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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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als ablehnen. Ob ich sage:, zur Erwägung geben," oder „auf sich beruhen lass n," das ist Einerlei; es sind nur zwei Formeln, wovon die eine freundlicher, die andere weniger freundlich klingt. Darauf aber muß ich den Herrn Referenten doch schließlich auf merksam machen, daß, abgesehen von jenem ersten Punkte, zwi schen den Zweifelsgründen, die er vorausschickt, und den Ent scheidungsgründen, welche nachfolgen, das Mißverhältniß statt findet, daß die Zweifelsgründe bei weitem starker sind, als die Entscheidungsgründe. Referent Graf Hoh enth al (Püchau): Ich habe nur etwas Formelles hinsichtlich des Berichts zu erwähnen. Die Deputa tion hat; als die Sache zur Berathung kam, geglaubt, selbst keine Gründe angeben zu dürfen, sondern sie hat sich darauf beschränkt, auf der einen Seite die Gründe der Petenten, und auf der andern! die Gegengründe des H-rrn Commissars gkgenüberzustellen, aufi das Resultat ihr Schlußgutachten zu geben, da die Gründe, des Herrn Commissars in der Deputation die Oberhand gewon nen haben. Daß die Gründe der Petenten Etwas ausführlicher auseinanderg-ssetzt und wiedergegeben worden sind, lag indem Gefühle der Billigkeit; die Deputation hatte die Sache von Ab wesenden, die sie nicht selbst führen konnten, zu erstatten; es lag daher ihr wohl ob, die Petition und die darin sehr klar und deut lich auseinandergesetzten Gründe so treu wie möglich wiederzuge ben. Die Gründe der hohen Staatsregierung dagegen glaubte sie weniger umständlich ausführen und die Vertheidigung dersel ben den anwesenden Organen der Regierung selbst überlassen zu können. Bürgermeister v. Gross: Ich muß beklagen, daß die ver ehrte Deputation sich nicht veranlaßt gefühlt hat, das Gesuch der Petenten zur Bevvrwortung bei der hohen Staatsregierung zu empfehlen. Sie hat die dafür sprechenden Gründe so eindringend und übersichtlich, und nach meinem Dafürhalten so überzeugend dargestellt, wofür ich ihr sehr dankbar en, daß ich zu Rechtfertig ung des Gesuchs Nichts weiter hinzuzusetzen weiß, und ich will nur die hauptsächlichsten Momente hervorheben, die dem Anträge der Petenten zur Seite stehen. Einmal zeigt wohl der große, im Bericht erwähnte Umlauf des preußischen Papiergeldes in Sach sen sehr deutlich, daß ein Ueberfluß von inländischen baaren Cir- culationsmitteln bei uns nicht vorhanden ist. Sodann kann eine^ Befürchtung wegen des »»gemessenen Ausgebens solcher Bank noten im Mißverhältnisse zu dem Fonds der Bank keineswegs ' ein treten; denn bei der genauen und steten Controle der Bank Seiten der Regierung, der sie ihren großen Ceedit unstreitig mit verdankt, ist eine Ueberfchreitung der in Hinsicht auf die Ausgabe von Banknoten vorgeschriebenen Grenzen niemals zu besorgen. Endlich ist dem Bankinstitut bei der Begründung vorzüglich mit zur Bedingung gemacht worden , eine Zweigbank in Chemnitz zu, errichten, und es wird die Errichtung dieser Zweigbank von dn hohen Staatsregierung so lebhaft gewünscht, daß sie dieselbe selbst unter Bedingungen in das Leben zu rufen wünscht, welche dem, Directorio und dem Ausschüsse der Bank sehr bedenklich sind.. Jeder aber, der die gewerblichen Verhältnisse in Chemnitz kennt, wird die Ueberzeugung haben, daß