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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Zustimmung der Ständeversammlung, cköchte- ich bezweifeln. Wenn ich aber auf den Zweck des Antrags übergehe, den ich vorher schon angedeutet habe, so. glaube ich, läßt er sich durch einen andern erweiterten Antrag vollständig erreichen, damit auch bei weiteren Diskussionen in der ersten Kammer über den eigent lichen Sinn, den die geehrte Deputation untergelegt hat, kein Zweifel entstehe. Deshalb gestatte ich mir, den Vorschlag an die geehrte Deputation zu richten, statt des dritten Antrages fol genden zu substituiren: „Die hohe Staatsregierung zu ersuchen, daß über die von den eigentlichen Uni versitätsfonds zu machenden Nutzungen bei Vor legung des Budjets jedesmal ein summarischer Voranschlag mit vorgelegt und über die wirklich erlangten Erträge bei Ablegung des.Rechen schaftsberichts eine Uebersicht gewährt,werde, auch bei Verwaltung des Universitätsvermögens kleine Veränderungen zu genehmigen, oder bezie hentlich anzuordnen, welche auf die Zuschußbe- willigüngen aus den Staatskassen wesentlichen Einfluß äußern könnt e." Erlauben Sie mir, den An trag zu analystren und auseinanderzusetzen, was damit bezweckt wird, und ich hoffe, sowohl die Deputation als die geehrte Kam mer wird sich davon überzeugen, daß damit Alles erreicht wird, was beabsichtigt wird. Es soll nämlich über die zu erwartenden Nutzungen jedesmal beim Budjet ein summarischer Voranschlag vorgelegt werden; summarisch kann er nur sein, denn er kann sich nur auf die zu hoffenden Erträge in den verschiedenen Nutzungs zweigen beziehen. Schon hierbei würde die Standeversamm- lung Gelegenheit haben, sich zu überzeugen, ob ein Heruntergehen der Nutzungen oder ein Heraufgehen zu erwarten ist. Beim Heruntergehen wird, man nach dem Grunde fragen, ebenfalls bei Steigerungen, Und man wird sich deshalb dann jedesmal näher zu besprechen und zu verständigen haben. Ebenso wird die dem Rechenschaftsbericht beizufügende Uebersicht dazu dienen, die Kammer in Kenytniß zu halten von dem Gange der Verwal tung, sie wird Gelegenheit haben, Erinnerungen zu machen, wie bei allen andern Vorlagen» Wenn ferner in der vorgeschlagenen Fassung hinzugefügt worden, daß die Regierung ersucht werden Möchte, bei der Verwaltung des Universitätsvermögcns keine Veränderungen zu genehmigen rc», so bezieht sich das Wort „ zu genehmigen" auf die zu fassenden Beschlüsse der Universität, und Vas zweite Wort „anzuordnen," auf die vom Ministerio unmittel bar ergehenden Anordnungen. Es soll demnach keine Verän derung weder genehmigt noch angeordnet werden, welche auf das Beitragsverhältniß des Staates irgend einen Einfluß hat, und es scheint mir, daß dadurch wesentliche Veränderungen, und zwar solche, die der geehrten Deputation zu mancher Rüge An laß gegeben haben, - vollständig ausgeschlossen werden. Wenn die Regierung demungeachtet etwas Derartiges unternehmen wollte, so würde sie sich unzweifelhaft einer schwierigen Recht fertigung aussetzen. Präsident 0, Haase: Ich erwarte zunächst die Erklärung des Herrn Referenten auf diesen Antrag. ll. 45. ' . Referenr.Abg. v. Lhielüu': Dee.Herr SLaatsminisser hae, hie Erklärung abgegeben, daß jede Stiftung eisten Curator habe» Ich muß mir zu bemerken erlauben/daß dieses den Aeußerungen des Kultusministern widerspricht. Der Herr Cultusmrnister. muß-bestätigest können , daß er in der Deputationssitzung sagts„ nicht jedeStistung habe einen Curator. - ! Staatsminister v. Zeschau: Sie haben entweder einen besonder» Collator, oder es ist die Universität die Collatur- behördel Staatsminister v. W i et er s h ei m: Ich erlaube mir, zu be merken, daß ich gesagt habe: es ist Unmöglichkeit, über jede ein zelne Stiftung Rechnung abzulegen; denn es ist gewiß, daß die Universitätsrentenverwalterei, und.das Ministerium bei keiner einzigen dieser Stiftungen die Collatur ausübt. So viel ich weiß, steht die Collatur über dieselben theils dem akademischen Senate, theils einzelnen Fakultäten, theils einzelnen Professo ren und Privatpersonen zu. Das ist gewiß, daß jede Stiftung einen Collator haben muß, weil doch Einer da fein muß, wel-, cher bestimmt, welche Personen die Benesicien erhalten sollen^ Für viele Stiftungen ist es die Universität selbst, nämlich der Akademische Senat. - Referent Abg. v. Thielaü- Wenn das die Deputation gewußt hätte, — die Deputation hat gerade das Gegesttheil er fahren, nämlich daß nicht alle Stiftungen einen Curator hättest. Staatsminister v. Wietersheim: Das habe ich nicht gesagt. ... Referent Abg. v. Thielau: Wenn eine Erklärung des Herrn Ministers die andere aufhebt, so weiß die Deputation freilich nicht, welche sie für richtig halten soll. Ich bitte, die übrigen Deputationsmitglieder als Zeugen zu fragen, daß der Cultusminister das gesagt hat, was ich behauptet habe. Abg. P opp e: Ich muß es bestätigen. Uebrigens werden die Deputationsprotokolle darüber Auskunft geben. Staatsminister v. Wietersheim: Es ist auch möglich, daß es ein Mißverständniß ist. Jede Stiftung hat einen Colla tor, welcher bestimmt, wer die Benesicien aus derselben erhal ten soll, und das Ministerium hat nie etwas Anderes gesagt. Referent Abg. v. Thielau: Inwieweit der zweite Theis des Schlußsatzes bei dem zweiten Anträge wegfallen könne, muß ich der Deputation überlassen. Ich muß mir aber die Bemer kung erlauben, daß es mir zweifelhaft erscheint, ob die Privat stiftungen bei der Universität wirklich ohne allen Einfluß auf das Budjet bleiben; da für Stipendien 900 Lhlr. aus Staats kassen gewährt werden, so ist die Frage, ob diese Stipendien zuschüsse aus Staatskassen nicht wegfallen können, wenn solche durch Privatstistungcn ersetzt werden. Staatsminister v. Zesch au: Ich glaube, daß nach der Ansicht, die die geehrte Kammer bisher in. ähnlichen Fällen be folgt hat, es nicht angemessen sein würde, Unterstützungen deS Staates für solche Zwecke zurückzunehmen; ich spreche nicht vorr neuen Bewilligungen zu Stipendien. Man würde durch solche Besorgnisse leicht Privatleute von Begründung neuer Stiftun gen abhalten. Ueber den vom Staate zu bewilligenden Zuschuß 3
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