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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Resultat. Glauben Sie nun, meine Herren, man ist durch das freisprechende Erkenntniß zu der Ueberzeugung gelangt, daß der Angeschuldigte unschuldig sei? Das Volk glaubt gerade noch so, wie es vor dem Erkenntnisse geglaubt hat. Der Mann hat sogar seine Heimath verlassen und eine andere Stätte sich suchen müssen. Nun meinte zwar der Herr Staatsminister, es dürste der Betheiligte nur das Urthel mit den Entscheidungsgründen öffentlich bekannt machen. Ich sehe davon ab, was der Herr Re ferent bereits hierauf bemerkt hat; aber soviel sage ich, diese Be kanntmachung führt zu Nichts, und wenn der Mann das Urthel mit den Entscheidungsgründen von der Kanzel verlesen ließe, es würde ihm Nichts helfen. Das Volk sieht daraus wohl, was geworden ist, aber nicht, wie es geworden ist, und das ist gerade die Hauptsache. Man kann es den Leuten auch gar nicht verdenken, wenn sie zweifelhaft sind. Die Entscheidungsgründe stehen auf dem Papier. Was aber,hat nicht schon Alles auf dem Papier gestanden, verbrieft und versiegelt, und ist doch nicht wahr gewesen! Proklamationen, Constitu tionen, Freiheitsbriefe — Alles Papier und weiter Nichts! Das Volk will Wahrheit, es will daher selbst sehen und selbst hören. Glaube man also ja nicht, daß bei unscrm Volke ein so großes Vertrauen zu dem geheimen Verfahren stattsinde. Die so sprechen, kennen entweder das Vertrauen nicht, oder das Volk nicht, oder Keines von Beiden. Es ist das eine schmerz hafte Wunde, ich gebe cs zu. Aber was hilft es, sie vor den Leuten zu verbergen? Wird dadurch die Sache geändert, wird dadurch der Schmerz beseitigt? Nein, heilen müssen wir die Wunde. Wenn also das Vertrauen des Volkes wirklich eine so kostbare Perle ist, o! so lassen Sie uns dahin trachten, es wie der zu gewinnen. Dies ist aber nur möglich durch ein mündliches und öffentliches Verfahren. Und danst, meine Herren, soll denn auf die Wünsche des Volkes gar Nichts gegeben werden? Sollen die vielen eingegan- genen Petitionen keinen Fingerzeig geben? Wenn wäre je ein Gegenstand in dieser Kammer verhandelt worden, bei welchem das Volk in dieser Weise mit abgestimmt hätte? Doch lassen Sie uns den Fall vorerst einmal umkehren. Nehmen Sie dem Volke das alte Verfahren, versuchen Sie es. Glauben Sie, es werde murren, es werde sich erheben, um das kostbare Kleinod der „güten alten Zeit" zu verthcidigen? O! nein. Man wird die Gerichtsthüren sich mit Freuden öffnen sehen; man wird we nigstens das Kommende ruhig geschehen lassen. Versuchen Sie dagegen, einem Volke das Institut der Oessentlichkeit und Münd lichkeit zu nehmen, und sehen Sie, ob dieses ruhig dabei bleibt. Das Beispiel von Preußen hat dies wenigstens nicht dargethan. Denn als den Rheinprovinzen im Jahre 1828 die Oessentlichkeit und Mündlichkeit des Strafverfahrens genommen und die alte Criminalordnung von 1806 ekngeführt werden sollte, erhob sich manniglich dagegen, und man mußte nachgeben. Freilich muß man zugeben, daß das Volk nicht in seiner Gesammtheit sich ausgesprochen hat; darauf aber den Schluß bauen zu wollen, wie es vor einigen Lagen hier gehört worden ist, daß diejenigen, welche noch keine Stimme abgegeben ha ben, nun zu den Anhängern des Alten zu rechnen seien, das geht doch fürwahr über alle Logik hinaus. Man könnte dann mit gleichem Rechte behaupten, daß die fünfzig, oder wieviel Abgeordnete unserer Kammer, welche bis jetzt noch nicht sich aus gesprochen haben, Anhänger des alten schriftlichen und heimli chen Verfahrens waren. Und dann ist doch auch zu berücksichti gen, daß, wie schon bemerkt, nicht eine einzige Petition an uns gelangt ist, welche sich gegen Mündlichkeit und Oeffent- lichkeit ausgesprochen hätte. Auch hat überhaupt wenig verlau ten wollen von öffentlichen Stimmen, die für die Heimlichkeit eine Lanze gebrochen hatten. Mir sind wenigstens, obwohl ich der Tagesliteratur nicht so feind bin, wie manche Andere, im Ganzen nur etwa fünf bekannt worden: das Wcrkchen aus Graudenz (an der russischen Grenze), der Aufsatz eines königl. Justizbeamtcn in der Zeitschrift von Iagcmann und Nüllner, ein Aufsatz im zwickauer Krcisblatt, dem Vernehmen nach auch von einem Staatsbeam ten, dann eine Stimme hier im. „Ocrtlichen " und neulich ei nige Bedenkliche im leipziger Tageblattc inclusive der leipziger Zeitung. Doch will ich zugeben, es sei diese Zahl doppelt und dreifach vorhanden. Dagegen sind der Stimmen, dieOeffent- lichkeit und Mündlichkeit wollen, Lausende, und unter diesen Tausenden befinden sich Bürger und Bauern, Gelehrte und Un gelehrte, Geistliche und Laien, Richter und Advocatcn, kurz alle Stände, ülle Classcn der Gesellschaft. Es kann also nicht wahr sein, daß nur einige wenige Advocaten den Wunsch nach dem öffentlichen Verfahren hegen; es kann auch nicht wahr sein, was eine von den fünfStimmen unserer Gegner sagt,diesich also vernehmen laßt: „Es blendet das Volk, wem man nur zu deut lich durchblicken läßt, daß es durch die Oessentlichkeit der Crimi- nalproccffe und durch Geschwornengerichtc der gewünschten Souverainitat einen mächtigen Schritt näher gebracht werde; es interessirt endlich die große, selbst von dem Allen Wenig oder Nichts begreifende Menge, wenn es täglich unentgeltlichen Zu tritt zu öffentlichen, extemporirten, mit gewissen Feierlichkeiten aufgeführten Schauspielen hat. Bringt man dazu noch das böse Gewissen einer Anzahl Sprecher, wel chen die Möglichkeit, selbst eine Criminalunter- suchung passiven zu müssest, vor Augen schwebt, und die dann im Geschwornengericht eine Chance mehr für sich zu finden hoffen dürfen, in Anschlag, und kennt man die Neigung vieler Juristen, ihr Talent öffentlich leuchten und bewundern, in den Tagesblättern von sich reden zu lassen, sich weniger durch gediegene Kenntnisse, als durch imponirendeEntwickelung von Witz und Scharfsinn einen Namen zu ma chen, so hat man die Erklärung der Volksmei- nung zu Gunsten des öffentlichen Strafverfah rens undGeschwornengerichts völlig in Händen". Nun, meine Herren, wir Alle, die wir hier versammelt sind, Re- gierungs - und Kammermitglieder, haben den Werth der Oef- fentlichkeit langst schon durch die Oessentlichkeit unserer eignen Verhandlungen kennen gelernt. Wir schätzen die Oessentlichkeit nicht, um in den Tagesblättern von uns reden zu machen, sondern
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