diese'Zweigbank auf keine Weise gedeihlich bestehen kann, wenn sie nicht kleinere Noten zu 5 und 1 Thlr. ausgeben darf. Ueber die in dem Bericht der Deputation aufgenommenen Gegengründe des Herrn Regierungs- commissars hat der Herr Domherr v. Günther sich so ganz in Uebereinstimmung mit meiner Ansicht geäiißert, daß ich nur diese Aeußerungen wiederholen würde, wenn ich mich darüber verbrei ten wollte. Uebrigens habe ich nur noch dem Herrn Regierungs- commissar für das Wohlwollen gegen das Institut der Bank, welches er nach der Versicherung unserer Deputation ausgesprochen hat, meine Dankbarkeit zu bezeugen; ich gestehe aber, daß es nur angenehm sein würde, wenn sich dieses Wohlwollen auch durch die Gewährung des Gesuchs der Petenten bethätigen wollte. Bürgermeister Wehner: Nachdem ich den Bericht durch gelesen hatte, kam cs mir allerdings vor, als wenn er auf etwas wackligen Füßen stände; auf der 574. Seite liegt die Krankheit. Herr v. Günther hat mich überhoben, die Gründe zu widerlegen, welche mehr für als gegen das Petitum dcrPetenten sprechen. Als man die leipziger Bank das erste Mal hier besprach, hieß cs allent halben, sie sei als ein Nationalinstitut zu betrachten, und in dieser Beziehung hat man ihr so, manche Vortheile eingeräumt, was außerdem wahrscheinlich nicht geschehen sein würde. Als ihr Hauptzweck wurde damals hervorgehoben, daß sie die Industrie, den Handel und das Gewerbe ermuntern, unterstützen und erleich tern werde, und aus diesem Grunde wurde noch festgesetzt, daß auch eine Zweigbank nach Chemnitz, als dem Mittelpunkt der Industrie, verlegt werden sollte. Allein schon damals wurde be merkt, daß diese, nicht Fortgang haben würde, wenn man der Bank nicht gestatte, kleinere Bankzettel auszugeben, als ursprüng lich nachgelassen worden war, nämlich zu 20 Thlr. Das schien schon damals eine Summe zu sein, die nicht paßte, weil man die Bankzettel mehr zum Auszahlen der dortigen Arbeiter brauchte, als zum Handelsverkehr. Denn es liegt am Tage, daß ein Fabrikant in Chemnitz mit Bankzettcln zu 20 Thlr. wenig an fangen kann; denn die Fabrikarbeiter bekommen auf einmal 1 —2 Thlr., auf 20'Thlr. Scheine können sie aber nicht heraus geben; denn außer dem Lohn sind sie gewöhnlich so arm, daß, wenn man sie auf den Kopf stellen wollte, doch Nichts zum Wie dergeben aus der Kasche fallen würde; große Bankzettel sind da her wenig zu gebrauchen. Hat man aber damals eine große Er leichterung^ für die Gewerb- und Jndustriebczirke bezweckt, so muß man, hat man einmal A gesagt, auch B sagen, wenn jener. Zweck erreicht werden soll. Die Gründe anlangend, welche die Deputation aufgestellt hat, so erwähne ich sie nicht, weil sie, wie ich schon erwähnt habe, durch den Herrn v. Günther widerlegt worden find. Aber wenn man einmal von dem Grundsätze ab gegangen ist, daß'der Staat allein das Recht haben soll, Papier geld auszugebcn, so kann man, wohl des großen allgemeinen Nu tzens halber auch jetzt eine Ausnahme machen, und das ist ge schehen, — ich weise auf die leipzig-dresdner Eisenbahn hin. Hat diese 500000 Thlr. Eisenbahnscheine ausgeben dürfen, so sollte doch wohl die Bevölkerung des Boigtlandes und Erzgebirges Anspruch darauf haben, daß auch ihretwegen einmal von jenem Grundsätze abgegangen werde. Der Unterschied zwischen Staats-
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