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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Wenigen in einem Lage mit großer Anstrengung zurückgelegt werden könne; und endlich wird noch angeführt: daß die Wirksamkeit der Ephoren, je weiter sie von den Parochien entfernt, desto mehr gelähmt sei, und daß es doch jedenfalls im öffentlichen Interesse liege, diese Wirksamkeit zu erhöhen, welcher Zweck keinen- falls durch beliebige nach der Oertlichkeit nicht nur nicht gebotene, sondern sogar unräthliche Verände rungen erreicht werden könne. Hätte nun auch die Deputation, was das Formelle der vor liegenden Eingabe betrifft, nach der Behandlung, welche die bei der vorigen Ständeversammlu'ng in derselben Angelegenheit eingereichte und im Eingänge dieses Berichts erwähnte Eingabe in der ersten Kammer erfahren, sich demZweifel hingeben können, ob diese erneuerte Eingabe als eine Petition oder als eine Be schwerde im Sinne der Verfassungsurkunde und der provisori schen Landtagsordnung zu betrachten sei, so glaubte sie doch aus dem Grunde gänzlich davon abschen zu können und sie ohne weiteres als eine Beschwerde betrachten zu müssen, weil der Stand dieser Angelegenheit jetzt ein anderer ist, indem die frag liche Maaßregel damals nur erst beabsichtigt wurde, jetzt aber wirklich ausgeführt worden ist, hiernachst der Beschwerdeführer sie als solche selbst bezeichnet und die Kammer sie factisch durch die sofortige Überweisung an die unterzeichnete Deputation eben falls für eine Beschwerde erklärt hat. War hiernächst den formellen Erfordernissen auch in so fern Genüge geleistet, als der Stadtrath in Frankenberg nicht nur schon früher, vor Überreichung seiner Beschwerde an die vorige Ständeversammlung, fruchtlos an die iriLvanFeHers beauftragten Staatsminister sich gewendet gehabt hat, sondern auch später auf wiederholte Vorstellung bei dem hohen Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts von diesem, wie aus der in be- glaubterAbschrift bekgebrachten Verordnung zu ersehen ist, aber mals abfällig Leschieden worden ist, so hat die Deputation keinen Anstand nehmen können, auf diese Eingabe näher einzugehen und das Ergebmß ihrer Berathung der geehrten Kammer in Fol gendem vorzulegen: Sie kann dabei nicht Umgang nehmen, einen kurzen Rück blick auf die Geschichte der von der Staatsregierung in Bezug auf die Ephoriebezirke getroffenen organischen Maaßregel, welche auch die zurBeschwerde gezogeneAbcrennung der ParochieFran kenberg von der Chemnitzer Ephorie zurFolge gehabt, zu werfen und Nachstehendes vorauszuschicken. Bis zum Jahre 1820 bestand in den Erblanden eine grell hervortretende Ungleichheit der Ephoralbezirke. Ein Lheil der selben hatte einen allzu großen Umfang, wahrend ein anderer Lhtil derselben wieder viel zu klein war. So umfaßte z. B. die Ephorie Freiberg 74 Hauptpfarrorte ohne die Filiale, während der Ephorie Waldheim nur 7 Parochien zugetheilt waren. Der ganze vormalige erzgebirgische Kreis ausschließlich der Schönburgischen Herrschaften mit, einsgen7O lüMeilen und mehr als Million Seelen war in nur 4 Ephoriebezirke: Zwickau, Chemnitz, Annaberg und Freiberg, vertheilt, wahrend 4 andere Ephorien: Rochlitz, Colbitz, Waldheim und Leisnig, zusammen mit nur 40 Parochialorten noch nicht einmal die Hälfte des Um fangs einer einzigen jener erzgebirgischen Ephorien erreichten. Daß mit dieser großen Ungleichheit der Ephoriebezirke Uebelstande mancherlei Art verbunden gewesen und wahre Ge brechen sich zu Lage gelegt haben mögen, wird kaum in Zweifel gezogen werden können. Vom genannten Jahre 1820 an stellte sich nun die Staats regierung die Aufgabe, zur Beseitigung dieser Uebelstände und Gebrechen eine gleichmäßigere Eintheilung der Ephoriebezirke herbeizuführen. Dabei war sie jedoch durch die Interessen und erworbenen Rechte der Ephorieinhaber beengt und an einer schnellen und alle Bezirke umfassenden Durchführung jener Aufgabe behindert. Sie beschränkte sich daher darauf, nur bei eingetretenen Vakanzen eine Aenderung vorzunehmen und neue Ephorien durch Abzweigung eines Thesis von zu großen Bezir ken zu bilden. So ward zuerst Radeberg von Dresden und Nossen von Freiberg abgezweigt, und später, nachdem das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts gebildet worden, die Bildung von noch 11 neuen Ephorien ausgeführt. Eine dringende Veranlassung zu einem weitern Vorschreiten in dieser Angelegenheit fand sich hierauf in der Errichtung der Kreisdirectioncn und Bildung deren Bezirke. Denn bald da nachwurden nichtnur von einer derselbenAnträge auf thunlichste Enthebung von der Verwaltung rücksichtlich der außer ihrem Bezirke angestellten Ephoren gestellt, sondern auch von einer Pfarrgemeinde auf die Nachthcile hingewiesen, die aus einer solchen Anomalie für die Parochien erwüchsen. In Folge dessen entwarf nun das Ministerium einen Plan über Organisation der Ephoriebezirke, welcher, nachdem derselbe zuvor demLandesconsistorium, denKreisdirectioncn,Amtshaupt leuten, mehrern Superintendenten und Obrigkeiten zur Begut achtung Vorgelegen, von den in Lvangelicis beauftragten Herren Staatsministern genehmigt worden ist. Dieser Plan war in der Hauptsache darauf berechnet, 1) Uebereinstimmung der Kreisdirections- und Ephoral bezirke und 2) Abstellung der auffallendsten Ungleichheiten in der Be- zirkserntheilung der Ephorien und Herstellung derselben nach mittlen Größen herbeizuführen. Durch ihn ward den Beschwerden der Kreisdirectionen, Superintendenten und Parochianen abgeholftn, ein Fonds von 600 bis 700 Lhlr. zur Verbesserung des Einkommens der ganz unverhälmißmäßig gering dotirten Ephorien erlangt, eine Er leichterung fast aller Superintendenten durch Verminderung der Reisekosten in Folge zweckmäßiger Abrundung ihrer Bezirks möglich und eine größere Wirksamkeit der Amtöthätigkeit der Ephoren erzielt. Die unterzeichnete Deputation hat nun zwar dieNothwen- digkeit und Zweckmäßigkeit dieser, die Ephoriebezirkseintheilung regelnden Maaßnahmen der Staatsregierung eben so wenig, als das Befugniß derselben, diese lediglich der Verwaltung anheim fallende Maaßregel ohne ständische Concurrenz durchzuführen, bezweifeln können. Sie hat aber, was den vorliegenden zur Beschwerde gezo genen Fall betrifft, sich nicht verhehlen können, daß bei der Ab trennung der Parochie Frankenberg von der Ephorie Chemnitz und deren Ueberweisung an die Ephorie Waldheim die in dem
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