Präsident v. Haase: Die Fassung der mit 3. bezeichneten Zusatzparagraphe lautet: Zu §. 25. „Kirchen- und Schuldiener sind von allen Anla gen zu Kirchen- und Schulbedürfnissen nichtMr in Ansehung der zu den betreffenden geistlichen oderSchullehnen gehörigen Grund stücke, sondern auch für ihre Personen und Familien gänzlich befreit." Zch frage die Kammer: ob sic die vorgetragenen Para- graphe .- - Abg. Blüher: Es wurde in der Ministerialverordnung vom I- 1841 verlangt, die Consirmation der niedern Kirchen diener, der Kirchner, der Glöckner Präsident v. Haase: Zch muß dem geehrten Sprecher be merken, daß die Debatte geschloffen ist. Zch frage die Kammer: ob sie §. 3 annimmt? — Wird durch 36 Stimmen ange nommen. Präsident 0. Haase: Für heute schließe ich die Sitzung, und bringe auf die nächste Tagesordnung die Fortsetzung der heutigen Berathung, sowie die Berathung des Berichts der ersten Deputation über das allerhöchste Decret, die provisorische Landtagsordnung betr. Die nächste Sitzung beginnt morgen Vormittag um 10 Uhr. Ende der Sitzung 2A Uhr. Berichtigung. Nr. 7, Seite 79, Spalte 2, Zeile 12,14 u. 20 von unten muß eö statt „Ländereien" heißen: „Laudemien." Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden, Mit der Kedaetion bttvstragtr v Gretsch et.