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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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nats beschlossen, die Parochie Frankenberg noch auf die Dienstzeit des Kirchenraths 0. Unger bei der Ephorie Chemnitz zu belassen rc. Wenn nun hieraus hervorgeht, daß rin wirklicher Nachtheil -en Petenten noch nicht erwachsen, mithin der Grund zu einer Beschwerde nicht vorhanden und deren Gesuch jedenfalls als zu frühzeitig anzusehen sei, im Uebrigen aber die Majorität der De putation, selbst wenn die gedachte, für die Zukunft von der hohen Staatsregierung beabsichtigte Maßnahme jetzt schon ausgeführt worden wäre, aus denselben Gründen, welche sie abhielten, die zuerst erwähnten colditzer Petitionen und Beschwerden zu bevor- worten, zu einem den Petenten günstigen Antragesich nicht be stimmen könnte, so rächet die Deputation der Kammer an: diese Petition auf sich beruhen zu lassen. Uebrigens aber sind sämmtlichein diesemBerichte bemerkten Petitionen, nach gefaßtem Beschlüsse darüber in diessettiger Kam mer, an die hohe erste Kammer abzugeben. Abg. Klien: Ich habe nur einen Ausdruck meines Mino ritätsgutachtens zu berichtigen; es heißt hier: „sofort wiederher zustellen"; das ist allerdings meine Absicht nicht gewesen, allein ich habe diesen Ausdruck übersehen und den Bericht unterschrie ben; ich wünsche, daß er mit dem Worte „baldigst" vertauscht werde. Uebrigens war auch die Zeit zu kurz, daß eine Ausfüh rung des Minoritätsgutachtens zugleich mit zum Druck gelangen konnte. Der Herr Referent wird die Güte haben, diese zu ver lesen, und ich ersuche die geehrte Kammer, selbiger ihre gewohnte Aufmerksamkeit zu schenken. Referent Abg. v. Platzmann: Der geehrte Abg. Klien, welcher die Minorität bildet, hat mich erst in heutiger Sitzung von seinem Mnor'ttätsgutachten, welches gleichsam ein Separat votum bildet, in Kenntniß gesetzt; ich muß daher um Nachsicht bitten, wenn das Vorlesen deffelbennicht so fließend erfolgen sollte. Es lautet: Wenn ich in der vorliegenden Sache allein der Minorität augehöre, so deutet dies scheinbar auf ein blos locales Interesse hin, welches ich als Bewohner der Stadt Colbitz nehme, und ich müßte daher befürchten, bei meinem Minoritätsantrage we niger Unterstützung zu finden, wenn derselbe nicht zugleich aus allgemeinen Rücksichten hervorgegangen wäre, die ich zwar bei meiner Bevorwortung der vorliegenden Petitionen, jedoch so kurz angedeuter habe, daß ich die geehrte Kammer um die Erlaubniß bitten muß, jene allgemeinen Rücksichten, welche im Berichte nur eine theilweise Andeutung gefunden haben, mit auszuführcn und dabei zugleich die localen Verhältnisse zu treffen. Daher glaube ich auch im Sinne anderer Landestheile zu handeln, welche durch den von der hohen Staatsregierung beliebten Plan mehr oder weniger betroffen worden sind und hier und da durch öffent liche Andeutungen sich kund gegeben haben. Schon der Deputationsbericht erkennt einen öftern Wechsel in denEphoralbezirken als einen Uebelstand mit Recht; dessen Nach theile liegen auf der Hand, und es kann nicht fehlen, daß da durch Verwirrungen, Zrrthümer erzeugt, und in deren Folge Mißvergnügen hervorgerufen werden. Dabei will ich keineswegs in Zweifel ziehen, daß den Ministerien, deren jedes für sich ver antwortlich ist, das Befugniß zustehe, Aenderungen in Einthei- lung der Bezirke vorzunehmen, allein sowie man überhaupt jeder «llzu großen Mobilität, wo sie sich auch finde, abhold ist, so kann sie auch ebensowenig im öftern Wechsel der Verwaltungs bezirke Beifall finden; am allerwenigsten in Sachen des Cultus und öffentlichen Unterrichts. Denn