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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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man ihn so nennen will, zum Grunde gelegt worden ist. Das Ministerium würde keine Veranlassung gefunden haben, einen solchen zu entwerfen, wenn nicht gleichzeitige Vakanzen in vier Superintenduren eingetretcn wären, und zwar theilweise auch in solchen, deren Wiederbesetzung wegen zu geringer Dotirung der Stellen mit erheblichen Schwierigkeiten verknüpft war. Das hat die Veranlassung gegeben, daß eine Ephorie gerade in dem Lheile des Landes, wo sechs ganz kleine Ephorien zusammen liegen, eingezogen wurde. Es wurde auch die Einziehung dieser Ephorie von der Kreisdirection beantragt/ und das Ministerium überzeugte sich, daß, wenn die Maßregel ausgeführt werden sollte, eine Rückwirkung auf die benachbarten Ephorien eintreten würde, und es mußte daher die Ephorieneintheilung in den gan zen Erblanden, mit Ausschluß des Voigtlandes, in Erwägung gezogen werden. Auf Grund der Sachlage hat man nun, nach dem die Sache in den Kreisdirectionen berathen worden war, unter Zuziehung von Mitgliedern der Kreisdirectionen einen allgemeinen Organisationsplan entworfen und festgestellt, in dessen Folge eine Ephorie eingezogen und eine neue errichtet worden ist. Durch den Organisationsplan ist besonders das von der Deputation hervorgehobene Gebrechen abgestellt worden, daß sechs verschiedene Ephorien unter verschiedene Kreisdirec tionen, ja drei Ephorien sogar unter drei verschiedene Kreisdirec tionen gehörten. Außer diesen allgemeinen Veränderungen, welche bis jetzt wegen Vacanz der Ephorien ausgeführt werden sollten und auch schon ausgeführt worden sind, hat man zugleich eine zweckmäßige Arrondirung der übrigen Ephorien ins Auge gefaßt und einen Plan entworfen. Es kann aber dieser der Natur der Sache nach nicht anders zur Ausführung gelangen, als wenn die Ephoren sich damit einverstehen, daß sie einen Lheil der Ephorie abtreten und einen Lheil ihres Fixi dem Su perintendenten, der solche übernimmt, überlassen, und es ist das auch hier und da geschehen, andere zweckmäßige Arrondirungen der Art haben aber ausgesetzt werden müssen. Insofern ich also dieser Bemerkung Genüge geleistet habe, muß ich aber erwähnen, daß allerdings der Organisationsplan weit entfernt ist, auf Voll kommenheit Anspruch zu machen, denn es findet allerdings noch die Verschiedenheit statt, daß die Ephorie Hayn 36 oder 37, eine andere aber nur 17 Parochien umfaßt. Es würde nun aller dings wünschenswerth sein, einen durchgreifenden Organisations plan feststellen zu können, allein davon glaubt das Ministerium absehen zu müssen, denn es würde in die bestehenden Verhältnisse zu sehr eingreifen, wenn nicht durch die Gesetzgebung und eine andere Organisation der Untergerichte vielleicht eine andere E!n- theilung des Landes erfolgen sollte; dann würde es wünschens werth sein, daß man auch die Ephorien mit einer solchen Ein- theilung in Verbindung brächte, zur Zeit hat man sich aber auf das Nothwendigste beschränkt, und es bleiben daher noch einige Ungleichheiten stehen. Was den fpeciellen Fall betrifft, so muß ich bemerken, daß die Abtrennung der Ephorie Frankenberg von Chemnitz nach Waldheim noch nicht erfolgt ist, und ohne jetzt näher auf die Sache einzugehen, muß ich nur bemerken, daß doch erhebliche Gründe vorgelegen haben, denn das Amt Fran kenberg umfaßt fünf oder sechs Parochien, bei denen der Super intendent zu Waldheim und der Justizbeamte zu Sachsenburg mit Frankenberg die Inspektion bilden. Es würde daher die Geschäfte erschweren, wenn der mit fünfParochien an denEpho- rus zu Waldheim gewiesene Justizbeamte wegen einer einzigen mit dem zu Chemnitz in Verbindung bleiben sollte, wozu noch kommt, daß in neuerer Zeit die außerordentlich umfängliche Ephorie Oederan an die Superintendur Chemnitz überwiesen worden ist, und daß man daher glaubte,-daß diese zu sehr be schäftigt werden würde, wenn die bedeutende Ephorie Franken berg nicht entnommen würde. Indessen ist die Sache noch nicht ausgeführt. . Referent v. Heynitz: Wenn die Deputation dem Anträge des Abg. v. Lhielau nicht beigetreten ist , so hat sie damit nicht im geringsten zu erkennen gegeben, daß sie wünsche, es sollten oft mit den Ephorien Veränderungen vorgenommen werden; im Ge'gentheil theilt die Deputation die Ansicht des hochgestellten Mitgliedes, daß rücksichtlich dieser Bezirke möglichst Stabilität beobachtet werden möge, sie hat nur geglaubt, daß es rathsam sei, der hohen Staatsregierung Nichts in den Weg zu legen, die von ihr beabsichtigte möglichst gleichmäßige Eintheilung der Ephorien auszuführen. Der von einem Sprecher erwähnte einzelne Fall scheint mir ein Beweis dafür zu sein, wie schwierig es für die Stände ist, einen Gegenstand dieser Art zu beurthei- len. Er ist seiner Natur nach so beschaffen, daß nur Negie rungsbeamte, welche nicht nur die Localverhaltnisse genau ken nen, sondern welchen auch ein Ueberblick des Landes zu Gebote steht, diesen Gegenstand in Erwägung ziehen können, und ich möchte daraus den Schluß ziehen, daß es nicht gut ist, der Staatsrcgierung in diesen Angelegenheiten durch einen von ihr vorzulegenden Organisationsplan gleichsam die Hände zu binden. Präsidentv. Gersdorf: Wenn von der Kammer zudem vorliegenden Gegenstände Nichts weiter bemerkt wird, so würde ich glauben, daß dieser Fall dem ähnlich Bürgermeister Hübler: Die vorhin von dem geehrten Präsidio ausgesprochene Ansicht, daß über den Antrag unserer dritten Deputation, die Petition des emeritirten Pfarrers Hof mann betreffend, durch Namensaufruf abzustimmen sei, scheint mir der Landtagsordnung ganz gemäß, und ich muß daher drin gend wünschen, daß, wenn man sich dieser Ansicht vorhin nicht angeschloffen, wenigstens die Abstimmung über den vorliegen den Bericht der dritten Deputation durch Namensaufruferfolgen möge. h. 96 der Landtagsordnung spricht sich hierüber deutlich aus: , Die Abstimmung durch Aufruf der Namen der anwesen den Mitglieder erfolgt entweder auf Beschluß der Kammer, oder wenn definitiv darüber abzustimmen ist, ob ein Gesetzentwurf, ein Antrag der Regierung, oder ein Antrag der dritten Deputa tion über eine ständische Petition oder Beschwerde angenommen oder verworfen werden soll." Es folgt daraus, daß in allen Fällen, wo von der Abstimmung über einen Antrag der dritten Deputation die Rede ist, nur durch Namensaufruf abgestimmt werden darf, und daß darauf, ob durch den Antrag der Deputa-
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