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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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zu viel Concurrenz vorhanden fei und die jetzigen daZ Brau gewerbe treibenden Bürger unterdrückt werden wurden. Ich glaube, wenn der Bierzwang aufgehoben wird, wird gerade eine ausreichende Concurrenz eröffnet werden, um die Jndu- sicie zu wecken und zu fördern. Auf der andern Seite theile ich die Beforgniß nicht- daß 'diese Freiheit eine Unterdrückung der Gewerbe zur Folge haben werde. In hiesigep Residenz ist seit 10 Jahren der Bierzwang suspendirt, und hat das etwa zur Folge gehabt, daß eine Brauerei vernichtet worden ist?, mitnichten! es befinden sich noch immer so viele Brauereien hier, die Brauer haben ihren Gewinn und befinden sich wohl.' Gleichwohl befinden sich gerade sehr bedeutende Landbrauereien vor den Thoren der Stadt. -Dasselbe hat in Preußen und ebenfalls in Altenburg stattgefunden,,und ich kann versichern, daß namentlich in der Stadt Altenburg mit der Aufhebung des Bierzwangs die Industrie sich bedeutend entwickelt entwickelt hat. .Eben so ungegründet ist die Beso.rgniß, daß die Braunahrung einer Stadt durch eine ganz 'neue Brauerei vernichtet werden könnte. Denn es hat die Regierung die Ansicht ausgesprochen, daß nur, wo die Nothwendigkeit vor auszusetzen sei, Conzession ertheilt werden soll. Bürgermeister Hübler: Zur Entgegnung nur einige Worte, zunächst über das) was Domherr v. Günther äußerte. Seine Bemerkungen würden allerdings Berücksichtigung ver dienen, wenn nach der Ansicht der Regierung das. Brauge werbe nach Aufhebung der Bannrechte in die Kategorie der freien Gewerbe zurücksiele, denn dann könnten seine Befürch tungen eintreten; aber wie schon, von mir bemerkt worden, ist das picht der Fall, sondern die Errichtung neuer Brauereien auch künftig von der Konzession der Regierung abhängig, und dadurch, glaube ich, ist das Recht der brauberechtigten Häuser in den Städten hinlänglich geschützt. Auf das, was der Bür germeister Wehner bemerkte, muß ich erwiedern, wie ich meiner seits den Satz s. recht wohl verstanden habe. Ich bin nie der Meinung gewesen, als wolle die Deputation die Brauberech- tigung in den Städten in Wegfall bringen; es ist hier nur von deren Verbietungsrechte die Rede; aber das laßt sich nicht verken nen, daß durch den Wegfall des Verbietungsrechts die Brau berechtigung der betheiligten Individuen indenStädten so ziem lich ncutralisirt werden und die Regierung selbst nicht immer Mittel in den Händen haben würde, die jetzigen Brauberech tigten zu schützen. Ich mache darauf aufmerksam, daß auch für die Regierung der'Stand der Sache ein ganz anderer ist, wenn nach dem Vorschläge derselben' die §. 2. g. heibehatten wird, und ein ganz anderer, wenn nach dem.Vorschläge der De putation das fragliche Verbietungsrecht Hinwegfallen soll. Zm ersten Falle wird dieRegierung nm bei nachgewiese'nem dringenden Bedürfnisse Eonzession ertheilen können. Im letztem Falle wird das Augenmerk derselben keinesweges bloß auf das Pedürfniß sich beschränken können; sie wird dann bei ihren Conzessiönser- theilungen nur zu erwägen haben, ob neben 200 brauberechrig-! ten Bürgern einer Stadt nicht vielleicht noch 50 andere Bürger, I die um Eonzessionsertheilung bitten,, -einen Erwcrbzweig dabei' zu finden hoffen dürfen. Und das wird dann nothwendig die der- malige Brauberechtigung neutralisiren. Prinz Johann: Bei der Deputation bin ich als Mitglied in großer Verlegenheit gewesen, indem sich das Verhältniß nur durch gründliche Kenntniß der städtischen Angelegenheiten rich tig beurtheilett ließ. Diese Lokalkenntniß ging mir ab, ich mußte mich also darauf verlassen, was die Deputationsmitglie der, welche Vorstände städtischer Communen sind, der Sache gemäß finden würden. Von diesen Mitgliedern nun wurde uns mtgegnet, daß gerade das Interesse der Städte es dringend er heische, das fragliche Recht aufzuheben , indem sie ohne solche Aufhetzung durch das Land so überflügelt werden würden, daß sie. das Gewerbe dabei in der That ganz verlieren würden.' Gegen diese Ansicht sind, von mehrer» Mitgliedern der Kammer Ein würfe gemacht worden, und ich vermag nicht zu beurtheilen, welcher von beiden Theilen Recht habe. ' Ich suöpendire also ganz meine Abstimmung oder halte sie mir vielmehr ganz frei. Nur ist derDeputationZweierlei eingehalten worden, gegen wel ches ich sie in Schutz nehmen muß. Der erste Einwurf geht dahin, als hätte das Gutachten die Absicht dahin gerichtet- daß' das 8ul> 2. s. erwähnte stecht ganz in Wegfall kommen solle' und eine gänzliche Gewerbefreiheit eintreten. Der andere ist der, es. läge eine Unbilligkeit gegen die Brauberechtigten darin. Den ersten Einwurf.widerlegt der II. und 12. Punct unseres Depu tations-Gutachtens. Wir haben nicht auf eine gänzliche Gewerbe freiheit angetragen, sondern die Sache allein auf Conzession der Negierung gestellt. Ich bin vollkommen überzeugt, daß nur 'da. das Braugewerbe in Flor kommt, wo ihm eine gewisse Stabilität gegeben wird. Also geht keinesweges die Absicht dahin, die Zahl der Brauberechtigten zu vermehren, sondern im Gegentheil dahin, sie zu vermindern. Was nun die Unbillig keit betrifft, die man dem Deputations-Gutachten vorwirft, so dürfte sie bei näherer Beleuchtung sich bedeutend vermindern, denn was ist das Objekr, um welches es sich handelt.? Es fragt sich, ob das Conzessionsrecht derRegierung, welches sie künftig auf dem platten Lande ausüben soll, ob sich dieses Conzessions recht dem städtischen Verbietungsrecht gegenüber auch auf die Städte beziehen soll;' ob die Regierung wohl befugt sein könne, unmittelbar vor dem Thore einer Stadt, vielleicht nicht IO Schritte davon; eine Conzession zu ertheilen, oder auch inner halb der Mauern. Wir haben also keineswegs das Braurecht der Hauser umwerfen wollen, vielmehr sollen sie die Einzigen sein, welche ohne Conzessson for.tbrauen können. Und bei Con zession sollen, die Berechtigten ein Vorzugsrecht haben, wenn ein Dritter eine solche Conzcssion verlangt. Ich sehe also nicht ein,-wie man sagen kann, daß dadurch das Recht genommen wäre; es soll nur beschränkt werden, wenn ein dergleichen Be dürfniß eintritt. Es ist aber auch gegen den Satz der Ent schädigung von 2 Gr. per Kopf Beschwerde erhoben worden. Ich gebe nun. anheim, ob die Beschränkung des Zwangrechts einen höhern Wtrth haben möchte. Wie Hr. Bürgermeister Wehner angeführt hat? sind nur zwei Falle denkbar, entweder die Bevölkerung vermehrt sich,- oder.das.Bier wird schlecht.
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