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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-16
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Dann würde über den zweiten Punkt des Gutachtens zu beschlie ßen sein, ob die Worte: „Zum Schluffe erwiedert der Prä sident der ersten Kammer die königlichen Eröffnungen durch eine Gegenrede" aus der 37. Z. der prov. Landtagsordnung in Weg fall zu bringen. Die dritte Frage würde diese sein: ob der Satz: „ welcher hierauf selbige im Namen der Stände durch eine Gegenrede erwiedert," aus der Z. 151 der prov.Landtagsord nung in Wegfall zu bringen. Dann gelangte der vierte Antrag der Deputation zur Abstimmung, des Inhalts: „es möge die Kammer beschließen, daß eine Deputation den Entwurf der Landtagsordnung nunmehr seinem wesentlichen Inhalte nach in Berathung ziehe und nach deren Beendigung behufs der defini tiven Annahme dieses Entwurfs über die vorzuschlagenden Abän derungen noch im Laufe des gegenwärtigen Landtags besondern Bericht erstatte." Diesem letzteren Anträge steht allerdings der des Abgeordneten Brockhaus entgegen, welcher durch die ihm gewordene Unterstützung Eigenthum der Kammer geworden ist. Wird jedoch der Antrag der Deputation angenommen, so fällt der von dem Abgeordneten Brockhaus gestellte von selbst. Endlich ist der Antrag des Abg. v.d. Planitz zurAbstimmung zu bringen, welcher mit dem Anträge der Deputation sich verei nigen läßt. Es können nämlich allerdings die beiden Fragen, welche er berührt, von der betreffenden Deputation herausge hoben und in einem besondern Berichte zur Berathung in die Kammer gebracht werden. Auch scheint mir der Antrag der Verfassungsurkunde nicht entgegenzustehen, denn es wird darin nur eine Beleuchtung der betreffenden Paragraphe gefordert in Hinsicht auf Fragen und Folgen, welche zeither aus dieser §. gezogen worden sind und gezogen werden können. Die andere Z, als eine der prov. Landtagsordnung angehörige, unterliegt an- noch unbezweifelt der ständischen Berathung. Zuletzt würden dann nur noch die Fragen übrig bleiben, ob die erste Deputation oder eine außerordentliche mit der Berathung der Landtags ordnung zu beauftragen sei. Abg. v. Gablenz: In Betreff der Fragstellung erlaube ich mir nur eine Bemerkung. Hat nicht Referent geäußert, daß die vom Abg. v. d° Planitz angezogenen §Z. zur noch größern Sicherstellung in das Dcputationsgutachten ausgenommen wer den sollen? Präsident v. H a ase: Es scheint mir dies nicht recht passend. Es hat nämlich die Deputation die von dem Herrn Regierungs- commissar vorgeschlagenen Worte, laut des Berichts in ihren Antrag ausgenommen, daher nunmehr bei der Fragstellung ledig lich auf die daselbst gedachte Principfrage Bezug zu nehmen, ohne einzelne §ß° zu nennen. Ich überlasse dem Herrn Referen ten, ob er damit einverstanden sei. Abg. v. Gab lenz: Es wäre dvchsein Uebelstand, wenn dem Nachthelle, welchen diese bei frühem Landtagen geäußert haben, nicht noch für diesen übgeholfen würde. Präsident V. Haase: Ich muß nur darauf bemerken, daß die eine dieser §§. wörtlich m der Constitution steht; es könnte also von selbiger in dieser Beziehung wenigstens keine Rede sein. Abg. v. Gablenz: Wenn aber die Z. in der Landtagsord nung ausfällt, so würde doch nicht die Verfassungsurkunde geändert. Präsident v. Haase: Eine Z. der Verfassungsurkunde kann durch die Landtagsordnung nicht abgeändert werden. ReferentAbg.Lodt: Ich glaube, es wäre noch immer möglich gewesen, eine Bemerkung hier anzuschließen, ohne daß man der HZ. speciell zu gedenken brauchte. Es hätte der Antrag nur so gestellt zu werden gebraucht, daß man sagte: „sowie den Beschlüssen der Kammer über den Planitz'schen Antrag in keiner Weise vorgegriffen würde." Präsident v. Haase: Ich muß dagegen darauf aufmerk sam machen, daß noch nicht feststeht, ob der Planitz'sche Antrag angenommen wird. Es wird aber ganz dasselbe erreicht, wenn die Frage so gestellt wird, wie ich beabsichtigt und vorgeschlagen habe. Referent Abg. Lobt: Ich weiß nicht, wie der Herr Prä sident hinsichtlich dieses Punktes die Frage stellen will? Präsident 0. Haase: Es könnte auch im ersten Antrag der Deputation der Antrag des Abg. v. d. Planitz mit ausgenom men werden. Nef. Abg. Lodt: Ich stimme mit dem Herrn Präsidenten zwar im Allgemeinen überein, glaube aber doch, daß ein Vor behalt gestellt werden muß, wenn nicht dem Planitz'schen Anträge prajudicirt werden soll. Wenn der Deputation der Auftrag ge geben wird, sie soll ein Gutachten über diesen Antrag an die Kammer bringen, so schließt das den Fall nicht aus, daß das, was der Planitz'sche Antrag enthalt, erst für den kommenden Landtag zur Anwendung gelangt. Wollen wir aber, daß dies schon bei diesem Landtage praktische Gültigkeit erhalte, so müssen wir einen Vorbehalt stellen, damit dem Planitz'schen Anträge nicht vorgegriffen werde, was ohne solchen durch die Ztn- nahme der Landtagsordnung geschehen würde. Präsident0. Haase: Dies würde sich erreichen lassen, wenn blos die eine ß. mit in den ersten Antrag der Deputation ausgenommen würde. Abg. v. Gablenz: Mir schien die von dem Herrn Refe renten gegebene Fassung wünschenswerther. Abg. v. Thiel au: Wir könnten sagen, daß wir sie nur provisorisch annehmen, vorbehältlich der Beschlüsse, welche die Kammer noch während dieses Landtags fassen werde. Das ist die Absicht der Kammer. Präsident v. Haase: Das scheint zu weit zu gehen. Abg.v. Lhielau: Ich habe es nicht anders verstanden. Die Kammer will noch darüber berathen; und wenn das nicht beschlossen wird, wie ich beantragt habe, sossehe ich nicht ein, wie eine Beschlußfassung darüber möglich ist. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Mir scheint das, was der Abg. v. Lhielau vorschlägt, empfehlens wert-. Es stimmt mit d.r Ansicht überein, die indem allerhöch sten Decrete ausgesprochen ist, daß die Landtagsordnung vor behaltlich etwaiger Modificationen provisorisch angenommen wer den möge. Daher könnte eine Modifikation, wie selbige der
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