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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Glauben aber die Petenten, daß sie auf dem Wege der Werthsermittelung nach dem Ablösungsgesetze billiger wegge kommen sein würden, so stellt sich auch von dieser Seite die An sicht derselben, daß der Geistliche und Schullehrer auf dem Pro- vocationswege eher gewonnen als verloren haben würde, als unbegründet dar. Hierüber wird auch das Ministerium des Cultus bei An trägen auf freie Ablösung Grundsätze der Billigkeit gewiß beob achten, und namentlich seine Zustimmung zur Ablösung des Zehnten der Geistlichen und Schullehrer zu den nach dem Gesetze vom 14. Juli 1840, §. 8 angenommenen Getreidepreisen gern ertheilen, Mittheilungen für Rechtspflege und Verwaltung, neue Folge Bd.I.S. 539. wobei den Betheiligten die Mittel geboten sind, eine Verwand lung des Naturalzinses in Geldzins, wiewohl nur auf Zeit, zu erreichen. Nur zu rathen ist daher den Petenten, daß sie die zur Ueber- weisung der Renten zur Landrentenbank noch nachgelassene Frist zu Einleitung der freien Ablösung ihrer Naturalzehnten nicht ungenutzt vorüber gehen lassen. Stellt sich sonach ein Eingehen auf das Gesuch der Peten ten als nothwendig durchaus nicht dar, so glaubt auch die De putation, im Sinne ihrer geehrten Kammer, die Wiederauf hebung eines nur erst bei vorigem Landtage beschlossenen Ge setzes nicht anempfehlen zu können, und zwar umsoweniger, da zu Ausführung desselben, nämlich zu Entschädigung der Geist lichen und Schullehrer, nach §. 8 des Gesetzes, ingleichen zu Erstattung der in den durch das Gesetz Wirten Ablösungssachen ausgelaufenen Kosten, dem sicheren Vernehmen nach, eine sehr bedeutende Summe verwendet worden ist. Diese würde sonst offenbar vergeblich aufgewendet sein, und wollte man dennoch daraufzurückgehen, daß die Ablösung des Naturalzehnten der Geistlichen und Schullehrer auf einseitigen Antrag wieder ge stattet werde, so würde nichtsdestoweniger dadurch eine völlige Gleichheit nicht hergestellt werden, da eine derartige Gestattung die Ablösung solchen Zehntens überall nicht zur Folge ha ben muß. Die Deputation sieht sich daher außer Stand, den Antrag der Petenten zu bevorworten, und rathet der geehrten Kam mer an, diese Petition auf sich beruhen zu lassen, dieselbe aber, da «in Abgeordneter sie zu der seinigen gemacht hat, an- noch an die hohe erste Kammer abzugeben. (Während der Vorlesung tritt der Staatsminister v. Lin- denau in den Saal.) Abg. Scholze: Die Petenten sagen in ihrer Petition, daß das Ablösungsgesetz vom Jahre 1832 in seiner frühern Rein heit wieder hergestellt und das beschränkende Gesetz vom 14. Juli 1840 wieder aufgehoben werden soll. Da ich nun mit den Pe tenten einverstanden bin, so habe ich mir schon in der Deputa tion Vorbehalten, Etwas über diese Petition zu sprechen. Ich habe den Bericht nur deswegen mit unterschrieben, weil ich glaubte, daß ein Gesetz, welches erst bei dem vorigen Landtage abgeändert wurde, nicht schon wieder könne abgeändert werden; ich hatte auch ein Separatvvtum abgegeben, wenn ich nicht be fürchtet hätte, daß es nicht Anklang genug in der Kammer fin den würde. Ich halte den Grund der Petenten für gerecht, ich habe mich auch schon bei dem vorigen Landtag deutlich darüber ausgesprochen und kann nur bedauern, daß die Zurücknahme des Lheils des Ablösungsgesetzes, wovon es sich hier handelt, erfolgt ist, was ich als ein Unrecht anerkennen muß, worauf aber jetzt nicht wieder zurückzukommen ist. Das sind Rückschritte, welche der sächsischen Gesetzgebung nicht zur Ehre gereichen. Welch ein Unrecht ist dies nicht gegen diejenigen, welche noch nicht ab» gelöst haben. Sie müssen nun bei dem Decemgeben beharren, und was werden ihre Nachkommen von ihnen sagen, wenn die Nachbarn aufhören werden, die Rente zu zahlen, und diese im merfort noch dem Decem bezahlen müssen. Das wird ihnen sehr zumAerger gereichen, sie werden das sagen, was indem Bericht gesagt ist, daß die Petenten es nur sich selbst zuzuschrei- ben haben, daß sie verabsäumt haben, abzulösen. Ich muß aber bemerken, man muß die Menschen nehmen, wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. Hätte ihnen Jemand im Voraus ge sagt, daß es so kommen würde, so würden sie sich gewiß dazu gehalten haben. Nun ist aber das nicht geschehen, das Gesetz ist aufgehoben worden, und nun sind sie zurückgeblieben. Hier muß ich mir erlauben, zu bemerken: der gemeine Mann ist ge gen alles Neue sehr mißtrauisch, und daher will er es nicht so unbedingt anerkennen, wenn es auch zu seinem Vörtheil gerei chen sollte. Man kann ihm das nicht verdenken; denn wenn bei den früheren Feudalverhaltnissen etwas Neues zum Vorschein kam, so war es gewöhnlich zu seinem Nachthelle. Daher konnte er sich auch nicht gleich damit verständigen, und er darf das Miß trauen noch heute nicht ganz ablegen. Wie ost ist in der Kam mer nicht schon erwähnt worden, was Alles in die Kaufbriefe heute noch eingeschwärzt wird, und würde das hier noch viel mals stattsinden, wenn nicht ein Gesetz erscheinen sollte, wor- nach das nicht mehr geschehen kann. Ebenso hatten sie gegen die Ablösungen Mißtrauen. Denn es sind schon vor 50, vor 100 Jahren Ablösungen erfolgt, und dennoch sind ihnen immer wieder Dienste und Leistungen aufgebürdet worden, daß sie sich jetzt dieselben wieder haben ablösen müssen. Darum geht es mit Beseitigung des Mißtrauens so langsam. Ebenso war er auch mißtrauisch gegen die Landrentenbank. Er glaubte, diese könnte wieder zu Grunde gehen und die Sache würde nicht Bestand ha ben. Der Landmann muß erst die Neuerung genauer kennen lernen. Dazu gehört Zeit; die Constitution und das Ablö sungsgesetz waren ihnen aber noch nicht bekannt genug, sonst würde er sich dazugehalten haben. Ich hätte gleich nach Er lassung des Ablösungsgesetzes gern abgelöst; allein es dauerte lange, bis ich meine Nachbarn dahin bewegen konnte, daß wir auf Ablösung provocirten, und cs erfolgte dies erst, als sie mit der Sache näher bekannt waren. Das Zinsgetreide und der Decem waren heute noch nicht abgelöst, hätten nicht die Berech tigten selbst darauf provocirt. Ich bemerke dabei, daß wir den De cem auch abgelöst haben, denn wir schütteten ihn nicht unmittel bar an die Geistlichen, sondern an einen Dritten; aber es erfolgte dies erst im Jahre 1841. Aber warum hat der Staat, warum hat die Geistlichkeit diese Ablösung verhindert? Die Geistlichen
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