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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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schied zwischen Vergehen und Sünde großes Gewicht gelegt, bringt aber diesen Unterschied hier selbst nicht in Anwendung.. Der Trunkenbold ist mit seinem Kruge völlig einig und thut in materieller Hinsicht keinen Schaden. Eine Rechtsverletzung beurkundet sein Verbrechen auch nicht, und eben so wenig wird es durch die Strafe behindert, sondern vielmehr befördert. Und so, sollte ich meinen, wird er sich selbst sagen müssen, daß es nur unter die Polizeigewalt gestellt werden kann. Domherr 0. Günther: Es ist mir sehr wohl erinnerlich, was ich vorhin gesprochen habe. Ich glaube aber auch, daß zwischen diesem und dem Ebengesagten allenthalben eine voll kommene Ueb.erer'nstlmmung stattsindet. Wo Unsittlkchker't ein öffentliches Aergerniß giebt, wird der Schutz für das Gut der öffentlichen Sittlichkeit eintreten. Nicht bei der Un zucht, wohl aber bei der Völlerei ist unter den früher angegebenen Umständen eine Verletzung jenes öffentlichen Gutes vorhanden, also ein wirkliches Vergehen, welches zu bestrafen Sache der Justiz und nicht Sache der Polizei ist. Es wird nun auf die desfallsigen Fragen des Präsiden ten der vom v. Günther vorgeschlagene Artikel 305b. mit 23 gegen 6 Stimmen abgeworfen und der Artikel 305«. mit Wegfall des Wortes „ ebenfalls" einstimmig genehmigt, so wie auch die beantragte Versetzung der Artikel einstimmig genehmigt wird. Referent Prinz Johann geht nun zum Vortrag des nach dem Deputations-Gutachten vorgeschlagenen Schlußartikels über, welcher lautet: „Sammtlkche in diesem Kapitel erwähnte Vergehen sind als gleichartig zu betrachten." Da Niemand darüber spricht, stellt der Präsident die Frage auf die Annahme des Artikels, die ohne Widerspruch erfolgt, Referent Prinz Johann bemerkt, daß noch ein Schlußan trag vom V. Crusius vorliege. Er lautet so: Der von mir (dem v. Crusius) in her 28. Kammersitzung am 14. Januar d. I. für den Schluß der Berathung über das Criminalgesetzbuch mir vorbehaltene und bereits damals moti- virte Antrag wird hiermit schriftlich wiederholt und einge- bracht. — Derselbe bezweckt die Aufnahme nachstehenden Ge suchs in die betreffende ständische Schrift: „Die hohe Staatsre gierung wolle zur Verhütung schwankender Auslegung des Cri- minalgesetzbuchs alle diejenigen offiziellen Erläuterungen und Zusicherungen, welche von Sekten der Herren Königlichen Com- missarien in Folge erhobener Zweifel bei den betreffenden De- putations- und Kammerverhandlungen ertheilt, aber in die Fas sung der bezüglichen Artikel nicht ausgenommen worden sind, bei endlicher Redaktion des Gesetzbuchs berücksichtigen oder sonst auf geeignete Weise deren öffentliche Bekanntmachung veranstal ten." Dergleichen finden sich unter andern: sä Art. 56. lt. Dep.-Bericht S. 69, sä Art. 58. lt. Dep.-Bericht S. 71. sä Art. 67. lt. Dep--Bericht S. 79. sä Art. 73. lt. Dep.-Bericht S. 81. sä Art. 81. lt. Dep--Bericht S. 84. sä Art. 110. lt. Dep.-BerichtS. 94. sä Art. 124. lt. Dep.-Bericht S. 98, sä Art. 155. lt. Dep.-BerichtS. 107. sä Art. 172. lt. Dep.-Be- richt S. 116. sä Art. 182. lt. Dep.