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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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für zweckmäßig oder nothwendig, einen Antrag in Bezug auf den Gegenstand jetzt wieder an die Regierung zu bringen, oder nicht? Im letzteren Falle wird man der Mehrheit der Deputa tion beitreten, im erster» würde ich wenigstens glauben, daß es unbedenklich sein könnte, meinem Vorschläge beizutreten. Präsident v. Gers do rf: Als Sprecher haben sich gemel det zunächst Herr Secretair v. Biedermann, dann die Herren Bürgermeister Wehner, GrafHohenthal (Püchau), v. Schön berg auf Lugau. (Es melden sich noch Bürgermeister Hübler, v. Welck, Bür germeister Starke, v. Günther.) Secretair v. Biedermann: Meine Herren, wenn un sere geehrte Deputation in ihrem Berichte den Wunsch angedeu tet hat, daß über die Frage, welches Princip des Strafprocesses das beste sei, die Diskussion nicht erneuert werden möge, so stimme ich diesem Wunsche vollkommen bei. Es ist doch mit völliger Gewißheit anzunehmen, daß sämmtliche Mitglieder der Ständeversammlung den umfänglichen Diskussionen, die hierüber in beiden Kammern stattgefunden haben, gefolgt sind und jedes sich eine feste Meinung gebildet haben werde. Es ist ebenso gewiß anzunehmen, daß nach diesen Diskussionen es nicht möglich sein möchte, schon jetzt etwas Neues zu sagen, und es ist daher kein Grund vorhanden, zu glauben, daß Jemand durch das, was heute gesprochen werden könnte, von der Mei nung, die er angenommen hat, zu einer andern überzutreten bestimmt werden würden Derartige Diskussionen könnten dem nach keinen Nutzen bringen, sondern nur schaden, nämlich durch Zeitverlust. Dies ist aber auch der einzige Punkt des Berichts, mit dem ich einverstanden sein könnte. Was deck Antrag der Deputation anlangt, so scheint er zu einem Resultate führen zu müssen, welches wenigstens denen, die für die Ansichten der zweiten Kammer gewesen sind, durchaus nicht erwünscht sein könnte. Die Deputation schlägt vor, daß man ganz davonab- strahiren möge, auf welche Seite man sich hinneigt/ und blos aus formellen Gründen davon absehen möchte, einen Antrag an die Regierung zu bringen. Aber, meine Herren, dies führt dahin, daß die Regierung nicht weiß, wie die Gesinnungen der Kammer jetzt sind. Es schneidet uns durchaus die Gelegenheit ab, zu erkennen zu geben, ob man für diese oder jene Meinung ' stimme. Man könnte nun zwar sagen, die Regierung wisse dies aus der frühem Abstimmung. Allein zwischendrin 9. De- cember, an welchem Lage die Abstimmung erfolgt, und dem heutigen Lage liegen die'reichhaltigen Verhandlungen der zweiten Kammer, und es ist wohl denkbar, ja sogar wahrscheinlich, daß Einer zu einer andern Meinung gekommen sein könnte. Folgt man dem Vorschläge der Deputation, so ergibt sich eine große Majorität für die Deputation, und es könnte den Anschein ha ben , als wären Mitglieder herübergetreten. Ich muß also sehr wünschen, daß alle diejenigen, die sich zur Ansicht der zweiten Kammer hinneigen, gegen das Deputationsgutachten stimmen. Durch dieses Deputationsgutachten ist aber auch die Deputation mit ihren eigenen Motiven in Widerspruch gerathen; denn sie sagt in diesen ausdrücklich, es sei deshalb der Antrag unnöthig, weil die hohe Staatsregierung ja wisse, wohin die Meinung der Kammermitglieder sich neige. Wenn wir aber den Weg uns abschneiden lassen sollen, zu erkennen zu geben, wohin wir uns neigen, so ist d e r Grund ein nichtiger. Ich kann aber auch überdies nicht mit den Motiven einverstanden sein; es sagt die Deputation, der ständische Antrag wäre eben deswegen, weil die Staatsregierung ja höre, wohin die Meinung der Kammer mitglieder gehe, eine bloße Form. Aber da muß ich doch auf den großen Unterschied aufmerksam machen zwischen'der Kennt- niß, welche die Regierung zufällig von der Meinung der einzel nen Kammermitglieder bekommt, und zwischen einem ständischen Anträge, denn von jener braucht sie keine Notiz zu nehmen, aber auf diesen muß doch eine Antwvrt kommen, und das macht ei nen großen Unterschied; denn es ist leichter, eine Ansicht zu igno- riren, als zu widerlegen. Die Deputation hat ferner gesagt, daß die Kammer sich leicht in der freien Beurtheilung einer künf tigen Gesetzesvorlage durch solche Anträge prajudiciren könne. Das glaube ich nicht, denn bekanntlich ist eine jede Ständever sammlung ein für sich bestehendes Ganze; die künftige Stände versammlung wird nicht an unsere Ansicht gebunden sein; sollten aber unsere Anträge irgend Einfluß auf die künftige Ständever sammlung haben, so könnte es wohl nur ein solcher sein, wel cher für die Staatsregierung sowohl, als für die gemäßigte Par tei unsrer Ständeversammlung ein erwünschter wäre; denn es ist wohl nicht anzunehmen, daß man weiter zurückgehe, als die Anträge jetzt gingen; aber wohl ist zu bedenken, daß, wenn sich gar keine Anträge vorsinden, die zu einem Anhalte dienen können, die künftigen Stände dann wahrscheinlich viel weiter gehen werden, als der größte Lheil von uns jetzt wünscht. Sollte nun, wie ich es wünsche, der Antrag der Deputation abgelehnt werden, dann, aber auch dann erst wird auf die Frage einzugehen sein, soll man für das Ritterstädc'sche Separatvotum stimmen, oder für die Anträge der zweiten Kammer, oder für einen andern noch anders modisicirten Antrag. Wird der De putationsantrag angenommen, so wird jede Verhandlung über diese Fkage eine ganz unnütze und fruchtlose sein; ich würde da her es für angemessen halten, wenn wir, um nach Befinden Zeit zu ersparen, jetzt uns nur darüber beriethen, ob man den von der Deputation angeführten formellen Gründen beistimmen wolle, oder nicht; würde das Deputationsgutachten abgelehnt, so glaube ich, wird es an der Zeit sein, über die materielle Frage, über den Antrag an die Staatsregierung zu berathen und darüber abzustimmen. Bürgermeister Wehner: Ich bin ganz mit den Ansichten einverstanden, die alleweile der Herr v. Biedermann ausgespro chen hat. Es ist eigentlich dasselbe, was ich gegen das Depu tationsgutachten zu erinnern habe, und wenn ich hier wenigstens einmal die schon aufgeführten Gründe durchgehe, so thue ich es, wenn ich vielleicht gleich Wiederholungen nicht vermeiden kann, um zu zeigen, daß man wirklich nicht weiß, ob man das Depu tationsgutachten, wie es hier steht, hätte annehmen können, wenn nicht die Minorität bei der Sache sich auf einen richtigeren Standpunkt gestellt hätte. Die Majorität nämlich hat aner-
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