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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Mißbräuche möglich geworden, die Tischgelder der Convictoristen wesentlich herabzusetzen und denselben sonst mehrfache Erleich terungen zu gewahren. Der Bericht sagt: Zu 14. Bon der vorigen Ständeversammlung ist bei Be- rathung der Budjet Pos. 65 eine, von einenr Mitglieds der er sten Kammer bevorwortete Petition, die unentgeltliche Gewäh rung des Convictgenusses betreffend, zur Erwägung gekommen und, bei ermangelnder näherer Gelegenheit zur vollständigen Be- urtheilung derselben, beschlossen worden: der hohen Staatsregierung diese Petition zur näheren Er wägung der rechtlichen und andern hierbei einschlagenden Gesichtspunkte zu überweisen. S. Beilage 6.zur ständischen Schrift, das Budjet betref fend, vom 17. Juni 184Ü, Landtagsacten von 18U-, I. Abth. 2. Bd. S. 361. In dem allerhöchsten Decrete, das Staatsbudjet betreffend, vom 19. Juni 1840, Landtagsacten a. a. O. zu Position 65 6. S. 404, ist hierüber Folgendes erklärt worden: Kann auch die Form, unter welcher die Convictoristen zu Leipzig ihre Wünsche ausgesprochen haben, nicht gebilligt werden, da es denselben zunächst obgelegen hätte, ihre An träge an die Universität und beziehentlich an das betreffende Departementsministerium zu bringen, so soll der Gegen stand doch, rücksichtlich der eingelegten ständischen Verwen dung, einer näheren Erwägung unterworfen werden. Die Resultate dieser Erörterung enthält nun das vorliegende allerhöchste Decret, und da Inhalts desselben wesentliche Erleich terungen für die Convictoristen eingetreten sind, so empfiehlt die Deputation der Kammer, ihr dankbares Einverständniß hierunter auszusprechen. Präsident v. Haase: Will die Kammer bei diesem Punkte ihr dankbares Einverständniß mit den von der hohen Staats regierung getroffenen Maßregeln aussprechen? — Wird ein stimmig bejaht. Der 15. Punkt des Decrets lautet: 15. Die Bildung der Bolksschullehrer im Lande ist im We sentlichen vollkommen befriedigend und leistet zum Theil so Aus gezeichnetes, daß nicht wenig Seminaristen durch Anstellung als Hauslehrer im In- und Auslande dem öffentlichen Lehramte entzogen werden. Minder günstig wirkt dabei jedoch, daß die Verminderung der Lehrergehalte, welchedie vermehrte Zahl dersel ben großentheils zur Folge gehabt hat, den Andrang fähiger Köpfe zu diesem Fache merklich vermindert hat. Um indeß dem ständischen Anträge thunlichst zu entsprechen und besonders die, dem Religionsunterrichte auch bisher schon fortwährend gewidmete, sorgfältigste Aufmerksamkeit noch mehr zu bethätigen, hat das Cultusministerium folgende Anordnungen erlassen: s) Die Prüfungscommisssonen sollen solchen Subjecten, bei denen eine ungenügende Neligkons- und Bibelkenntniß wahrzunehmen ist, wenn sie auch in anderen Gegenstän den bessere Kenntnisse und genügendere Fertigkeiten dar legen, die Censur versagen, bis sie in einer anderweiten, vor Ablauf eines halben Jahres nicht zu veranstaltenden, Prüfung sich in gedachter Hinsicht als nunmehr tüchtig vorbereitet erweisen. b) Die Seminarlehrercollegien sollen die möglichste Sorgfalt auf die religiöse Bildung ihrer Zöglinge verwenden, die selben mit gründlichen Bibelkenntnissen ausrüsten und darauf achten, daß selbige sich eine wörtlich genaue Be kanntschaft mit den nöthigen biblischen Beweisstellen, so wie mit den Sätzen deskleinen lutherischen Katechismus erwerben. «) Die Districtsschulinspectoren (Superintendenten) sollen die Lectionspläne für die Schulen genau prüfen und dahin wirken, daß die Unterrichtsgegenstände, wie sie in §.29 flg. der Verordnung zum Schulgesetz näher bezeichnet sind, in ihrem gehörigen Verhältnisse gegeneinander, nach Maß gabe der festgesetzten Zahl der wöchentlichen Lectionen be handelt werden, insbesondere aber sorgfältig darauf hal ten, daß dem Religionsunterrichte da, wo drei und mehr Lehrstunden crtheilt werden, täglich eine Stunde, und wo weniger Unterrichtsstunden stattsinden, der dritte Theil derselben gewidmet werde. Der Bericht sagt: Zu 15. In der bei vorigem Punkte gedachten Beilage der ständischen Schrift und zwar zu Position 66 c und cl des Budjets, Landtagsacten von IW-, I. Abth. 2. Bd. S. 362, hat die vorige Ständeversammlung folgenden Antrag gestellt: die hohe Staatsregierung wolle in nähere Erwägung ziehen, wie durch Bildung der Lehrer in den Seminarien und bei dem Unterrichte in den Volksschulen darauf im Allgemeinen hingewirkt werden könne, daß die Erziehung der Jugend, namentlich durch, auf die Grundlehren des Christenthums festbegründete Religiosität mit dem Unterrichte Hand in Hand gehe, und des letztem Gründlichkeit nach §. 29 b der Verordnung zum Schulgesetze nicht durch zu große Vielsei tigkeit der Lehrgegenstände benachtheiligt, sowie auch der Unterricht im Schreiben nicht nach zu verschiedenartigen, von dem früheren sogenannten sächsischen Ductus abwei chenden Vorschriften in den Volksschulen und Seminarien ertheilt werden möge. In dem gleichfalls vorher gedachten allerhöchsten Decrete vom 19. Juni 1840 zu Position 66 c. Landtagsacten a. a. O. S. 404, ist diesem Anträge die erforderliche Berücksichtigung zugesichert worden. Wie diese Berücksichtigung eingetreten, darüber enthält nun das vorliegende allerhöchste Decret das Nähere, und die Deputa tion kann nicht umhin, ihr vollkommenes Einverständniß mit den getroffenen Maßregeln auszudrücken. Wenn jedoch in dem allerhöchsten Decrete der Theil des ständischen Antrages, welcher sich auf den Schreibunterricht be zog, gänzlich mit Stillschweigen übergangen worden ist, so hat die Deputation Veranlassung genommen, sich darüber von den Herren Regierungscommissarien Auskunft zu erbitten, und hat von ihnen die Erklärung erhalten, daß auch hierunter von dem hohen Ministers des Cultus die gewünschte Anordnung getroffen worden sei. In Erwägung dessen sieht sich die Deputation veranlaßt, der Kammer anzurathen: dieselbe möge unter dankbarer Anerkennung der getroffe nen Maßnehmungen sich bei der gegebenen Erklärung beruhigen. Referent Abg. 0. v. Mayer: Die Deputation hat wegen des Schreibunterrichts von dem Minister des Cultus und öffent lichen Unterrichts noch heute eine schriftliche Erklärung erhalten, und ist ermächtigt, dieselbe mitzutheklen. Sie lautet dahin: „Daß dem ständischen Anträge vom vorigen Landtage, der
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