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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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da Irr vom Streurechen reden, so könnte ich dem Deputations gutachten nicht beitreten. Es gibt aber noch eine andere Art von Streu, und diese wird die Staatsregierung ihnen abzulassen ge wiß nicht verweigern. Das ist die sogenannte Schneideistreu. Diese wird in manchen Gegenden des Landes zur Düngung und zum Einstreuen sehr zweckmäßig verwendet, und ich glaube, daß, wenn die Petenten sich bei der hohen Staatsregierung dahin ver wenden, daß dieseihnrn abgelassen werde, ihreWünschezu Abhülfe ihrer Noch wohl befriedigt werden würden; denn diese Schneidel- stren besteht aus den kleinsten Zweigen und Aestchen der Nadelhöl zer, die aus dem nrugeschlagenen und zum Verbrennen bestimm ten Holze ausgeschnitten werden. Der Brennstoff des Holzes wird dadurch nicht merklich verringert, zugleich aber eine Streu bereitet, deren Verabreichung den Waldboden nicht benach- theiligt. Staatsminister v. Zeschau: Damit die Erklärung, welche ich vorhin abgegeben habe, nicht mißverstanden werde, erlaube ich mir, sie zu wiederholen. Sie bestand darin, daß das Gesuch unzeilig zu sein scheine, weil die Verhandlungen mit den betheilig- ten Gemeinden noch schweben, daß aber die Negierung, wenn sie es mit einer guten und zweckmäßigen Forstwirthschast vereinigen könne, Streu zu verkaufen, vorzugsweise auf die Weinbergsbe sitzer Rücksicht nehmen würde. Die Regierung verkennt nicht, daß unter denen, welche bisher Streu bezogen haben, die Aufge- bung dieses Genusses für die Weinbergsbesitzer vorzugsweise lästig und drückend sein könne, weil sie selbst kein Feld haben, um Stroh zu erbauen und dieses zur Streu und Düngung zu verwenden. Die Frage aber, inwieweit es mit einer guten Forstwirthschast vereinbar sei, Streu zu verkaufen, läßt verschiedene Ansichten zu. Die betreffenden Gemeinden werden in der Regel der Meinung sein, es sei vereinbar, die Staatsregierung aber wird in den mei sten Fall -n eine entgegengesetzte Ansicht haben. Ich nehme des halb beispielsweise auf die Aeußerung des Abg. Wieland Bezug. Er ist derAnsicht, es sei unbedenklich, in den von ihm bezeichneten Fällen (kurz vor dem Holzschlage) die Streu wegzunehmen. Ich bin der entgegengesetzten Meinung, da es mir besonders wichtig erscheint, daß Flachen, die durch Abtreibung des Holzes den Win den und andern climatischen Einwirkungen mehr ausgesetzt wer den, mitStreu bedeckt bleiben und nichtvollständig entblößt werden. Es ist eine alte Regel, daß die Noth zu manchen! zweckmäßigen Einrichtungen führt. Auch in diesem Falle wird sie sich bewäh ren, und in dieser Beziehung schließe ich mich der Aeußerung des Herrn Secretair Schröder an. In vielen Landestheilen wird mit großem Nutzen Schneidelstreu aus den Staatswaldungen entnommen, in andern Gegenden, namentlich in der hiesigen, hat man sich noch nicht daran gewöhnen wollen. Die Noth aber wird die Weinbergsbesitzer zur Anwendung dieses Surrogats führen. Es ist vorder noch bemerkt worden, daß die Weinbergs besitzer bei Calamiläten nur ein Jahr Steuererlaß erhielten und zu hohe Steuern zu entrichten hätten. Der erste Einwurf ist nach dem Gesetz von 1834 über den Steuererlaß für Schäden an Weinbergen zu berichtigen. Daraus geht hervor, daß ihnen in mehren Fällen ein mehrjähriger Steuererlaß zu Lheil.wird. Die letztere Beschwerde wird sich durch die neue Grundsteuer er ledigen ; denn die Weinberge werden nur niedrige Grundsteuer zu entrichten haben. Abg. a. d. Winkel: Nach der Erklärung des Herrn Staats ministers muß ich gestehen, finde ich dcy Zweck der Deputation vollkommenerreicht und wüßte nicht, was derDeputation w.iter zu wünschen übrig bliebe. Die Staatsregierung hat erklärt,' sie wolle davon Kenntniß nehmen. Ich für meinen LH eil würde selbst daraufantragen, daß man sich bei der Erklärung der Staats regierung beruhige. Präsident!).Haase: Es hatten sich noch die Abgg. v. Mayer und Graf Ronnow gemeldet. Ich habe aber zunächst die Frage auf das abgeänderte Deputationsgutachten zu stellen und sodann werde ich mir die Erklärung der genannten Herren Abgeordneten erbitten, ob sie darauf das Wort noch nehmen wollen. Abg. v. v. Mayer: Nach der Erklärung der Mitglieder der vierten Deputation, daß sie von ihrem Gutachten zurücktreten, finde ich das, was ich zu sagen hatte, erledigt, und habe daher kei nen Grund mehr, zu sprechen. Abg. Graf Ronnow: Nur einige -LÜorte über die Schnei delstreu. Ich bin fest überzeugt, daß die Schneidelstreu der all jährlichen Holzschläge der Landwirthschast zugewendet werden sollte. Es würde damit manches Verlangen nach Nechstreu be friediget, und übcrhauptdadurch der Oekonomie, sowie den Wein bergen ein großer Nutzen verschafft werden. Die Abgabe von Schneidelstreu aber ist dem Walde gänzlich unschädlich. Abg. Naundorf: Ich bin nicht der Meinung, daß Moos und Nadclstreu aus den jungen Beständen der Staatswaldungen ohne Nachtheil entnommen werden kann, wohl aber könnte die Heide aus allen Beständen ohne Nachthcil abgegeben werden; sie dient nicht, wie die Moosstreu, dem Holz als schützende Decke, sondern sie ist ein den Boden durchwurzelndes und aussaugcndes Gewächs, und es dürfte dessen Wegnahme anzurathen sein, vor züglich, da es sich häufig vorfindct. Was nun das Entnehmen der Moosstreu aus in kurzer Zeit zu schlagenden Beständen be trifft, so bin ich ganz der Meinung des Abg. Wieland. Wird sie nicht entnommen, so ist es oft der Fall, daß in der liegen geblie benen Streu der Rüsselkäfer sich ausbildet und den Culturen viel Schaden macht, ja sie wohl gar vernichtet, was nicht der Fall ist, wenn die Streu entnommen wird. Es sind dies practische Er fahrungen, die wohl jedem Forstmann vorgekommen sind, und ich wünsche, daß darauf Rücksicht genommen werde. Abg. v. Gab lenz: Ich trage auf Schluß der Debatte an. Präsident v. Haase: Da sich Niemand weiter gemeldet hat, so kann ich zur Abstimmung über das Deputationsgutachten übergehen: „Die Kammer möge bei der Erklärung der Staats regierung Beruhigung fassen." Ist die Kammer damit einver standen?—Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Sonach wäre der Gegenstand erle digt. Wir kommen nun auf den Bericht der ersten Deputation
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