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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Präsiden tv. Haase: Würde an dievierte Deputation gelangen, da die Sache auch in der ersten Kammer bei der vier ten Deputation bearbeitet worden ist. 18. (Nr. 387.) Den 9. März.^ Petition von den Ge meinden zu Debitz, Sahlis, Engelsdorf und Grasdorf um Abrechnung des auf ihren Grundstücken haftenden Hufengeldes bei Regulirung der Grundsteuern. Abg. Wehle: Die Petenten sind aus meinem Kreise, und diese Petition ist mir mit der Bitte zugesendet worden, sie der hohen Kammer zu überreichen, zu bevorworten und zur meini gen zu machen. Das Erste habe ich gethan, das Zweite halte ich'deshalb nicht für nolhwendig, weil in dieser Petition schon Alles sehr gründlich hervorgehoben worden ist. Ich habe gefun den, daß das fragliche Verhältniß doch für diese Ortschaften sehr drückend ist, was mich auch bestimmte, sie zur meinigen zu machen. Ich überlasse es ganz der Kammer, diese Petition einer Deputation, sei es nun welcher es wolle, zur Berücksich tigung zu übergeben. Präsident v. Haase: Es hängt diese Petition mit dem allerhöchsten Decrete in Betreff der Grundsteuer zusammen, und sie würde sonach an die erste Deputation abzugeben sein. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig bejaht. 19. (Nr. 388.) Den 10. März. Petition der Commun Dberschindmaas nebst 8 andern Ortschaften, Johann David Heymer und Consorten, um Vorlegung eines Gesetzes, welches ihnen für den durch Hirsche, Rehe und Hasen ihren Feldern und Hölzern zugefügten Schaden Ersatz gewährt. Präsident v. Haase: Will die Kammer diese Petition der vierten Deputation überweisen? — Einstimmig bejaht. Präsident I). Haase: Sonach wären sammtliche Num mern der Hauptregistrande vorgetragen. Abg. v. Lhielau: Ich wollte mir die Erlaubniß erbitten, die ständische Schrift auf das allerhöchste Decret wegen gewisser, auf den Grund des Münzausgleichungsgesctzes zu treffen gewe sener Bestimmungen vorlesen zu dürfen. Sie ist bei der ersten Kammer genehmigt worden. Präsident v. Haase: Will die Kammer sich diese Schrift vorlesen lassen? — Wird einstimmig bejaht. Präsident 0. Haase: Ich habe nur noch zu erwähnen, daß die Abgeordneten Zische und Leuner um Urlaub auf 2 Tage gebeten haben. Uebrigens sind die Abgeordneten 0. v. Mayer, Siegert, v. Watzdorf und v. Schönfels durch Unwohlsein abge- halten, der heutigen Sitzung beizuwohnen. Ich ersuche nun den Abgeordneten v. Lhielau, die gedachte Schrift vorzutragen. Abg. v. Thielau tragt nun die ständische Schrift auf das allerhöchste Decret vom 20. November 18-2, gewisse, auf Grund des Münzausgleichungsgesetzes vom 21. Juli 1840, §. 12, zu treffen gewesene besondere Bestimmungen betreffend, vor. Präsident v. Haase: Genehmigt die Kammer die eben vorgetragene Schrift ihrer Form und ihrem Inhalte nach? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Haase: Wir gehen nun zum Vortrage des anderweiten Berichts der zweiten Deputation über, das aller- höchsteDecret, die Cassenbestände und die Casfenüber- schüsse betreffend. Der Herr Vorstand der zweiten Deputa tion, der Abgeordnete v. Lhielau, wird uys diesen Vortrag er statten. Referent Abg. v. Lhielau tragt aus dem anderweiten Be richt der zweiten Deputation, die Cassenbestände und die Cassen- überschüffc betreffend, zuvörderst Folgendes vor: Die hohe Staatsregierung beantragt, von den disponiblen Cassenbeständen 10,000 Thlr. zu Aussetzung eines Stockes auf das Mittelgebäude des Paulink zu Leipzig zu verwenden, um in diesem Gebäude die Bibliothek, unterzubringen, welcher es in dem Augustes an einem genügen den und zweckmäßigen Raum gebricht. Zu diesem selben Gebäude wurden in der Finanzperiode 1837—1839 ebenfalls 10,000 Thlr. zu Herstellung desselben bewilligt. Ist nun zwar die Summe, welche gefordert wird, nicht groß, so sind doch in frühern Finanzperioden von 1830 bis jetzt in verschiedenen, theils großem, theils kleinern Posten, ziemlich bedeutende Summen für Universitatsbauten aus Staatskassen aufgewendet worden, ohne daß, wie es scheint, die beabsichtig ten Zwecke damit überall vollständig erreicht worden waren, und es dürste daher um so mehr in der Pflicht der Deputation liegen, auch bei dieser geringen Summe tiefer auf die zweckmäßige Ver wendung derselben .einzugehen, als das hohe Ministerium des Cultus in den gegebenen Unterlagen Postulate für die Zukunft in Aussicht stellt, welche höhere Summen umfassen und es wohl darauf ankommen mag, eine Üebersicht des ganzen Bedürfnisses zu gewinnen, um nicht wiederum Gefahr zu laufen, in Erman gelung eines festen Planes die Staatscassen mehr als nöthig, mindestens doch ohne vollständige Erreichung des Zwecks zu be lasten. Die bei dieser Gelegenheit der Deputation mit großer Be reitwilligkeit von dem hohen Ministerio gewährten Unterlagen und Auskunftsertheilungen haben nun aber eine Verschiedenheit der Ansichten zwischen dem hohen Ministerio und der Deputa tion hervorgerufen, welche nicht blos die vorliegende Bewilli gung, sondern die Verwaltungsgrundsatze hinsichtlich des Uni- versitatsvermögens im Allgemeinen betreffen, indem nicht allein die von der Ständevcrsammlung in der abgelaufenen Finanz periode für die Herstellung des chemischen Laboratorii bewillig ten 12000 Thlr. in ein Haus verwendet worden sind, welches dem Staate eigentlich nicht gehört, sondern auch aus dem Corporationsvermögen der Universität unter Contrahirung von Schulden Gebäude nicht des Bedürfnisses wegen, sondern, um einen hohen Zinsfuß zu gewinnen, ohne Bewilligung der Standeversammlung aufgeführt worden. Dieser Umstand mußte die Deputation um so aufmerksamer machen auf die Rückwirkung, welche die Befolgung solcher Verwaltungsgrundsatze auf die Staatscassen äußern könnte, als die Universität zwar ein baares Capitalvermögen an 105,155 Thlr. 21 Ngr. 4 Pf. besitzt, dagegen aber 132,917 - 20 - 6 - Schulden bereits zu vertreten hat, so daß das baare Vermögen der Universität durch letztere bereits gänzlich absorbirt ist.
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