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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Wenn nach Inhalt des Berichts das Landesconsistorii die Kreisdirectionen, Amtshauptleute, mehre Obrigkeiten und Su perintendenten wegen Verweisung einzelner Parochieen an diese oder jene Ephorieen gefragt worden sind, wenn die in evangeli- cis beauftragten Staatsminister die Bertheilung ebenfalls geneh migt haben, so kann ich nicht einsehen, was Besseres daraus ent stehen soll, im Fall es auch der ohnehin vielbeschäftigten Stände versammlung vorgelegt würde; man müßte denn annehmen, es lägen Gründe unter, warum die Behörden es anders machen würden, als der Sache und der Lage der einzelnen Ortschaften angemessen ist. Wir würden schwerlich etwas den Umständen Angemesseneres, die verschiedenen localen Verhältnisse und Be ziehungen, welche dabei wahrzunehmen, mehr Berücksichtigendes, schwerlich etwas Besseres auszuklügeln vermögen. Wenn Col bitz sich über den Verlust der Superintendur beschwert, so kann es sich mit Freiberg trösten, dessen Superintendur früher 72 Ortschaften hatte, und jetzt kaum den dritten Theil davon besitzt, dessen Superintendent sich sonst über 2000 Lhlr. stand, und jetzt kaum den dritten Lheil dieses Einkommens bezieht. Sonst wanderten Hunderte, ja Lausende in Geschäftsangelegenheiten jährlich zum Superintendenten nach Freiberg, jetzt kaum der vierte Lheil. Ich finde in der Petition die verminderte Nahrung als Grund angegeben, warum man dem Orte den Superinten denten nicht entziehen möge. Darauf kann ich gar keinen Werth legen. Abg. Braun: Ich will ganz davon absehen, ob die Ansicht des geehrten Antragstellers v. Lhielau begründet, oder ob es die entgegengesetzte des Ministern ist, darüber spreche ich nicht. Nur eine Aeußerung des letzten Sprechers veranlaßt mich, das Wort zu ergreifen. Wenn er sagt, er könne keinen Nutzen davon sehen, warum die Ständeversammlung noch die Vorlage eines Organi sationsplans verlange, wenn die Kreishauptleute, wenn die Mi nisterien und überhaupt alle Behörden, durch welche ein derglei chen Plan gehen muß, ehe er der Ständeversammlung vorgelegt wird, denselben gut heißen, so heißt das im Principe nichts An deres , als das konstitutionelle Princip untergraben. Denn mit eben diesem Rechte kann man auch sagen: wenn ein Gesetz alle diese Phasen durchlaufen hat, wenn es die Berathung in den einzelnen Ministerien überstanden, wenn es durch das Gesammt- ministerium gegangen ist, so sei es dann nicht mehr nöthig, die Ständeversammlung zu hören; es wäre dann die ganze Sumws der nöthigen Intelligenz über dieses Gesetz verbreitet. Ich glaube, das ist eine sehr gefährliche Lehre, die wir in diesem Saale nicht aufkommen lassen dürfen, und muß ich diesem Satze und seiner Folgerung entschieden entgegentreten. Abg. Sachße: Etwas ganz Anderes ist es, ein Postulat, eine Gesetzvorlage beurtheilen, oder beurtheilen, ob diese oder jene Parochie zu diesem oder jenem Orte zu legen sei oder nicht, urch ob es angemessen sei oder nicht, ob ein Superintendent die Be aufsichtigung über diese oder jene Schule führe. Bei einer Ge setzvorlage dagegen kann Jeder übersehen, ob die Bestimmung des Gesetzes angemessen sei, und paßt daher nicht hierher. Ich muß diesem sehr auffallenden Angriffe des Abg. Braun, den er gegen mich vorbringt, als irrig und falsch entgegentreten. Abg. v. Lhielau: Zwei Worte zur Widerlegung würde ich mir erlauben. Der Abgeordnete meint, daß die Kammer in kompetent sei, über die Lage der Orte, wie' sie zur Parochie gehö ren, zu entscheiden. Ich behaupte aber z. B., daß die Kammer wohl gewußt haben würde, daß man Altmügeln und die Stadt Mügeln, die einen Geistlichen, wenn auch zwei Kirchen haben, und hart neben einander liegen, nicht erst unter zwei verschiedene Ephorieen getheilt haben würde, um sie nachher wieder zusammen zulegen; wozu wären denn Männer aus allen Landestheilen in der Kammer! Staatsminister v. Wietersheim: Der Fall von Mügeln und Altmügeln ist nicht begründet. Es war eine irrige Ansicht der Behörde gewesen, daß diese Orte unter zwei Ephorieen ge theilt worden seien. Abg. v. Lhielau: Ich habe aber auch nichts Anderes be weisen wollen. Staatsminister v. Wietersheim: Es ist nicht die irrige Ansicht der Behörde, die es angeordnet hat, sondern die Unterbe hörde hat es falsch verstanden und hat geglaubt, daß Neumügeln zu einer andern Ephorie gewiesen sei. Abg. Sachße: Der Abg. v. Lhielau meint, ich hätte die Competenz der Kammer bestritten; ich habe aber im Eingänge meiner Aeußerung erklärt, wie ich das an seinen Ort gestellt sein lassen wolle; wie ich aber die Einmischung der Kammer in diesen Gegenstand nicht für angemessen und der Sache und dem Ge schäftsgang nicht förderlich halte. Das Beispiel von der Stadt Mügeln vermag ich nicht zu beurtheilen; bei solchen Fällen, wenn ein Organisationsplan vorläge, würde sich Herausstellen, daß die oberlausitzer Abgeordneten ganz unbekannt mit den erblandischen Localverhaltnissen seien, sowie unsere erbländischen Abgeordneten mit den oberlausitzer sein würden, obgleich zwei Abgeordnete der Oberlausitz, die keine Superintendenten hat, sich der Sache so sehr annehmen; allein wie gesagt, sie kennen nur die Lokalitäten nicht. Abg. Braun: Zur Widerlegung gegen den Abg. Sachße wollte ich mir noch Einiges zu bemerken erlauben. Wenn der selbe sich darüber beschwert, daß ich den von ihm ausgestellten Satz nicht habe gelten lassen wollen, so hat er sich dies selbst zu-
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