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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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sammtlich dem Staatssiscus gehören, eine Stunde von dem «oigtländischen Städtchen Schöneck entfernt am Rande derschön- ecker Staatswaldung in einer sehr rauhen Gegend liegen und mit dem Namen Mulde und Saubachshaus bezeichnet worden. Diese ihre zeithcrigen Dienstwohnungen mit den ihnen zugleich zur Be nutzung überlassenen geringen Grundstücken möchten diePctenten gerne gegen Erbzins oder einen angemessenen Kaufpreis in ei nen weniger precairen Besitz bekommen, sind aber mit ihrem diesfalls bereits im Jahre 1838 beim hohen königlichen Finanz- ministerio eingereichten Gesuche in Folge eines diesfalls vom Zloßamte erforderten Berichts abgewiesen worden und nehmen dermalen die Verwendung der zweiten Kammer für diese Ueber- lassung in Anspruch, welche diese Sache in der dreißigsten Si tzung vom 4. Februar dieses Jahres der unterzeichneten Deputa tion zur Begutachtung zugewiesen hat. Es bestehen aber die von den Petenten für ihr Gesuch auf gestellten Gründe wesentlich in Folgendem: Der hohe Staatssiscus habe von diesen Häusern nicht den mindesten Nutzen, sondern unbedingt den größten Nachtheil. Denn wahrend sie durchaus Nichts eintrügen, müßten sic vom Staate erhalten, und, da sie in Folge ihres Alters in einem sehr schlechten Zustande wären, über kurz oder lang neu gebaut wer den. Dies sei auch Seiten des hohen Staatssiscus gar nicht zu cvitiren, weil sie die Petenten insgesammt dort geboren und erzo gen wären, mithin keiner andern Commun angehörten. Eben deshalb werde es auch kaum zweifelhaft sein, daß der Staat, welchem der ganze Ort mit Ausnahme des Lerchner'schen Hauses zustehe, für den Fall, daß eine Familie vielleicht durch Absterben oder sonstiges Unvermögen des Ernährers verarme, für deren Unterkommen und nach Befinden Unterhalt zu sorgen habe; ein Fall, welcher sehr leicht eintreten könne. Dermalen seien fünf solcher Häuser vorhanden, welchevon neun Familien bewohnt würden und bei ihrer unbedeutenden Größe dadurch schon überfüllt wären. Ein einziges Haus sei, in welchem sich zur Zeit blos noch eine Familie befände. Bei diesen Umstanden dürfte es ebenso im Interesse de' Staats liegen, dieser Häuser sich zu entledigen, als es ihr innig ster Wunsch sei, dieselben mit den ihnen zur Benutzung überlas senen Grundstücken entweder gegen einen jährlichen Erbzins, oder auch gegen ein entsprechendes Kaufgeld eigenthümlich zu über nehmen und hierdurch eine förmliche, wenn auch kleine Gemeinde zu bilden, wodurch der Staat nicht nur des Aufwandes für die Unterhaltung entledigt werde, sondern auch noch unmittelbare Vortheile beziehen werde. Es werde ihnen hierbei keineswegs entgegengesetzt werden können, düß es vielleicht sodann an Floßholzeinschlägern man geln würde. Denn wenn sie schon durch die Lage dieser Häuser gleichsam von der Natur auf diese Geschäfte hingewiesen waren und von Kindesbeinen an kein anderes Geschäft betrieben hatten, so wäre es thörigt, wenn sich die jetzigen und zukünftigen Besitzer dieser Häuser des fast einzigen Verdienstes, auf den sie angewiesen wären, begeben und denselben Anderen überlassen wollten, die sich um so mehr in genügender Anzahl finden würden, als es auf der schönecker Staatswaldung bei einem jährlichen Holzschlag von ungefähr 700V Klaftern niemals an Arbeitern fehle und auch dann nicht fehlen werde, wenn man diesen Holzschlag auf das Doppelte