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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Ueberzeugung würde dies nur kn einzelnen Fallen stattsinden. Im Princip steht Mündlichkeit gegen Schriftlichkeit weit zu rück, und die Regierung würde es, nach ihrer Ansicht, nicht ver antworten können, wenn sie der Mündlichkeit die wichtigsten Garantien/ welche die Schriftlichkeit in vielfacher Hinsicht, be sonders aber in Beziehung auf Entscheidungsgründe und die zweite Instanz darbietet, opfern wollte. Hierin liegt, kurz gefaßt, der entscheidende Punkt, wobei Ich nur daran nochmals erinnern will, daß im Haupttheile mei nes Vortrags die der Schriftlichkeit entgegengestellten Einwen dungen beseitigt worden sind. Es ist meine feste Ueberzeugung, daß diejenigen, welche auf Mündlichkeit und Oeffentlichkeit be stehen, wenn ihr Verlangen reasilirt würde, unendlich mehr Schaden stiften würden, daß an die Stelle der Sicher heit, der Unbefangenheit, der Vollständigkeit, der Ruhe, der Gründlichkeit nur Unsicherheit, Partei geist, Lückenhaftigkeit, Leidenschaftlichkeit und sichtliches Streben nach Täuschung der Gerichte treten würde. Gewiß, unendlich mehrSegen für das Va terland werden Ihre Bemühungen haben, wenn Sie, Hand in Hand mit der Regierung, das Wohl des Vaterlandes durch Verbesserung des zeitherigen Verfahrens, ohne Umstürzung des Grundprincips, fördern, was auf die von der Deputation em pfohlene Weise ohne Herbeiführung jener Nachtheile allerdings nicht geschehen kann. Referent Abg. Braun: Ich würde sofort eine Gegen kritik auf die mitunter scharfe Kritik des Herrn Commissars, die derselbe gegen den Bericht der Deputation aufgestellt hat, fol gen lassen, wenn mich nicht davon die Ansicht abhielte, daß so viele Sprecher sich haben einzeichnen lassen, welche das Wort begehren. Später aber werde ich darauf zurückkommen. Ge genwärtig behalte ich mir daher das Wort für den Schluß der Debatte, das Wort zur Widerlegung, namentlich des jetzt ver nommenen Vortrags, ausdrücklich vor. Präsident 0. Haase: Es haben sich dreiunddreißig Sprecher angemeldet, zuerst Herr Vicepräsident Eisenstuck. Ich ersuche denselben, das Wort zu nehmen. Vicepräsident Eisenstuck: Wohl habe ich mich zurück-^ stellen müssen auf die Ständeversammlung, in welcher das Cri- minalgesetzbuch von der Regierung und Ständen zu Stande ge bracht wurde. Damals schon habe ich es laut ausgesprochen, wenn man einmal annimmt Indicienbeweis, wenn man an nimmt relative Strafen, wenn man annimmt richterliches Er messen, so müssen wir zur Oeffentlichkeit gelangen. Diese Ueberzeugung habe ich laut ausgesprochen und spreche sie noch heute aus. Wenn die Staatsregierung — auch dessen erinnere ich mich — auf den Antrag der Deputation, es möge ein Gesetz über das Verfahren vorgelegt werden, entgegnete, man möge nicht erwarten, daß es auf das Princip der Mündlichkeit und Oeffentlichkeit werde gestützt werden, so habe ich mich der Hoff nung hingegeben, daß auch die Staatsregierung in den 6 Jahren, welche verflossen sind, sicher die Erfahrung machen werde, daßIn- dicienbewers ohne mündliches und öffentliches Verfahren nicht möglich sei. Wie sind wir zum Indicienbeweis gekommen? Früher ging Alles nach directem Beweis; es mußte zum Gesiandniß kom men, und wenn das nicht kam, ging's zur Folter. 1783 wurde die Folter abgeschafft; hierin ist Sachsen den andern deutschen Staa ten vorangegangen, und wie hier Sachsen der Vortritt gebührt, so hoffe ich , daß Sachsen, bei der Wichtigkeit der vorliegenden Sache, nicht wird abwarten, schauen, sehen wollen , was allent halben in Deutschland geschieht, und wenn es in Deutschland durchprobirt ist, cs auch in seinen Gauen wird probiren wollen. Die Sache steht zu hoch, als daß ich nicht laut aussprechen sollte, die Regierung möge die Ansicht des Deputationsgutachtens würdi gen , wie sie es verdient. Es hat die Staatsregierung die Ueber zeugung gewonnen, daß mit dem bisherigen Verfahren, neben dem Indicienbeweise, nicht durchzukommen ist. Das nehme ich ich bestens an. Dies Gestandniß hat dahin geführt, daß die Staatsregierung die Meinung gewonnen hat, sie müsse Garantien gewähren und so der Gefahr des Jndicienbeweises entgegentreten. Ob diese Garantien das sind, was sie scheinen, muß ich bezweifeln. Sie sind im Deputationsgutachten einzeln durchgegangen worden, und so oft ich sie erwogen, habe ich gefunden, daß mit diesen Garantien uns nicht viel genützt sei. Worin bestehen sie? Ich halte sie.theils für ungenügend, theils für unausführbar. Es fehlt unserm Verfahren 1) das Versetzen in Anklagestand. Man hat es dem Ermessen des Richters freigestellt, ob er in Anklage stand versetzen will, oder nicht. Aber, meine Herren, diese facultative Ermächtigung genügt mir nicht. Man hat ferner 2) einen Vorzug gesucht in dem Protokollanten, in der Besetzung der Gerichtsbank. Das sind Garantien auf dem Papier, in der Wirklichkeit existiren sie gar nicht. Sie sind nichts Neues. Wir haben sie seit der peinlichen Gerichtsordnung. Sie haben sich nicht erprobt. Werden sie sich nun erproben? Ich bezweifle es auch. Das Verhältniß des Protokollanten und des Unter suchungsrichters wird ein schiefes bleiben. Die Gerichtsbank soll mit zwei Gerichtsschöppen besetzt werden. Das wird sich nicht gut ausführen lassen. Es wird zwar nicht an tauglichen Indi viduen fehlen; wenn sie sich aber den ganzen Tag Hinsehen sollen, so wird's auch schlimm werden. Wenn aber in einem Justiz amte fünf, sechs Untersuchungen gleichzeitig geführt werden, wenn zugleich Zeugen vernommen werden sollen, so sehe ich nicht ein, wie das der Richter anstellen soll. Es würde eine Einrich tung getroffen werden müssen, wie in den englischen Pönitenziar- gefängnissen,wo der Gouverneurüberallhinsehen kann. Dasistun- ausführbar. Es ist häufig vom Schlußverhör gesprochen worden, doch selbst in einer Schrift, die sich des Gesetzentwurfs ange nommen hat, habe ich ein günstiges Urtheil über das Schlußver hör nicht gefunden. Es wird auch die größere Mitwirkung des Wertheidigers angeführt. Ich weiß aber nicht, wo dies stattfin- den wird. Ich muß es beklagen, wenn man den Vertheidiger nicht aus einem freundlichen Gesichtspunkte ansieht, wenn man dem Wolke glauben macht, der Vertheidiger suche den Schuldigen frei zu machen, nicht aber die Wahrheit zu finden. Der rechtliche Vertheidiger sucht das Recht zu finden, und in weit höherem Grade, als der Untersuchungsrichter. Nun, ich habe mich ge-
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