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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Wereinigungsverfahren, welches in, der Verfassungsurkunde vor geschrieben ist, kann uns daher allein nur dem Ziele naher führen, und müssen daher die betreffenden §8- der Landtagsorbnung so bald als möglich von der Deputation berathen und mit den könig lichen Herrn Commissarien eine Vereinigung versucht werden;^ das Ergebniß ist dann zur Beschlußnahmr der Kammer vorzu legen. Sodann geht die Sache an die erste Kammer, diese spricht sich darüber auch aus, und wenn dann eine Differenz noch obwal tet und das schließliche Vereinigungsverfahren vergeblich ist, dann tritt erst ein, was 153 vorschreibt. Ueberhaupt, meine Herren, darüber muß doch Jeder wohl mit sich schon jetzt einig sein, ob er das Recht einer Adresse für die Kammer in Anspruch nehme oder nicht. Ob das Recht anerkannt wird, das ruht allerdings im SchooßederZeit. Also sehe ich nkchtrecht ein, warum mein Antrag nicht angenommen werden könnte. Was nun den Antrag betrifft, die Adresse all sctri zu nehmen, so weiß ich nicht recht, was sonst aus der Sache werden sollte. Weiß Jemand einen bessern An trag, der der Sache und der Würde der Kammer angemessener ist, so bescheide ich mich recht gern; nur weiß ich keinen bessern. Ob Sie, meine Herren, die Adresse aus dem Protokolle wieder her vornehmen und dann, wenn die Sache günstig für Sie entschie den ist, an Se. König!. Majestät noch später bringen wollen, das ruht auch im Schooße der Zeit. Präsident 0. Haase: Es hat sich noch der Abg. v. v. Mayer, als Deputationsmitglied, zu erklären, ob er sich dem Anträge des Herrn Referenten anschließen wolle. Der Antrag war folgender: „Die hohe zweite Kammer wolle der mit Begutachtung der Land tagsordnung beauftragten ersten Deputation'aufgeben, die auf die Adreßfrage bezüglichen Paragraphen aus der Landtagsord nung auszuheben, und darüber ehebaldigst besonder» Bericht zu erstatten." Abg. v. v. May er: Ich habe wider den Antrag an sich nichts einzuwenden, jedoch setze ich voraus, daß er dem von mir gestellten Antrag nicht präjudicirt. Das ist an und für sich nicht möglich. Er ist eigentlich nur die Vorbereitung zu dem meinigen. Ich habe nichts dagegen, wenn von Seiten der Kammer es so angesehen wird, als sei ein Vereinigungsverfahren noch nicht er folgt. Mir hat geschienen, als sei der Herr Staatsminister v. Lindenau als Kommissar mit der Deputation nicht zu einem Ein- verständniß gelangt; es ging wie bei vielen Güteterminen, beide Eheste beharrten auf ihrer Meinung. Auf den Weg, den ich vor geschlagen habe, kommen wir früher oder spater doch wieder zu rück, und daher wird es angemessen sein, wenn beide Anträge an genommen werden. Ich will dem letzten Anträge sogar die Pra- cedenz einräumen. Es mag über den Antrag des Herrn Referen den voraus avgestimmt werden, vorausgesetzt, daß er dem meini gen nicht präjudicirt. Staatsminister v. Ze sch au: Mir scheint es, daß beide Anträge recht füglich vereinigt werden können; der dermalige lautet dahin: „Die hohe zweite Kammer wolle der mit Begut achtung der Landtagsordnung beauftragten ersten Deputation aufgeben, die auf die Adreßfrage bezüglichen Paragraphen aus der Landtügsordnung auszuheben, und darüber ehebaldigst beson- il. w. dern Bericht zu erstatten." Und wenn dem noch hinzugefügt würde, zu gleichtrZekt eine Vereinigung mit der Regierung eintre ten zu lassen, damit, wenn diese nicht zu Stande käme, dadurch das Verfahren für die Entscheidung durch den Staaksgerichtshof als vorbereitet angesehen werden solle; so würde dies Z. 153 der Verfassungsurkunde entsprechen, insofern die geehrte Ständever- sammlung überhaupt der Ansicht des Antragstellers ist, daß dies gleich mit ausgesprochen werden solle. Abg. 0. v. Mayer: Dem habe ich mich ganz anzuschlke- ßen; so wünsche ich die Sache verstanden zu sehen. Präsident v. Haase: Ich habe den Antrag ebenfalls so genommen; ich glaube auch, der Herr Referent hat ihn in die sem Sinne gestellt, und so lassen sich beide Anträge, der der De putation und der des Abg. 0. v. Mayer, mit einander vereini gen. Ich mied aber, den Antrag der Deputation vorauszuneh men, ehe zu dem vom Herrn Abg. v. v. Mayer gestellten über zugehen ist. Abg. 0. v. Mayer: Ich habe noch Eins zu bemerken. Der zweite Theil meines Antrags ist damit gar nicht getroffen; daß der ersten Kammer von den gefaßten Beschluss.» Kenntniß gegeben werde, ist ein ganz unabhängiger, für sich bestehender Antrag. Präsident 0. Haase: Ich muß bemerken, daß sich noch vier Redner ang.'meldet haben, und daß es gewiß wünschens- werth sein dürfte, daß man auf eine Deducirung des von der Kammer .angesprochenen Rechts, eine einseitige Adresse zu voti- ren, als nutzlos und überflüssig Verzicht leiste. Nur wenige Kammermitglieder können ausnahmsweise dies Recht bezwei feln. Jetzt ist als Hauptsache nur in Frage, ob die Kammer das angesprochene Recht verwahren, ob sie den Act der Verwah rung so einrichten will, wie von der Deputation vorgeschlagm worden ist, und ob sie die Anträge damit verbinde, welche von der Deputation neuerdings, während der Debatte, sowie vom Abg. 0. v. Mayer gestellt worden sind. Abg. v. Gab lenz: Nur zfvei Worte zur Rechtfertigung und Entgegnung auf die Aeußerung des Ministern von vor hin, als ob ich demselben eine andere als die beste Absicht un tergelegt hatte; ich komme zwar etwas spät dazu, ich konnte aber bis jetzt das Wort nicht erhalten. Es ist mir nicht in den Sinn gekommen, eine andere als die beste Absicht bei der hohen Staatsregierung zu vermuthen. Ich habe blos ausgesprochen, wie ich nicht geglaubt habe, daß die Absicht dadurch erreicht werde. Hätte man diese Antwort vor der Frage nicht erth ilt, so läge die Sache plan und klar vor : es wäre die Adresse heute votirt worden; wäre von Seiten des Präsidii angefragt worden, so wäre der Act der möglichen Rechtssicherstcllung, obgleich zu rückgewiesen, vollzogen gewesen, man hätte die Adresse sä «cts genommen, die Krone hätte ihr Recht geübt, die Negierung nichts verloren, der Kammer aber hätte man die jetzige Verlegenheit er spart. Staatsminister v. Könneritz: Die nämlichen Gründe, welche der Herr Referent dafür angeführt, daß über das Pr'm- 4*
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