommen, so wird unfehlbar eine Einrichtung getroffen werden müssen, wie sie Herr v. Heynitz wünscht. Was die Sache selbst anlangt, so kann ich meinerseits der Kammer nur rathcn, den Vorschlag der Deputation anzunehmen. Nach den bisher ge machten Erfahrungen hat diese Vorschrift niemals Grund zu einer Beschwerde gegeben. Ich weiß recht wohl, daß die größere Zahl der Dienstherrschaften die Personalsteuer für ihre Dienstboten aus eignen Mitteln zu entrichten pflegt. Das ist aber keine Folge jenerVorschrift, fließt mit dieser durchaus nicht zusammen und beruht auf dem an sich völlig freien Ermessen der Dienst herrschaft, wird sich aber auch künftig wiederholen, es mag nun die Abgabe des Steuerbeitrags denDienstboten unmittelbar oder durch die Dienstherrschaften abgefordert werden. Es würde also künftig hierunter sich nichts ändern. Aber die Bestimmung an
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