-Bericht S. 119. sä. Art. 220. lt. Dep.-Bericht S. 131. sä Art. 228. lt. Dep.-Bericht S. 137. sä Art256. lt. Dep.-Bericht S. 145. sä. Art.262. lt. Dep.- Bericht S. 146. sä Art. 276. lt. Dep.-Bericht S. 149. sä Art.279. lt, Dep.-Bericht ibiä. sä Art.283. lt. Dep.-Bericht ibiä. sä Kap. XVI. lt. Dep.-Bericht S. 151. sä Art. 291. lt. Dep.-Bericht S. 153. sä Art. 295. lt. Dep.-Bericht ibiä. Der Antragsteller bezieht sich zu Unterstützung seines Antrages auf den in der Kammersitzung am 6. December v. I. durch ein stimmigen Kammerbeschluß angenommenen Deputationsvor schlag, nach welchem der Staatsregierung bei endlicher Redak tion des Gesetzbuchs auch diejenigen kleinen materiellen Verän derungen vorzunehmen überlassen bleibt, welche durch gefaßte Kammerbeschlüsse nöthig werden; da doch unzweifelhaft das, was von den Kammerbeschlüssen gilt, auch auf die ihnen zu Grunde liegenden notorischen Voraussetzungen Anwendung lei den muß. Die Deputation ist einverstanden mit diesem Anträge und wünscht nur, daß hinter den Worten „oder sonst" hknzugefügt werde: „da nöthig;" weil mehrere Erklärungen von Seiten der Hrn. Regierungs-Commissariengegeben worden sind, welche diesen Zusatz erforderlich machen. Präsident stellt die Frage an die Kammer: Ob sie mit diesem Anträge der Deputation übereinstimme? Es erfolgt all gemeine Bejahung. Referent Prinz Johann: Es ist nun noch der Entwurf zu der Publikations-Verordnung vorzutragen, vielleicht könnte diese schnell verlesen werden. Es wäre doch Schade, wenn wir dies Letzte nicht noch sollten abthun können. Secretair v. Zedtwitz liest hierauf die Publikations-Ver ordnung vor. ,, Referent Prinz Johann: Hier ist noch vom Secretair Hartz angetragen worden, den Antrag der jenseitigen Deputa tion zu VI. anzunehmen. Er geht dahin: „daß in der Verord nung am Schluffe eine Bestimmung ausgenommen werde, daß dann, wenn in dem Bescheide oder rechtlichen Erkenntnisse weder demAngeschuldigten, noch dem Denunzianten, weil in Ansehung des einen wie des andern nach Lage der Untersuchung es zwei felhaft, ob Diesem oder Jenem die Verbindlichkeit zur Kosten erstattung obliege, die Abstellung der Kosten auferlegt wird, die Kosten Staatswegen zu übertragen sein sollen." Dieser Antrag schien der Deputation sachgemäß, und es schien angemessen, daß die erwähnten Kosten aus den Staatskassen übertragen werden. Staatsminister v. Könneritz: Es ist kein bedeutender Gegenstand, aber ich muß aufmerksam machen, daß dies zu Inkonsequenzen führen würde, wollte man dieses als Prinzip feststellen und solche Aenderungen auf Kosten des Staats eintre- ten lassen, namentlich beim Ehebruch würde dies in den meisten Fällen sehr unzweckmäßig sein. Secretair Hartz: Ich kann mir da wohl den Fall denken, daß, um nur zu entscheiden, wer 3 Thlr. erwachsene Kosten bezahlen soll, eine Untersuchung fortgestellt werden muß, für welche am Ende vielleicht 30 Thlr. Kosten erwachsen. Nach einigen kleinen Bemerkungen vom Staatsminister v. Könneritz, Königl. Commissair I). Groß, und Referent Prinz Jo hann bemerkt v. Carlowitz: Ich würde doch dafür stimmen. Die Sache scheint mir richtig, und es hat bloß der Hr. Staatsmimfter *
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