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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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obgedachten Drganisationsplane bezeichneten Grundsätze nicht nur nicht in Anwendung gekommen sind, daß vielmehr dabei von einer ganz entgegengesetzten Richtung ausgegangen worden ist. Denn während sich das Ministerium des Cultus und öffent lichen Unterrichts nach jenem Drganisationsplane imAllgemeinen die Aufgabe mil gestellt hat, die Parochien dem Ephoriesitz mög lichst nahe zu bringen und zugleich die Kreisdirectionsbezirke mit den Ephvralbezirken in Uebereinstimmung zu bringen, hat hoch- dasselbe die Parochie Frankenberg dem näher gelegenen Epho- .ralsitz Chemnitz entnommen und der eine Meile entferntem Ephorie Waldheim zugewiesen, und somit auch zugleich, da Frankenberg dem Zwickauer Kreisdirectionsbezirk, Waldheim aber dem Kreisdirectionsbezirk Leipzig einverleibt ist, die bis da hin bestandene Uebereinstimmung des Kreisdirections-und Epho- ralbezirks aufgehoben. Die Deputation hat sich daher veranlaßt sehen müssen, sich von den Gründen dieses, obigen Grundsätzen zuwiderlaufenden Verfahrens näher zu unterrichten, und hat sich zu diesem Ende . vor Abgabe ihres Gutachtens mit einem König!. Commissar, und zwar in der Person des Herrn Staatsministers von Wieters heim, darüber vernommen. Nach der hierbei ertheilten Auskunft sind es in der Haupt sache zweierlei Gründe gewesen, aus denen die Staatsregierung diese zur Beschwerde gezogene Maaßregel getroffen hat. Erstens sei, wie angeführt worden, der Umfang der Ephorie Chemnitz zu groß erschienen, indem dieselbe mit Einschluß der volkreichen Stadt Chemnitz 28 Parochien umfasse, während die Ephorie Waldheim nur 18 zähle, und Zweitens habe es sich als unzuträglich dargestellt, daß, wäh rend alle übrigen Parochien des Justizamtsbezrcks Sachfenburg der Ephorie Waldheim zugetheilt worden, die einzige Parochie Frankenberg noch mit der Chemnitzer Ephorie verbunden bliebe, da solchenfalls der dasige Justizbeamte mit zwei verschiedenen Ephoren als weltliche Coinspectionsbehörde in Geschäftsverbin dung stehen würde. Die Deputation hat jedoch diesen Gründen ein solches Ge wicht nicht beizulegen vermocht, daß ihr die Abtrennung der Parochie Frankenberg von der Ephorie Chemnitz gerechtfertigt erschiene. Zunächst ist sie im Allgemeinen der Ansicht, daß ein Band, welches kirchliche und religiöse Interessen umschlingt, nur mit der größten Vorsicht und nur in den dringendsten Fallen zu lösen ist, daß alle kirchlichenBeziehungen und Gewohnheiten, die aus dem kirchlichen Leben hervorgegangen sind, gegen den Wunsch und Willen der Interessenten ohne anerkannte Nothwendigkeit nicht zu stören sind. Wenn hiemächst die Staatsregierung nach dem mehrer wähnten Organisationsplane ihr Absehen darauf gerichtet hat, dieBezirkseintheilung der Ephorien in der Art zu treffen, daß eine Ephorie im Minimum nicht unter 18 Parochien herabsinke, im Maximum aber die Zahl von 35 Parochien nicht überschreite, so stellt sich die Ephorie Chemnitz noch keineswegs als von einem solchen Umfange dar, der die Maximalzahl der Parochien erreiche oder noch viel weniger überschreite. Was endlic hen zweiten Grund betrifft, so dürste es kaum I. 32. LI einem Zweifel unterliegen, daß die behauptete UnzuträglichkekL den Uebelständen und Nachtheilen, die rücksichtlich Frankenbergs aus der Aufhebung der Uebereinstimmung des Kreisdirections- uyd Ephoralbezirks entspringen müssen und welche Serien deö Köm'gl. Herrn Commissars nicht in Abrede gestellt werden konn ten, weit nachsteht. Es läßt sich dies wohl um so weniger bestreiten, als nach den Eröffnungen der Staatsregierung, wie auch oben bereits er wähnt worden, die Nichtübereinstimmung der Ephoralbezirke mit den Kreisdirectionsbezirken bei einer Kreisdirection Anträge und von Pfarrgemeinden Wünsche, die auf Beseitigung dieser Anomalie hinausliefen, hervorgerufen hat, und als von der Staatsregierung, in Anerkennung der daraus hervorgehenden Uebelstande und Nachtheile, die Herstellung einer Uebereinstim mung der Kreisdirections- und Ephoralbezirke im Organisations plane als leitender Grundsatz mit ausgesprochen worden ist. Unter solchen Umständen hat die Deputation in jenen bei den Gründen eine Veranlassung nicht finden können, die vorlie gende Beschwerde des Stadtraths zu Frankenberg als eine völlig unbegründete zu bezeichnen; sie steht sich vielmehr bewogen, ihrer geehrten Kammer gutachtlich vorzuschlagen, dieseBeschwerde zur nochmaligen Erwägung an die hohe Staatsregierung gelangen zu lassen. (Staatsminister v. Wietersheim tritt in den Saal.) Referent Bürgermeister Gotisch ald: Ehe Sie, meine Herren, darüber beschließen, ob sofort zur Berathung des Be richts übergegangen werden soll oder nicht, wird es zweckmäßig sein, wenn ich Ahnen den Hauptgesichtspunkt Hier kn der Kürze in das Gedächtniß zurückrufe, für den Fall nämlich, daß Sie bei dem Verlesen des Berichts die ganze Angelegenheit nicht zu fassen im Stande gewesen wären. Bei diesem BerathungS- gegenstande kommt hauptsächlich und lediglich nur die Frage in Betracht, ob es räthlich und zweckmäßig gewesen sek, daß das Ministerium des Cultus die Parochie Frankenberg von der Chemnitzer Ephorie getrennt und der Ephorie Waldheim über wiesen hat. Die Deputation hat diese Frage allerdings ver neinen zu müssen geglaubt, und zwar nicht nur im Interesse der Einwohner Frankenbergs, sondern auch im Interesse der hohen Staatsregierung, hauptsächlich aber auch zur Aufrecht haltung des obersten Grundsatzes, der im Organisationsplane ausgesprochen worden ist, des Grundsatzes: daß, um Nachthekle und Uebelstände zu vermeiden, es nöthig sei, eine Uebereinstim mung zwischen den Ephvralbezirken und Kreisdirectionsbezir ken herzustellen. Dies Verhältniß bestand bei Frankenberg; denn Frankenberg, als eine Stadt des Kreisdirectionsbezirks Zwickau, war an einen Ephorkefltz gewiesen, der in dem Kreis directionsbezirke Zwickau liegt, an einen Ephoriesitz, der von der Stadt Frankenberg nur 2A Stunde entfernt ist. Dessen ungeachtet ist es, während der Ephoriesitz Waldheim 6 Stun den davon entfernt und dem Leipziger Kreisdirectionsbezirk zugewiesen ist, der WaldHeimer Ephorie zugetheilt und die Uebereinstimmung des Kreisdirections- und Ephoriebezirks aufgehoben worden. Also zur Aufrechthaltung dieses Grund- 2
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