erhöhe. Ueberdem werde die Elsterflöße nach der vor einigen Jahren von dem Herrn Finanzminister in der Kam mer abgegebenen Erklärung vielleicht ganz eingehen und solchen falls auch die Befürchtung wegfallen, als fehle es an geeigneten Arbeitern. Demzufolge wollten sie die Bitte stellen: die zweite Kammer wolle sich zum eigenen Besten des Staats bei dem hohen königlichen Finanzminksterio für die Sache dahin verwenden, daß Hochdaffelbe wegen Ver kaufs dieser Häuser Verhandlungen mit ihnen anknüpfcn lasse. So begrüirdet nun auch die dieser Bitte zu Grunde gelegten faktischen Umstände sein mögen, und so wenig den Petenten zu verargen ist, daß sie ein Grundstück, das ihre Väter bereits in negehabt, worauf sie geboren und erzogen sind und das ihnen an- scheinlich auch für die Zukunft zur Nutzung überlassen werden muß, um so mehr mit dem vollen Rechte des Eigenthums zu be sitzen wünschen, als blos ein unwiderrufliches Eigenthum die zum Lheil mit nicht unbedeutenden Kosten zn bewirkenden Ver besserungen gestattet, welche den Petenten bei ihren sonstigen Umständen in dieser rauhen Gegend wohl zu wünschen wären, so haben doch diese Rücksichten die Deputation um so weniger be stimmen können, ihrer Kammer die gebetene Verwendung anzu- rathen, als es einestheils kaum in ihrem Wirkungskreise liegen kann, auf dergleichen Verwaltungsmaßregeln im Interesse ein zelner Staatsbürger anzutragen, anderntheils von der hohen Staatsregierung ohnedies vorauszusetzen ist, daß sie auch bei dieser Sache das Finanzinteresse des Staats, welches unter den vorwaltenden Umständen vielleicht das allein durchschlagende sein möchte, gewiß nicht aus den Augen verlieren werde. Demzufolge schlägt die Deputation vor, die Petenten, da sie nicht auf Mittheilung an die erste Kammer angetragen haben, sofort mit ihrem Gesuche abzuweisen. Präsidentv. Haase: Will die Kammer überden vorgc- tragenen Bericht sofort berathen? — Einstimmig Ja. , Präsident v. Haase: Es ist sonach die Berathüng er öffnet. Abg. Todt: Es mag allerdings seine Schwierigkeit ha ben, zu Gunsten dieser von der Deputation abgcwiesenen Petition Etwas zu sagen, da man allerdings zugeben muß, daß man sich in dieser Frage auf den Rechtsbodcn nicht stellen kann, und aus dieser Rücksicht sollte man um so mehr abgehalten sein, zu Gun sten der Petenten Etwas zu sagen, da nichts einmal das vorige Gesuch, welches, was ohnehin selten genug geschieht, von der vierten Deputation beifällig begutachtet war, Annahme gefunden hat. Jndeß kann ich doch nicht umhin, da ich es war, welcher die Petition an die Kammer gelangen ließ, und überdies in der Nähe der Petenten wohne, wenigstens einige Gründe der Bil ligkeit für sie anzuführen. Es muß, wie gesagt, zugegeben werden, daß der Staat nicht gezwungen werden kann, irgend Et was zu veräußern, da überhaupt Niemand, wenn nicht rechtliche Gründe vorliegen, zu einer Veräußerung gezwungen werden kann. Doch habe ich aus der abweisenden Resolution des Mi nistern einen Grund, weshalb auf die Petition keine Rücksicht genommen werden soll, nicht ersehen. Das, was die Bittsteller angeführt haben — (Staatsminister Nostiz-Wallwitz tritt in den Saal.) — beruht, soweit mir die Verhältnisse bekannt sind, in Wahrheit; der Staat wird nicht über lang, sondern über kurz je denfalls einen sehr ansehnlichen Aufwand zu bestreiten haben, die Häuser, welche die Petenten zu acquiriren wünschen, wieder her zustellen. Auch ist nach einer.officiellen Erklärung, auf welche
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