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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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HOL unsere Mittheilungen Kenntnißnahme davon erlangt, und da mit die hohe Staatsregierung erfahrt, welche Dunkelheiten hier und da statrfinden, und in welcher Beziehung es notwendig sein möchte, vielleicht ein wachsames Auge auf die verschiedenen vorkommenden Fälle zu haben. Die jetzt vorgekommene Pe tition und die Verhandlungen über diese Frage werden gewiß dazu beitragen. Indessen nach Allem, was jetzt erwähnt ward, habe ich die Ehre die Kammer zu fragen: ob sie mit dem Gut achten der Deputation aä 8. sich einverstanden zu erklären ver möge?— Allgemein Ja.— 9) daß ein Revisor angestellt werde, welcher die Arbeiten der, Behufs der Separation und Zusammenlegungen der Grundstücke zuerst zugezogenen Feldmesser prüfe und sich genau von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit überzeuge, ehe das Ge schäft beginne, zu welchem diese Vermessungen die Grund lage geben. Die Deputation sagt: »ä9. DerVorschlag, besonders die den Gemeinheitsthei- lungen und den Zusammenlegungen der Grundstücke zu Grunde zu legenden Vermessungen, auch ohne Antrag der Betheiligten, der Prüfung eines Geodäten von höhererBildung zu unterwer fen, hat gewiß'sehr viel Empfehlenswerthes, indem dadurch den später erst durch falsche Vermessungen sich herausstellenden Irrungen und Weitläuftigkeiten in Zeiten vorgebeugt wird. Der Herr königl. Commissar erklärte sich damit nicht allein vollkommen einverstanden, sondern versicherte vielmehr auch, daß die hohe Staatsregierung selbst von der Nöthwendigkeit einer solchen Maßregel überzeugt, sich mit der Art und Weise sie zur Ausführung zu bringen, beschäftigte. ' So glaubte die Deputa tion sich überhoben, einen förm lichen Antrag an die hohe Staarsregierung in Vorschlag zu bringen und lebt der Hoffnung, daß auch ohne einen solchen der Zweck erreicht werden wird, indem st'e wohl annehmen darf, es werde die hohe Staatsregierung durch diesen und andere in der vorliegenden Petition in Anregung gekommene Punkte ohne hin darauf aufmerksam gemacht worden sein, daß es fort und fort nothwe'ndig, auf die sorgfältige Ausführung der hier ein schlagenden gesetzlichen Bestimmungen die strengste Aufsicht füh ren zu lassen, um dadurch auch den Beschwerden, die von den Betheiligten wohl immer nur höchst ungern geführt werden dürften, zuvorzukommen. Da mithin, sollte die hohe Kammer dem Gutachten ihrer Deputation beitreten, kein Antrag vorliegt, so dürfte die Pe tition, wenn gleich sie an die Ständeversammlung gerichtet ist, sich nicht zur Abgabe an die zweite Kammer eignen-. Graf Hohenthal (Püchau): Ich bin auch mit dem Schlußantrage einverstanden, und nach den Erläuterungen, die ich hervorgerufen habe, und die gegeben worden sind, werde ich sogar mit der Deputation stimmen. Präsident v. Gersdorf: aä 9 glaubt die Deputation, daß auch hier kein Antrag zu stellen sein möchte: Ist die Kam mer damit einverstanden? — AllgemeinJa. — ' v. Welck: Ich wollte mir nur eine Anfrage an die hohe Staatsregierung erlauben, die aber nicht in unmittelbarer Be ziehung zum letzten Punkt 9 steht. Wenn also der Herr Prä sident in Bezug auf Punkt 9 noch etwas zu äußern hat, werde ich warten. Präsident v. Gersdorf: Ich habe darüber nichts mehr zu sagen. v. Welck: Diese Frage fleht zwar nicht in unmittelba rem Zusammenhänge mit einem der hier vorliegenden einzelnen Punkte, wohl aber mit dem Gegenstände, auf den sich die Pe tition des Hrn. Grafen Hohenthal im Allgemeinen bezieht. Ich hoffe um so mehr Genehmigung zu Stellung dieser Anfrage zu erhalten, weil dadurch leicht möglicherweise eine spätere Discus- sion vermieden werden kann. Es findet sich nämlich in §. 92 und den folgenden ZZ. des Ablösungsgesetzes die Bestimmung, wie es gehalten werden soll bei der Werthsermittelung von Na turalzinsen. In Bezug aufdieBestimmung in §. 94 ist mir nun versichert worden, daß in der neuesten Zeit von Seiten der Ge- neralcommissiyn die Entscheidung gegeben worden ist, daß die darin erwähnten 14 Jahr zurückgerechnet, nicht von dem Au genblicke angenommen werden sollen, wo die Werthsbestim- .mung stattfindet, sondern von dem Augenblicke an, wo die Provocation geschehen ist. Bei sehr weitläufigen Ablösungen kann sehr leicht der Fall eintreten, daß zwischen dem Augen blicke der Provocation und zwischen dem Augenblicke, wo dieAb- lösung der Naturalzinsm eintritt, ein Zeitraum von 3 — 4 Jahren zwischen innen liegt, und gerade dieser Zeitraum ist jetzt.für die Betheiligten von großem Interesse. Nun wollte ich mir die Frage erlauben, ob, wie es in der Bescheidung ge heißen hat, diese Entscheidung wirklich mit ausdrücklicher Ge nehmigung des Staatsministeriums stattgefunden hat. Wäre von Seiten des Staatsministeriums ein Beschluß erfolgt, der mit Z. 94 in Widerspruch steht, so würde ich noch im gegen wärtigen Landtage mich veranlaßt finden, eine Beschwerde darüber einzureichen. Ist aber von Seiten des hohen Mini-' steriums dies nicht gebilligt worden, so bescheide ich mich, und mein Antrag erledigt sich von selbst. Königl. Commissar v. Schaarschmidt: Ich kann nur bestätigen, daß die Voraussetzung des Herrn Petenten gegrün det ist. Es haben über diesen streitigen Grundsatz Erörterun gen stattgefunden, und es ist nach Erwägung der Gründe für und wider, der Generalcommission die Weisung zugegangen, dem von Herrn v. Welck angedeuteten Grundsatz nachzugehen. Jndeß bin ich in diesem Augenblick nicht darauf vorbereitet, das Nähere darüber mitzutheilen; es kann aber nur erwünscht sein, wenn eine Gelegenheit herbeigcführt wird, der geehrten Kam mer Mittheilungen darüber zu machen. Vicepräsident v. Carlowitz. Die Erklärung des Herrn königl. Commissars ist mir allerdings überraschend. Wohl ist mir, was von Hrn. v. Welck erinnert wurde, ebenfalls zu Ohren ge kommen; ich gestehe aber, daß ich nicht im Stande war, dem, was ich darüber hörte, Glauben zu schenken. Äßenn dem aber wirklich so ist, so erkläre ich mich jetzt bereit, die Petition'
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