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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-06-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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die hohe Staatsregieruug veranlassen will, jene Befreiung im mittelst auf administrativem Wege eintreten zu lassen. i Nur diesem dritten Theile kann indeß die unterzeichnete Deputation beistimmen, denn was den ersten Theil anbelangt, so wird sich die Deputation spater gegen jenen allgemeineren An trag, auf den hier blos Bezug genommen wird, erklären, und was den zweiten betrifft, so möchte ein solcher Antrag an dieBun- desvcrsammlung, zumal in einer Zeit wie die jetzige, wo die Presse noch immer nicht durchgängig diejenige Mäßigung sich zur Auf gabe gestellt hat, die ihr die Gunst des Bundes zuwenden könnte, kaum einigen Anklang finden, die sächsische Regierung aber, falls diese überhaupt auf die Wünsche der Ständeversammlung ein gehen sollte, einer immer unangenehmen, vielleicht sogarmit Miß deutung verbundenen Zurückweisung aussetzen. Unbedenklich ist dagegen die Annahme des letzten Lheils jenes Antrags der zweiten Kammer, wie ihm denn,' soweit keine Hinterziehung des Gesetzes beabsichtigt wird, die Regierung entsprechen zu wollen sich bereits erklärt hat. Das Gutachten der Deputation gehr demnach dahin: „die §. 1. in ihrer von der Regierung ihr neuerdings ge gebenen Fassung, auch hierüber den Antrag der zweiten Kammer, diesen jedoch nur in der Maße anzunehmen, daß er lauten würde: die Regierung wolle auf administrati vem Wege alle diejenigen hestweise erscheinenden Druck schriften unter 20 Bogen, welche nur Theile umfängli cherer Werke über 20 Druckbogen sind, wenn nicht cr- - hebliche Bedenken vorliegen, von der Censur entbinden." Bürgermeister Wehner: Ich 'bin mit der geehrten Depu tation, was die §. anlangt, vollkommen einverstanden, was aber den Antrag der zweiten Kammer'anlangt, so gestehe ich aufrich tig, daß ich nicht recht den Grund, obgleich er hier angegeben ist, habe einsehcn können, weshalb man blos den letzten Theil dessel ben und die andern Theile nicht ausgenommen hat. Wenn näm lich von Seiten der hohen Staatsregierung beim Bundestag der Antrag gestellt würde, nunmehr, da sich die Censur nicht so bewahrt hatte, daß man sie als richtiges Mittel erkennen könne, welches den Schaden der Presse aufzuheben vermöge, doch lieber rin recht strenges Strafpreßgesetz aufzustellen, so sehe ich nicht ein, weshalb man Mit so einem Anträge bei dem Bundestage nicht zum Vorschein kommen und aus welchen Gründen er Mißdeu tungen unterliegen soll. Man wird mir freilich vielleicht ent gegnen, die Sache sei zarter Natur; denn dieser Einwand wird gewöhnlich gebraucht bei solchen Gegenständen, bei denen man, nicht recht mit der Sprache heraus will; allein solche Gründe kann ich nicht gelten lassen. Die zarte Natur sollten wir Deutschen vielmehr ablegen, wir sind gar nicht so zarter Natur geboren, wir müssen als Deutschs gerade offen heraustreten, da mit wir unsere guten deutschen Naturen nicht verderben. Aus diesem Grunde glaube ich auch, daß wir den Antrag der zweiten Kammer, so wie er ist, annehmen können, da cs ein Antrag ist, der sich allenthalben rechtfertigen fassen und gewiß auch bei dem Bundestag Anklang finden wird. Ich werde daher in diesem Punkte gegen das Deputationsgutachten stimmen und mich für den Antrag der zweiten Kammer erklären. Referent v. Carlowitz: Der Antrag der zweiten Kam mer zerfällt bekanntlich in drei Theile, und der geehrte Sprecher scheint mit allen drei Lheilen stimmen zu wollen, wahrend die Deputation sich nur für den letztem entschieden hat. Was den ersten Theil anlangt, so könnte, übrigens der Sprecher immerhin, ohne seiner Ueberzeugung zu nahe zu treten, mit der Deputation stimmen; denn es bleibt ihm Vorbehalten,- wenn wir auf den spä ter erwähnten Antrag der zweiten Kammer zurückkommen, mit demselben zu stimmen, selbst dann noch zu stimmen, wenn der^ erste Theil des hier befindlichen Antrags, dem Gutachten der De putation gemäß, fallen sollte. Es ist bekanntlich hier nur von einer Hinweisung auf den späteren Antrag die Rtde, und diese könnte aus dem Antrags hier wegbleiben, ohne materiell Etwas zu ändern. ' Was den zweiten Theil anlangt, so hat die Depu tation in ihrem Bericht ausführlich die Gründe niedergelegt, wes halb sie glaubt, daß es nicht angemessen sein würde, mit diesem Theile zu stimmen. Leuchten diese Gründe dem geehrten Sprecher nicht ein, nun so muß ich ihm das überlassen; ausführlicher sie zu entwickeln, das bin ich nicht im Stande. Glaubt nämlich der ge ehrte Redner, daß jener Antrag, wenn ihm die hohe Staatsregie rung beitreten sollte — vorausgesetzt, daß ihn die erste Kammer adoptirt — bei dem Bundestage Anklang finden werde, nun so muß ich ihm diese Ueberzeugung lassen, so möge er mit demselben stimmen; ich aber und die Deputation haben geglaubt, er werde keinen Anklang finden, und daher haben wir gegen denselben uns ausgesprochen. Bürgermeister Starke: Ich werde mich der Abstimmung, wie sie von dem Herrn Bürgermeister Wehner modisicirt worden ist, anschließen, und muß allerdings erwarten, welchen Anklang dieser Antrag finden werde; mir leuchtet aber nicht ein, daß die hohe Staatsregierung durch Stellung eines solchen Antrags sich irgend einer Mißdeutung aussetzen könnte. Prinz Johann: Ich liebe gewiß auch, so wie der Herr Bürgermeister Wehner, ein deutsches Wort; ich glaube aber, daß doch in Bezug auf Anträge an die Staatsregierung mit Vorsicht zu verfahren ist, namentlich dann, wenn es darauf ankommt, einen Antrag an den Bundestag zu stellen. Wir in diesem Saale können nicht beurtheilen, wenn der geeignete Augenblick ist, Anträge an den Bundestag zu stellen, diese Beurtheilung können wir lediglich nur der Staatsregierung zusprechen / welche die politischen Verhältnisse genauer kennt. Ich halte daher nicht für rathsam, leicht solche Anträge auf Verwendung bei der Bun desversammlung zu stellen. Da nun der vorliegende Gegen stand in der That kein sehr wichtiger ist, und dem Uebelstande, welchen man beseitigen will, durch den Antrag, wie ihn die De putation vorschlägt, und mit dem die Staatsregierung einver standen ist, bereits Abhülfe.geschieht, so glaube ich, daß cs dabei genüge, und keines weitern Antrags bedürfe. Bürgermeister Wehner: Wenn Se. Königl. Hoheit be merkte, daß die Beurtheilung der Zeit zu einem solchen Anträge der hohen Staatsregierung zu überlassen sei,' so bin ich ganz da mit einverstanden; allein im Anträge ist auch keine Zeit bestimmt, in welcher die hohe Staatsregierung den Antrag, der in d.r jenseitigen Kammer vorgeschlagm worden ist, bei der Bundes-
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