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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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iHv das ganze Land entgegenkommt, und der hohe Ruf, den sie -auch im Auslande erworben hat, aus Oeffentlichkeit hervorge gangen ist, wenigstens durch dieselbe sich mehr verbreitet hat, so dürfen wir auch hoffen, daß sie jenes Vertrauen erhöhen, ihren Ruhm befestigen und dem sächsischen Volke das mit der Verfassung so innig verflochtene Institut der Oeffentlichkeit schon jetzt werde ertheilen, wo es sich um Einführung einer Criminal- verfassung überhaupt handelt. Zum Schluß sei es mir erlaubt, nur noch einige Wünsche und Bemerkungen auszusprechen, vor ausgesetzt das Eingehen der Negierung auf das Deputations gutachten im Allgemeinen, nämlich I) daß die Voruntersuchung nicht so dürftig und schmal ausgestattet werde, 2) daß die sie leitenden Behörden von den dem öffentlichen Anklageverfahren vorstehenden Personen getrennt, 3) dem Staatsanwalte kein Vorzug vor dem Angeschuldigten oder dessen Vertheidiger kein Uebergewicht gegen den Untersuchungsrichter eingeräumt werde, auch 4) den Vertheidigern eine ihrem Beruf angemessene Stel lung angewiesen werde, deren sie unbedingt bedürfen, sollen sie mit Unerschrockenheit dem Staatsanwalte entgegentreten, die Fehler des Gerichtes rügen und bei öffentlicher Audienz die dem Angeklagten widerfahrenen Harten zur Sprache bringen. Muß ich nun freilich mir selbst sagen, daß ich weder gut noch erschö pfend gesprochen habe, so mögen die Redner nach mir das nach holen, was ich versäumt habe. Staatsminister v. Könneritz: Nur insofern der geehrte Redner erwähnte, er habe aus einer frühem Aeußerung von mir eine leise Hoffnung entnommen, daß das Ministerium der Oeffentlichkeit nachgeben werde, nur insofern muß ich aufstehen und ihm widersprechen; es ist mir dies nicht beigekommen. Hätte ich eine Aeußerung der Art gethan, so würde dies ein Beweis gegen die Mündlichkeit sein, als ich mich entweder falsch ausgedrückt oder falsch verstanden sein muß. Abg. Klien: Es ist allerdings möglich, daß ich Manches überhört, oder auch Manches nicht richtig verstanden habe. Königl. Commissar 0. Weiß: Es hat der geehrte Spre cher erwähnt, daß er in seinem 34jährigen Wirken in Bezug auf gegenwärtiges System manche bange Stunde gehabt habe. Ich halte eine solche Aeußerung allerdings sehr wichtig, gespro chen aus dem Munde eines so tüchtigen Geschäftsmannes. Die selbe erscheint mir um so wichtiger, als auch unser verehrter Ve teran, den ich wirklich mit ganzer Seele liebe, eine ganz gleiche Bemerkung in seiner Rede gemacht hat, wo derselbe Seite 298 erste Spalte gesagt: „Es wird aber auch vorzüglich im Interesse des erkennenden Richters liegen; denn der gewissenhaft erkennende Richter muß manche bange Stunde haben, wenn er Sachen ent scheiden soll, die er nur aus dem Protokolle ersehen kann, eines vielleicht ehrlichen und unbefangenen Protokollanten, der zwar seine Bestimmung kennt, die Wahrheit zu erforschen, allein mehr in Hinsicht der Schuld als der Unschuld." Meine Herren! Bangen Stunden sind wir in allen unfern bürgerlichen Ver hältnissen ausgesetzt; so hat es Gott gewollt. — Die heutige Stunde, sowie die der vorigen Tage rechne ich zwar keineswegs dahin, wenigstens nur in einem sehr zu beschränkenden Sinne; aber entgehen können wir den bangen Stunden nicht: der Arzt hat sie, so oft er am Bette eines schwer Erkrankten steht, wenn er den von dem Kranken und dessen Angehörigen gehegten heißen Wünschen nach Kräften genügen will; der Religi onslehrer hat sie, wenn er bei Eidesleistungen die Besorgniß eines bevor stehenden Meineides nicht ganz unterdrücken kann; dem Richter können solche bange Stunden ebensowenig erspart werden. Bange Stunden hat insbesondere auch der Vertheidiger, der nicht um des Gewinnes willen, sondern im edelsten Interesse des ihm als unschuldig oder doch als zu entschuldigend erscheinen den Angeklagten arbeitet, und unser Herr Viceprafldent, auf des sen Zeugniß ich mich selbst hier berufe, wird solche bange Stun den mehr kennen. Ich erinnere ihn nur an eine im Jahre 1820 bis in den ersten Theil des Jahren 1821 anhängig gewesene Un tersuchung ; den Namen wage ich nicht zu nennen, weil ich in der That nicht weiß, ob der Mann, den dieselbe neben einem der er sten Bösewichte mit betraf, und den dieVolksstimme damals verurtheilte, wenn ihn schon der Nichterspruch ganz freisprach, auch mit betraf, noch lebt. Jedenfalls fürchte ich, unser Eisen .stuck würde künftig noch mehr bange Stunden haben, wenn an die Stelle des protokollarischen urkundlichen Verfahrens Mündlichkeit und Mangel an einem künftigen Prüfsteine treten sollte. Abg. Scholze: Meine Herren! Auch ich habe mich ange meldet, um einige Worte über diesen höchst wichtigen Gegenstand zu sprechen. Man erwarte aber von mir nicht, daß ich einen ähnlichen Vortrag zu halten im Stande sein werde, wie die Red ner, welche vor mir. gesprochen und die Sache so genau darge stellt haben; denn ich bin nur ein Laie in der Rechtswissenschaft und so zu sagen nur hinter dem Pfluge alt geworden; daher muß ich im Voraus um gütige Nachsicht bitten. Ich habe mich jedoch immer mit den Fortschritten der Zeit in andern Ländern und mit den Wünschen der Völker durch Schriften bekannt gemacht, habe aber dabei nie dem Grundsätze gehuldigt, daß alles Neue gut und alles Alte verwerflich sei, oder umgekehrt. Nein! ich habe jederzeit dem Grundsätze gehuldigt: Prüfet Alles und das Beste behaltet, und dadurch bin ich zu der Ueberzeugung gekommen, daß Mündlichkeit und Oeffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren uns eine Garantie gewähre für Wahrheit und Recht. Da nun das Criminalverfahren entscheidet über Ehre, Leben und Freiheit, so glaube ich fest, daß Jeder eine solche Garantie wünschen und darum bitten muß, daß sie uns gewährt werde. L Von vielen ver ehrten Männern außer der Kammer und auch von einem in der hiesigen Kammer ist gesagt worden, man möchte doch nicht für die Oeffentlichkeit stimmen, denn 1) die Kosten würden dadurch zu sehr vermehrt werden, 2) die Oeffentlichkeit würde nur ein böses Beispiel geben, 3) das Volk sei mit dem jetzigen Zustande zufrieden und verlange nichts Besseres, 4) das Volk sei noch nicht reif zu dieser Institution, wisse nicht, was es wolle, wisse auch nicht, daß es etwas Besseres gebe. Nun was den ersten Punkt anlangt, daß diese Criminaljustiz zu theuer sei, so hat dies Einer aus unserer Mitte zwar zu beweisen gesucht; ich glaube aber, es werden Andere auftreten und uns eines Bessern beleh ren. Aber diese Ueberzeugung habe ich: Zeit ist Geld, und ist Zeit gewonnen, ist auch Gech g.wonnen; ferner, wenn nicht
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