abgesehen davon, daß das Wesentliche der Religion gar oft mit dem Unwesentlichen ver mengt, in der Veränderung des Einen auch eine Gefährdung des Andern erblickt wird, so erzeugt auch jene zu große Mobilität unverkennbar ein Mißbehagen selbst dann, wenn damit die Er innerung an die Zeit der Reformation, bis zu welcher das Be stehen der Ephorie Colbitz hinausreicht, auch nicht verbunden ist;, denn gleichgültig mag es wohl keiner Gemeinde sein, wenn sie bald dieser, bald jener Behörde zugewiesen wird, gleichgültig nicht für Geistliche, Schullehrer und Predigtamtscandidaten, die, andere mehr oder minder daraus für sie hervorgehende Nachtheile nicht gerechnet, ihre wissenschaftlichen Vereine unter brochen, gestört und mindestens erschwert sehen. Zwar erblickt die Majorität der Deputation in der Ausführung des von der Staatsregierung ihr mitgetheilten Planes für die Zukunft eine wünschenswerthe Stabilität der Ephoraleintheilung. Allein, wie die Sachen jetzt noch stehen, kann ich auch diese Hoffnung nicht theilen., Denke ich mir nämlich ein Ideal von Organisa tion, so kann ich es nur in der Einheit finden, zu welcher sich alle Ministerien in der Organisation der Bezirke und der untern Behörden vereinigen, nicht aber darinnen, daß jedes Ministe rium seine eignen Zwecke ohne Rücksicht darauf verfolge, ob denn auch eine beabsichtigte Veränderung mit den Zweigen der übrigen Verwaltung übereinstimme. Erwägt man nun, daß noch jetzt, mit Ausnahme der mei sten Städte, die Justiz und Verwaltung in den Untergerichten vereinigt ist, daß bei dem Fortbestehen der Patrimonialgerichte und bei deren nur successiv eintretenden Abgabe eine durchgreifende Organisation der Gerichtsbezirke, wo nicht unmöglich erscheint, doch wenigstens nicht so nahe liegt, und muß man zugestehen, daß nur mit einer definitiven Organisation der Gerichtsbezirke es möglich werden wird, das Ideal der Einheit in den Bezirksekn- theilungen aller Art zu erreichen, und ist die jetzo beliebte Abtei lung der Ephoralbezirke auf keine Weise geeignet, in jener Einheit Aufnahme zu finden, so glaube ich hiermit den Zweifel, daß durch jene Abteilung eine Stabilität begründet werde, in der Hauptsache begründet zn haben. Und wie wenig übrigens bei der fraglichen Ephoralbezirkseintheilung auf die übrige Gerichts verfassung Rücksicht genommen worden ist, haben die Petenten nachgewiesen, und ich erlaube mir nur, diesen Nachweis durch andere Beispiele zu bekräftigen. Früher gehörte die Parochie der in der Nähe gelegenen Dörfer Lastau, Rüx und Kralapp zur Ephorie Colditz, in allen übrigen Verhältnissen zum Amte Leisnig. Man fand darinnen einen Uebelstand, und es wurden gedachte Dörfer gleichfalls dem Amte Leisnig überwiesen, den betreffenden Gemeinden dadurch Erleichterung verschafft und, wie erwünscht, wurde dadurch die Vereinigung der geistlichen und weltlichen Be hörden an einem Orte erreicht, wahrend ihnen durch Auflösung der Ephorie Colditz alle erlangten Vortheile wieder entzogen wor den sind. Man hat unter andern als Grund für die Auflösung denan geführt, daß ohnedies mehre Parochieen zu entfernt von Colditz und näher an Leisnig lägen; allein man hat diesen Uebelstand auch nach der neuen Einrichtung nicht zu beseitigen vermocht, wie dies von den Petenten bereits angedeutet worden ist. Unter An dern nimmt die aus sechs Dorfschaften bestehende und nach Roch litz gewiesene Parochie Schönbach ibren Weg durch Colditz und liegt mindestens dem Ephoralbesitze Grimma näher, als dem roch- litzer, hat auch mildem erstem eine bessere, nämlich eine tägliche Postverbindung und Chaussee.
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