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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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682 wieder ins Leben rufen, so müßte dies wohl kn ganz anderer Art I ist zwar angeführt worden, daß statistische Nachrichten Nachweisen, und Weise geschehen; denn eine erfreuliche Erinnerung haben sie daß die Zahl derjenigen Proceffe, welche von unsern Gerichten nicht zuruckgelassen. Secretair Rothe: Ich habe blos von den Amtsbezirken ge sprochen, in welchen ich wohnte. Dort habe ich von Schmause reien nichts gewahrt. Sind dergleichen dort vorgekommen, so sind sie nicht durch das Gericht, sondern durch die Leute selbst verursacht worden. Das Amt hat niemals Schmausereien ver langt und würde solche wohl auch jetzt ebensowenig verlangen. Abg. Schumann: Ich bin weit entfernt, Proceffe für Calamitäten zu halten, im Gegentheil halte ich sie für nothwen- dig; demohngeachtet muß ich mich für das Institut erklären, was von dem Abgeordneten Braun in Antrag gebracht worden ist. Ich habe nämlich, so lange ich Advocat bin, die Erfahrung gemacht, daß eine Menge Rechtssachen vorkommen, welche den Gerichten durchaus nicht vorgetragen werden können, einesthekls .darum nicht, weil die Parteien zu arm sind, um die erforderlichen Kosten zu tragen, oder weil sie besonders in der Sache oder in den Personen liegende Gründe haben, weshalb sie sich an kein Gericht wenden wollen, anderntheils aber auch darum nicht, weil die Sachen ihrer Natur nach so beschaffen sind, daß der Proceß für denjenigen, der ihn anstellt, zu keinem Resultat führen kann. Zu diesen rechne ich hauptsächlich die Sachen, welche die Verfol gung eines Schadenanspruchs zum Zwecke haben. Wie den Ju risten bekannt ist, gehört die Verfolgung der Schäden zu den schwierigsten Aufgaben, und selten tritt derFall ein, daß ein solcher Proceß zu einem glücklichen Endresultate geführt wird. FürdieseGattungvonRechtssachen, glaube ich, würde dasSchkeds- gericht nicht nur nützlich wirken können- sondern auch unentbehr lich sein. Es ist aber auch, wie ich bemerkt zu haben glaube, dem Sachsen eigen, nicht in allen Fallen, wo Rechtsansprüche vor handen sind und nicht befriediget werden, sogleich zum Richter zu gehen; man sagt es vielmehr einem dritten Manne, und versucht am liebsten erst den vermittelnden Weg. Wenigstens ich habe sehr oft die Erfahrung gemacht, daß Leute zu mir gekommen sind, mir ihre Ansprüche mitgetheilt, aber auch zu gleicher Zeit gesagt haben, sie wünschten nicht, daß diese Ansprüche gerichtlich geltend ge macht würden, sondern daß nur die Gegenpartei komme und ein Vergleich zu Stande gebracht würde. Ich habe auch wahrge nommen, daß Ortsgerichte auf den Dörfern sehr häufig, wenn in ihrem Orte streitende Parteien vorhanden waren, diese zu sich haben kommen lassm und einen Vergleich vermittelt haben. Ich weiß auch, daß sich Leute in den Städten, die ohne besondere Nechts- «rfaqrung und juristische Befähigung waren, sondern vielmehr nur das Vertrauen des Volks besaßen, sich häufig und mit Er folg zur Beseitigung von Rechtsangelegenheiten herbeigelassen haben. Ich halte aus diesen Gründen die Einführung des bean tragten Instituts nicht nur für nützlich, sondern ich halte die Ein führung dieses Instituts für ein nothwendiges Cvmplement un serer Gerichtsverfassung; ich glaube, es kann nicht entbehrt werden, und ich halte es für eine Pflicht, dem sich darnach aus sprechenden Bedürfniß durch Erschaffung der ge eigneten Instanz dafür entgegenzukommen. Es verglichen werden, ungleich größer sek, als diejenigen, welche durch Entscheidung beendigt werden. Man kann das zugeben, ohne darum die Nothwendigkeit der Einführung des von der Depu tation beantragten Instituts in Abrede zu stellen. Denn um die Nothwendigkeit. eines solchen Instituts gehörig zu würdigen, darf man durchaus nicht blos auf statistische Nachrichten zurück gehen und auf die Zahl der verglichenen und der Proteste, rück sichtlich welcher durch Entscheidung ein Resultat erlangt worden ist. Äkan befindet sich in einem Wahn, wenn man glaubt, daß die Nothwendigkeit darnach bemessen werden könne. Denn außer den Sachen, welche vor Gericht angebracht werden, gibt es noch eine sehr große Anzahl, die angebracht werden würden, wenn den Parteien nicht zu große Schwierigkeiten in dem Wege lägen. Ich weiß zwar wohl, daß wir in unserer Rechtsverfassung z. B. für Arme das Institut des Armenrechts haben, vermöge dessen ein Armer, welcher pro- cessiren will, seine Ansprüche durch Bestellung eines Armen- advocaten verfolgen kann. Indessen dadurch kann immer noch nicht bewiesen werden, daß das Institut nicht eine höchst vorteilhafte Wirkung äußern sollte. Der Herr Staatsminister hat in Bezug auf die Wirksamkeit der Friedensgerichte in Frankreich geäußert, daß man statistischen Nachrichten durchaus keinen Werth bei legen könne; er hat gesagt, daß die große Zahl der Pro ceffe, welche angeblich in Frankreich durch die Friedensgerichte be- eitigt worden seien, mehr eine glänzende Oberfläche, als einen wirklichen Nutzen dieses Institutes beweisen. Ich muß gestehen, daß ich insoweit auch damit übcreinstimme, als es mir durchaus unrichtig scheint, wenn man die Wirksamkeit eines Instituts nach der Zahl der vorhandenen Arbeiten oder nach derElle be messen will. Deshalb hat es mich auch gewundert, daß der Herr Staatsminister, um die Wirksamkeit unsrer Gerichte zu beweisen, auf eben solche statistische Nachrichten zurückgegangen ist und gerade das Beweismittel selbst gebraucht hat, was er der Depu tation zum Vorwurf macht. — Wenn ich nun allerdings mich für das Institut des Schiedsgerichtes oder Friedensgerichtes, oder wie man es sonst nennen will, mich ausspreche, so bemerke ich doch, daß ich es für nothwendig halte, daß die Parteien niemals gezwungen werden, davon Gebrauch zu machen. Denn wenn ein solcher Zwang stattsinden sollte, so würde dies, wie sehr richtig von dem preußischen Justizministe- rio gesagt worden ist, häufig die Parteien hindern an einer zeit- gemäßen Nechtsverfolgung ihrer Ansprüche und sie würden da mit zu kurz kommen. — Ich wünsche das Schiedsgericht auch noch aus dem Grunde, weil ich allerdings die Ueberzeugung habe, daß dadurch derSinn für Recht und Billigkeit im Volke sich noch mehr entwickeln wird, indem Männer, welche würdig das Schiedsrichteramt bekleiden, Gelegenheit haben werden,-in ihren Kreisen für Belebung des Rechtssinnes und der Billigkeit, für Ehrfurcht vor dem Gesetz zu wirken. Es wird sich dieses Insti tut ferner auch vortheilhaft beweisen, weil ein mehr oder weniger großer Theil derjenigen Arbeiten, welche jetzt durch die Proceffe un-
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