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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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«selche an die zweite Deputation abgegeben worden und von ähnlichem Inhalte sind, nun an die dritte Deputation gelangen. Präsident v. Haase: Es beruht die eben erfolgte Abstim mung auf einem spätem Beschlüsse der Kammer, welchen diese Lei der Petition der Schullehrer an den Rebenschulen zu Böhlen, Groschwitz rc. in der 41. öffentlichen Sitzung gefaßt hat. Die dritte Deputation wird daher die von dem geehrten Abgeordne ten erwähnten Petitionen übernehmen. Abg. Sachße: Es waren drei Petitionen, welche ich zur Berücksichtigung bei dem Bericht über den das Cultministerium betreffenden Budjettheil als Referent erhalten hatte, und diese sind schon von mir auf Verlangen an die dritte Deputation ab gegeben worden. 13. (Nr. 408.) Den 15. Marz. Petition der Schul lehrer Karl Wilhelm Lotze zu Zauckerode und Genossen um Abhülse der materiellen und socialen Nothzusiände der säch sischen Volksschullehrer,. Abg. Todt: Als neulich die Berathung über das Nach tragsgesetz zu dem Gesetze über Aufbringung der Parochial- lasten stattfand, erklärten sich viele Mitglieder unserer Kammer gegen die durch jenes Nachtragsgesetz verlangte Befreiung der Schullehrer von den Parochiallasten, führten jedoch an, daß sie dies nur deshalb thäten, weil es dem Princip widerstreite, aber nicht entgegen sein wollten, wenn die Lage der Schullehrer und nach Befinden der Geistlichen sonst verbessert würde. Schon damals faßte ich den Entschluß, einen besonder» Antrag in die Kammer zu bringen, der den Wünschen jener Mitglieder ent gegen kommen sollte. Sehr viele Abgeordnete dieser Kammer waren von diesem Entschlüsse in Kenntniß gesetzt, und billigten ihn, selbst solche, welche gegen die Befreiung der Geistlichen und Schullehrer von den Parochiallasten gestimmt hatten. Da ich Geschäfte halber sofort die Petition nicht abfassen konnte, gin gen immittellst andere von auswärts ein, und es bedurfte nun einer Petition von mir nicht mehr. Schon dieser geschichtliche Vorgang wird mich rechtfertigen, wenn ich die eben vorgelesene Petition, welche durch mich an die Kammer gelangt ist, bevor- worte. Ich thue dies aber ganz kurz auch um deswillen, weil ich der Meinung bin, daß die Schullehrer für Staat, Kirche und Gemeinde weit mehr thun müssen, als hundert andere be waffnete und unbewaffnete Staats- und andere Diener zu thun brauchen oder pflegen. Wie diese vielleicht das Fünf- und Zehn fache des Lohnes eines Schullehrers bekommen, ohne daß sie bie Hälfte von dem thun, was der Schullehrer thun muß, so ist es wohl dem armen Schullehrer zu gönnen, daß er wenigstens etwas besser gestellt werde. Mehr für die Petition jetzt zu sa gen, halte ich nicht für nöthig, einestheils, weil die Sache schon ftr sich selbst spricht, und der Geist der Kammer die Berücksich tigung derselben erwarten läßt, anderntheils, weil bereits zwei Abgeordnete vor mir in gleichem Sinne sich erklärt haben. Es verfolgt übrigens diese Petition den Zweck, der in einer von dem Herrn Vicepräfidenten in letzter Sitzung bevorworteten Petition verfolgt worden ist. Es wird darin eine Idee ausgesprochen, dis schon früher Anklang gefunden hat, und, wenn ich nicht irre. von dem Herrn Abg. v.Thielau am vorigen Landtage vertheidigt worden ist. Alles dies läßt mich hoffen, daß jetzt der Zeitpunkt gekommen sein werde, den Schullehrern auf irgend eine Weise unter die Arme zu greifen. Ich wünsche daher, wie meine bei den Vorgänger, daß die Petition an die dritte Deputation ab gegeben werde, weil andere Petitionen ähnlicher Art sich dort schon befinden, und mache sie der Form wegen zu der meinigen. Präsident 0. Haase: Will die Kammer diese Petition an die dritte Deputation übergeben? — Wird einstimmig bejaht. Noch steht aufder Rcgistrandc: 14. (Nr. 409.) Den 15- März. Mittheilung des hohen Gesammtministcrii zu dem allerhöchsten Decrete, die Gewerbe-und Personalsteuer betreffend. Präsident v. Haase: Wird zunächst zu drucken sein. Ist die Kammer damit einverstanden, daß das allerhöchste Decret an die zweite Deputation überwiesen werde? — Wird einstim mig bejaht. Präsident v. Haase: Somit wären sämmtliche eingegan genen Nummern vorgetragen. Ich habe der Kammer anzuzei gen, daß die Abgg.Thümer, Schwabe, Gruhle und Frenzel wegen Unwohlseins abgehalten sind, heute in der Kammer zu erscheinen, und daß die Abgg. Eckardt und Wieland wegen dringender Ge schäfte sich haben entschuldigen lassen. — Wir gehen auf die Ta gesordnung selbst über und zwar zunächst auf den Bericht der vierten Deputation, über das Gesuch Michels zuWerda, die Anwendung §. 53 b des Ablösungsgesetzes betreffend. Ich ersuche den Herrn Referenten, uns den Vortrag zu geben. Referent Abg. Schumann trägt den Bericht der vierten Deputation vor, wie folgt: Karl Friedrich Michel zu Werda im Voigtlande und die übrigen genannten zwölf Petenten gehörten bis zu dem Ableben des Kammerjunkers und Oberforstmeisters v. Trützschler zu Grüllenburg zu dessen Rittergut Ellefeld. Als bei seinem Tode das Letztere der Krone anheimgefallen war, wurden die Petenten auf allerhöchsten Befehl vom 18. October 1819 mit der Juris diction, Zinsen und übrigen Prastationen dem königlichen Amte Voigtsberg einverleibt. Die Petenten hatten früher den Gesindedienstzwang in das Rittergut Ellefeld zu leisten, welcher indessen bei ihrer Ueber- weisung an das Amt Voigtsberg in ein jährliches Geldäqui valent von 8 Lhlr. 12 gGr. — verwandelt wurde. Durch das Gesetz vom 17. März 1832, §. 53 b. ward ausgesprochen, daß der Gesindedienstzwang im engern Sinne mit Eintritt des Jahres 1835 unentgeltlich Hinwegfallen solle. Sie, die Petenten, hätten geglaubt, daß das Geldäquivalent mit Eintritt dieses Jahres, weil sie nun gesetzlich von Ableistung der Zwangsgesindedienste freigesprochen worden, ebenfalls weg fallen müsse und sich deshalb an ihre Obrigkeit, das Justizamt Voigtsberg, gewendet, allein darauf den in origirmli beiliegenden abfälligen Finanzministerialbescheid erhalten, zu dessen Begrün dung auf die ß. 21 des Ablösungsgesetzes vom 17. März 1832, in dem heißt, zur Zeit des Ablösungsgesetzcs bereits geschlossene Ablösungsverträge bleiben, ohne Unterschied der Grundsätze, nach welchen dabei die Auseinandersetzung erfolgt ist, in Kraft, Bezug genommen worden.
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