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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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diese Kosten für jeden Proceß auf 3 — 4 Thaler veranschlagen. Sonach würde ein Aufwand von 30 — 40,000 Thalern für die Staatsbürger entstehen, der durch die Friedensgerichte ver mieden worden wäre. Die Deputation glaubt daher, daß das Institut der Friedensrichter so bald als möglich ins Leben ein geführt werden möge, und rathet deshalb der Kammer an, bei ihrem Beschlüsse stehen zu bleiben. Präsident v. Haase: Es würde zu erwarten sein, ob Je mand hierüber das Wort ergreifen wolle. Abg. Braun: Ich ergreife nicht das Wort, um über den Antrag der Deputation selbst zu sprechen, sondern ich bat nur deshalb um die Erlaubniß, sprechen zu können, um meine Peti tion gegen eine Schlußfolgerung zu verwahren, die man aus derselben gezogen hat. Ich sagte in meiner Petition,, daß die Friedensrichter oder Schiedsmänner vom Volke gewählt werden müßten, damit sie das Vertrauen des Volkes genössen. Aus dieser Aeußerung zog nun ein Mitglied der jenseitigen Kammer den Schluß, als ob ich habe sagen wollen, daß der ständige Richter das Vertrauen des Volkes nicht hätte, weil er vom Volke nicht gewählt sei, und erklärte dabei, es sei nicht zu wünschen, daß auf diese Weise Mißtrauen gegen die ständigen Richter ge- säet werde. Meine Herren, es liegt nicht in meiner Sinnes- weise, Jemanden zu verdächtigen; allein ich kann auch durchaus nicht zugeben, daß wohlgemeinte Worte von mir einer Mißdeu tung unterworfen werden, wozu ich keine Veranlassung gegeben, und wozu kein Grund vorliegt. Die Schiedsmänner oder Frie densrichter und die ständigen Richter sind vollkommen von einander.verschieden; die ständigen Richter müssen bei vorkom menden Streitigkeiten angegangen, die Friedensrichter können angegangen werden; die ständigen Richter sind nothwendig im Interesse der Justiz selbst, die Friedensrichter sind nur zweck mäßig; die ständigen Richter müssen auch entscheiden, die Schiedsmänner können die Parteien nur vergleichen. Ich glaube in der That, die Verschiedenheit zwischen den Einen und den Andern ist zu groß und zu einleuchtend, als daß darüder noch weiter Etwas zu sagen sei. Man kann daher wohl annehmen, daß das, was man von dem Einen verlangt und sagt, nicht An wendung erleide auf den Andern. Welcher Schluß ist es nun, zu folgern, daß die Behauptung, man verlange für die Schieds männer die Wahl des Volkes, damit sie das Vertrauen des Volkes haben — daß diese Behauptung ein Mißtrauen gegen die stän digen Richter erwecke? Dies wäre wenigstens ebenso, als wenn Jemand sagte: derjenige, welcher behauptete, ein Zug führer bei der Communalgarde müsse von der Mannschaft ge wählt sein, damit er das Vertrauen der Mannschaft habe, wolle einen Lieutenant von der Armee deshalb verdächtigen, weil dieser nicht von der Mannschaft gewählt worden sei. Diese Schluß folgerung steht ziemlich mit der fraglichen in der ersten Kammer vorgekommenen auf einer und derselben Linie. Auch sehe ich keinen Sachgrund ein, warum matt aus meiner Behauptung diese Schlußfolgerung zieht. Dieselbe Behauptung, in welcher man die Mißtrauenssaat selbst entdeckt haben will, ist auch von anderer Seite geschehen und für richtig anerkannt worden. Dies Wenige, was sich vielleicht weiter ausführen ließe, glaubte ich nur sagen zu müssen zu meiner Vertheidigung, zur Verwahrung meiner Petition gegen eine Schlußfolgerung, die ebenso selt sam, als unlogisch ist. Abg. 0. Gei ßler: Ich glaube, der geehrte Abg. Braun kann sich wegen dieser Auslegung beruhigen, die in seinen An trag, daß die Wahl der Friedensrichter durch das Volk geschehen müsse, gelegt worden ist; um so mehr beruhigen, weil ich mich ganz genau erinnere, daß bei den damaligen Verhandlungen der Herr Justizminister selbst gesagt hat, daß, wenn die Friedens richter Männer des öffentlichen Vertrauens sein sollten, sie aus der Wahl des Volkes hervorgehen müßten. Abg. Zezschwitz: Ich mache darauf aufmerksam, daß der Name Schied sm änn er für das beantragte Institut an gemessenerscheint, als der Name Friedensrichter. Esist bereits gesagt worden, daß der Schiedsmann nur zu vermit teln, nicht zu richten habe, und daher wäre es besser, bei dem Anträge von dem Ausdrucke Friedensrichter ganz abzusehen und nur den Namen Schiedsmann beizubehalten. Präsident 0. Haase: Es werden die Namen Friedens richter und Schiedsmaun, obwohl sie allerdings verschieden, sehr ost als gleichbedeutend gebraucht. Inzwischen aus der Erklärung in der Kammer und der Deputation selbst geht her vor, daß blos Schiedsmänner gemeint sind. Wenn über den Antrag der Deputation selbst nicht weiter gesprochen wird, würde ich zur Frage selbst übergehen: ob die Kammer, dem Rathe der Deputation gemäß, bei ihrem früheren Beschluß stehen blei ben wolle? — Einstimmig Ja. Abg. Klien: Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Kam mer zu fragen, ob sie sich noch wolle die Schrift wegen der Pe tition der Rechtscandidaten vortragen lassen. Präsident v. Haase: Will die Kammer sich diese Schrift jetzt vortragen lassen? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Klien trägt diebetreffende Schrift vor. (Während der Verlesung tritt der Herr Staatsminister von Lindenau in den Saal.) Referent Abg. Klien: Diese Schrift ist in der ersten Kam mer gefertigt worden, und es ist von Seiten der Deputation kein Bedenken dagegen gewesen, sie der Kammer zum Beitritt anzuempfchlen. Präsident v. Haase: Genehmigt die Kammer die soeben vorgetragene Schrift?' — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Sie würde nun also abgehen kön nen. Wir gelangen jetzt zum Vorträge des Berichts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, den Schutz der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst betreffend. Referent Abg. Todt: Das allerhöchste Decretin Bezug auf diesen Gegenstand lautet folgendermaßen: Se. Königliche Majestätlassen in den Anlagen den getreuen Ständen den Entwurf zu einem Gesetze, > den Schutz der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst betreffend,
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