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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 119. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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drei Mann kommen". Nun, das ist doch einerlei; „und eine Ueberfüllung zu befürchten ist." Das ist hier nicht ausgenommen. „Sind jedoch auch die Besitzer aller derjenigen mit Wohnhäusern bebauten Grundstücke u. s. w.", heißt es in dem Oehme'schen Anträge. In der zweiten Lesart heißt es: „so find diejenigen Grundstücksbesitzer, welche Wohnungsgelaß haben u.s.w." Dann sehe ich auch keinen Unterschied, wenn im Oehme'schen Anträge steht: „welche nicht 500 Steuereinheiten haben, verbunden, je nach Verhältniß der Größe ihres Wohnungsgelasses, zwei Mann aufzunehmen und bei sich einquartieren zu lassen". Hier heißt es so: „je nach Verhältniß ihres Wohnungsgelasses, einen bis zwei Mann bei sich einquarticren zu lassen". Das ist doch buch stäblich so; wer darin einen Unterschied erkennen soll, weiß ich nicht. Präsident v. Haase: Ich muß bemerken, cs scheint .mir doch zwischen dem Fall der Ablehnung und der Zurücknahme eines Antrags ein Unterschied zu sein. Wenn ein Antrag abge lehnt wordxn ist, kann er nicht wieder ausgenommen werden; al lein sowie ein Antrag von einem Mitglieds der Kammer zurück genommen worden ist, was allemal mit Bewilligung der Kam mer geschehen muß, so steht doch einem andern Mitgliede frei, ei nen solchen Antrag — sei er nun ganz gleichlautend oder einiger maßen davon abweichend — wieder aufzunchmen. In Folge dessen halte ich den Antrag des Abg. v. Zezschwitz nicht prajudi- cirt, und ich werde ihn zur Unterstützung bringen. Da jedoch der Herr Vicepräsident die Unzulässigkeit derUnlerstützungsfrage behauptet, so frage ich: ob die Kammer sich dahin entscheide, daß der Antrag des Abg. v. Z"zschwitz annoch zur Unterstützung gelangen könne? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Ich werde daher noch einmal diesen Antrag vortragen. Er lautet so: „Bei solchen Einquartierun gen, wo auf die Militairleistungseinheit mehr als drei Mann kommen, sind jedoch alle diejenigen Grundstücksbesitzer, welche Wohnungsgelaß haben, verbunden, je nach Verhältniß der Größe ihres Wohnungsgk lasses, ein bis zwei Mann bei sich einquartieren zu lassen." Wird dieser Antrag unterstützt? — Er wird nicht ausreichend unterstützt, weil er während der Debatte ge stellt war und nicht die Hälfte der anwesenden Mitglieder den selben unterstützt hatte. Abg. Zimmermann: Ich möchte doch wünschen, daß der Antrag angenommen würde Präsident 0. Haase: Der Antrag ist nicht unterstützt wor den und es kann daher über denselben hier nicht gesprochen werden. Abg. Schwabe: Ganz km Gegensätze der geehrten Redner vor mir, denen allen das Deputationsgutachten noch nicht weit genug gegangen ist, muß ich mich zu der Ansicht bekennen, daß es mir schon zu weit gegangen scheint, und daß ich nur §. 9 der Gesetzvorlage für ganz in der Constitution begründet und der hohen Staatsregierung dafür mich verpflichtet halte. Denn das Deputationsgutachten will doch immer wieder eine Bevorzugung des größern Grundbesitzes, in dessen Folge unsere Nachkommen einmal eine neue Ablösung zu bewerkstelligen haben. .Alle gegen die gleichmäßige Einquartierungslast für den größern Grundbe sitz angeführten Gründe sind weder überwiegend, noch können sie mich eines Andern überzeugen, gewöhnlich ist mit dem größern Grundbesitze doch auch eine größere Räumlichkeit verbunden. Specielle Fälle sind möglich, wo diese Räumlichkeit fehlt, aber specielle Fälle kann das Gesetz nicht berücksichtigen. Wenn ich nun noch dazu nehme, was gegen das für die Fabrikgebäude ge stellte Amendement von den geehrten Sprechern selbst angeführt worden ist; ich bekenne, dieses Amendement auch nicht unter stützt zu haben, weil ich nirgends Ausnahme will. Allein was ist diesem entgegcngestellt worden? Wenn sie auch nicht hinrei chende bewohnbare Räumlichkeit hätten, um die Einquartierung aufzunehmen, so stände ihnen ja das Mittel offen, sie durch Geld äquivalente bei Andern unterzubringen. Sollte also auch bei einem größern Grundbesitzer der specielle Fall einmal eintreten, daß er nicht genug Räumlichkeit hätte, so steht ihm dasselbe Mit tel zu Gebote, was den Fabrikbesitzern angerathcn worden ist. Ungern und doch muß ich hier auch namentlich auf die Ritter gutsbesitzer übergehen, denen sich hier in diesem Falle nicht genug Räumlichkeit darbicten soll, da doch bei der Besteuerung ange führt wurde, daß überall überflüssige bewohnbare Räume vor handen wären und ihnen dieserhalb Befreiung von der Besteue rung für alle über eine gewisse Zahl in einem solchen Besitzthume befindlichen Zimmer gewahrt worden ist. Ich kann aber nicht recht zusammenreimen, wie in einem Falle zu vkl Räumlich keit vorhanden sein soll, in einem andern zu wenig. Endlich muß ich noch hinzufügen, daß mir die Scala, die das Deputa- tionsgutachten aufstellt, nicht haltbar scheint, deshalb nicht, weil derjenige, der 1,000 Steuereinheiten hat, nur mit 750 Steuer einheiten angezogen werden soll, wahrend der, der nur 900, ja nur 800 Steuereinheiten, also weniger hat, für das Volle, also stärker in Anspruch genommen wird. Das ist eine sehr große Ungleichheit, die zu begünstigen ich in iw kner Stellung mir nicht zu verantworten getraue, sowie ich überhaupt uns verpflichtet glaube, daß wir bci Verhandlung der Interessen des kleinen Grundbesitzes, der hier eben nicht unmittelbar vertreten ist, dem größern gegenüb.r jedenfalls auf das Vorsichtigste verfahren müssen. Ich werde daher gegen das Deputationsgutachten, wohl aber für den Gesetzentwurf, aus Hochachtung für die Rich tigkeit der ganz im konstitutionellen Sinne darin aufgestellten Ansichten stimmen. Abg. Scho lze: Es wurde eben angeführt, daß der, der 1,000 Steuereinheiten hätte, nur mit 750 belegt würde; dem ist aber nicht so. Denn es steht in der Beilage in der dort ange gebenen Scala, daß er ebenso gut 6 Köpfe bekommt, wie der, der 1,000 Steuereinheiten hat, denn der Abzug fängt erst nach der Scala bei 2,000 Steuereinheiten an. Ich wollte mir bei dieser Gelegenheit nur die Anfrage an den Herrn Referenten erlauben, ob es nicht möglich wäre, daß wenigstens bci 1,500 Steuerein heiten ein Abzug eintreten könnte? Denn in dem angegebenen Falle genießen alle die, wie mir scheint, Vortheile nicht, welche nicht 2,000 Steuereinheiten haben, die ihnen gewährt werden sollen.
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