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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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Staatsminister v.. Wietersheim: Das Zweckmäßigste scheint es mir, wenn der Bericht bis zum zweiten Theil vorgele sen wird, denn Punkt 2 ist von 1 wesentlich unterschieden. Ich meine nämlich, bis zum Gutachten über das Postulat. ReferentV. Crusius: Dahin war auch mein Vorschlag gerichtet. Der Bericht lautet ferner: Anlangend den zweiten Antrag, so hat zwar dessen erster Theil, sofern darunter nur ein Rechenschaftsbericht verstanden wird, ebenfalls die Zustimmung des hohen Ministern erlangt, und es möchte derselbe demnach einer erneuerten Motivirung nicht bedürfen, allein um so größer ist der Anstoß und Wider spruch, zu welchen dessen zweiter Theil Veranlassung gegeben hat, indem die Herren Negierungscommissarien in der Anspruchnahme eines Rechtes der Legalisirung aller Verwendungen aus dem Uni versitätsvermögen durch ständische Genehmigung eine Beeinträch tigung des Oberaussichtsrechts und eine unbefugte Beschränkung und Einmischung in die Staats - und Universitätsverwaltung, mithin die Anregung einer bedenklichen Principfrage erblickten. Bei unparteiischer Erwägung der Motive dieses Antrages ergibt sich aber, daß derselbe keinesweges eine Erweiterung stän discher Befugnisse, sondern Nichts weiter bezwecken soll, als die Sicherstellung einer nothwendigen Bedingung zu Erfüllung ständischer Obliegenheiten und die Verhütung unersetzli cher Nachtheile der Staatskasse. In Betracht nun die im Deputationsbericht der zweiten Kammer Seite 525 und 528 abgedruckte und bei den Kammer verhandlungen mündlich bestätigte Zusicherung des hohen Mi nistern, es solle zu allen Neubauen, welche im wissenschaftlichen Interesse der Universität ihre Veranlassung finden, —.es möge hierbei die Staatskasse unmittelbar oder mittelbar betheiligt sein, — stets nothwendig die Zustim mung, rücksichtlich aller Neubaue, welche nur im administrativen Inter esse beabsichtigt werden, stets v,orher die gutachtliche. Erklärung der Stände eingeholt, oder wenn ausnahmsweise der dadurch entstehende Verzug nachtheilig sein sollte, densel ben nachträglich das Erforderliche mitgetheilt werden, im Erfolge ganz mit dem.Zwecke des fraglichen Antrages, we nigstens in Beziehung auf dessen nächste Veranlassung, — zu sammenfällt, so scheint der Urterschied zwischen beiden in eine völ lig unfruchtbare Differenz der Form und Worte sich aufzulöstn. Da nun auch faktisch dem Anträge dermalen schon durch Vorlegung der fraglichen Baupläne und durch Erfordern der stän dischen Erklärung darüber genügt worden ist, so hat die Deputa tion die Ueberzeugung gewonnen, daß diese Principfrage ohne alle Beeinträchtigung des in Anspruch, genommenen ständischen Rechtes, — weshalb übrigens, wenn es für nöthig erachtet wer den sollte, auch noch eine ausdrückliche Verwahrung in das Pro tokoll oder in die ständische Schrift niedergelegt werden'könnte, — für jetzt füglich auf sich beruhen könne, und erlaubt sich des halb, anstatt des in der zweiten Kammer beschlossenen zweiten Antrags den nachstehenden Antrag in Vorschlag zu bringen, durch welchen sie denselben Zweck und zugleich sowohl die Bei stimmung der jenseitigen Kammer als die Genehmigung der hohen Staatsregierung zu erlangen hofft, nämlich: im Verein mit der zweiten hohen Kammer „die hohe Staatsregkerung zu ersuchen, daß der Stände versammlung über die von dem Universitätsvermögen zu erwartenden Nutzungen bei Vorlegung des Budjet jedeö- I. 50. mal ein summarischer Voranschlag mit vorgelegt, und über die wirklich erlangten Erträge bei Ablegung des Rechenschaftsberichts eine Uebersicht gewährt, auch bei Verwaltung des Universitätsvermögens keine Verände rung der Substanz desselben, welche auf hie Zuschuß bewilligung aus der Staatskasse zurückwirken könnte, ohne.vorher eingeholte ständische Erklärung angeordnet oder gestattet werde." Der dritte von der zweiten Kammer beschlossene Antrag bezeichnet die große Wichtigkeit, welche man den von der hohen Staatsregierung in den beiden ersten Anträgen erbetenen Zusicherungen beilegt, indem er sie mit der Bewilligung für die Universität in Verbindung bringt, und wird daher ebenfalls zum Beitritt empfohlen. Ueberdies ist noch darauf zurückzukommen, daß das hohe Ministerium des Cultus der Ständeversammluns zu gutacht licher Erklärung den Plan sowie Kosten- und Nutzungs- anschläge zu einem für die Universität Leipzig an der grimmaischen Gasse vom Fürstenhause bis nach dem Thore neu zu erbauenden Hause vorgelegt hat, welchersub -j- dem jenseitigen Deputatkonsberichte S. 554 beigefügtist, daß aber von der zweiten Kammer auf Anrathen ihrerDeputationbeschlossen worden ist,diese Erklärung eben falls bis nach Eingang der in den Anträgen sub I. und 2. erbetenen Zusicherungen auszusetzen. Die Deputation rathet, auch hierin dem Beschlüsse der zweiten Kammer beizutreten, und bis dahin die Beleuchtung der mit jener Erklärung nahe zusammenhängenden Fragen über die Beschaffung der Geldmittel zu diesem Baue, über die erhöhte Belastung des Corporationsvermögens mit Schulden, über den festzustellenden Schuldentilgungsplan und beiläufig auch über die bei der Universität getroffene Einrichtung des sogenannten Ausleihefonds verschieben zu dürfen. Während des Vortrags erscheinen die Herren Staatsmini- sterv.Lindenauund v. Zeschaü. Staatsminister v. Wietersheim: Die Deputation hat in ihrem Berichte, ohne den ständischen Befugnissen, selbst in ihrer weitesten Ausdehnung genommen, irgend Etwas zu ver geben, doch den Weg der Verständigung mit der Staatsregie rung einzuschlagen gesucht. So erfreulich und dankbar anzuer kennen dieses Streben ist, so gereicht es dem Ministerio zur be sonder Genugthuung, im Voraus erklären zu können, daß es kein Bedenken gefunden hat, sich mit den Anträgen der Depu tation einzuverstehen, und besonders, in Hinsicht auf die wesentli che»' Diffcrenzpunkte mit der. zweiten.Kammer, mit dem zweiten Lheile des.zweiten Antrags in der von der Deputation nunmehr vorgeschlagenen Fassung. Ich erlaube mir, über den histori schen Theil noch Einiges,zu erwähnen, weil hier und da eine Aufklärung wünschenswerth sein möchte. Es ist dankbar anzu erkennen, daß die Deputation, was das Verhältnißder Stqats- regierung zur Universität .betrifft, bemüht gewesen ist,' dem Befugniß des Ministern gegen die Universität die. weiteste Aus dehnung zu gehen; allein dem Ministers steht, die Gerechtigkeit noch höher als seine.Machtvollkommenheit, und esmimmt daher nicht Anstand, zu erklären, daß die Deputation in einigen Punkten zu weit gegangen ist, was aber nur darin seinen Grund 2*
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