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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Punkten durch die Ordonnanz erhöht worden sind, und sich auch ganz einverstanden erklärt, daß selbige bei Eintritt des neuen Grundsteuer-Systems auf das Budjet übernommen werden soll ten, jedoch geglaubt, daß bereits jetzt einige derselben zur Erle digung kommen könnten. Wei der Wahl dieser Gegenstände, welche in dem Dekrete verzeichnet sind, ist man hauptsächlich davon ausgegangen, daß es solche seien, welche selbst unter die Klassen der verschiedenen Beitragspflichtigen nicht gleichmäßig vertheilt werden können, weil deren Bedarf von den Verhält nissen allein abhängig ist. Eben so haben die sogenannten Nebenlekstungen zu manchen Schwierigkeiten Veranlassung ge geben. Die Beantwortung der Frage: Ob die finanziellen Verhältnisse gestatten, daß bereits jetzt die oberwähnte Maßregel vollständig ausgeführt werden kann, habe ich dem Vorstande des Finanzministeriums zu überlassen. Wenn aber geäußert worden ist, daß in den gegebenen Vorlagen über die dazu nöthi- gen Kosten zu hohe Ansätze stattfanden, muß ich erwiedem, daß ich glaube, daß bei der darüber ausgesprochenen Ansicht wohl ein Mißverständniß zum Grunde liegen mochte. Es ist sich näm lich darauf bezogen worden, daß jetzt 37,000 Zchlr. zum Aus- gleichungsfondseingezahltwürdenund dang zuvörderstdas abzu ziehen sein würde, was in Gemäßheit des Dekrets jetzt auf die Staatskassen übernommen werden soll, und hat,bewiesen wer den wollen, daß das Doppelte dieser Beiträge, welches deshalb anzunehmen sei, weil durch sie nur die Hälfte vergütet werden solle, nicht so hoch ansteige, als die Unterlage der Regierung angiebt. Dies ist insofern allerdings der Fall, da auch nach den Mittheilungen, welche der Referent der Kammer gegeben hat, hervorgeht, daß durch die jetzige Ausgleichung die wirkliche Last auch nicht zur Halste vergütet wird. Es find.die Sätze für die monatliche Einquartierung eines Mannes zu 7,8 und 9 Gr. angenommen, welche also doppelt genommen^ 14, 16 und 18 Gr. betragen würden, Dafür wird aber der Soldat in den Städten nicht einquartiert, wie.'man sich bei näherer Erkundigung überzeugen wird, da fast in allen Städten 1 Thlr. und mehr gegeben wird. Für diejenigen Mannschaften, welche.eigene Stuben haben sollen und nm mit doppelter Kopfzahl apgescht worden sind, ist dies Mißverhältniß noch größer. Die Kampier wird sich aber überzeugen, daß, wenn ein zu niedriger Gatz an genommen würde, einer großen Beschwerde der Städte nicht abgeholfen werden würde; denn ss würde dann immer in der Aufnahme der Mannschaften ein Zwang liegen müssen, welcher obrigkeitliche Emschreitungen zur Folge haben müßte, woraus folgen würde, daß die mit vielen Kosten verbundenen Servis- eimichtungen fortdauern müßten, was wenigstens zum großen Lheil beseitigt werden kann, wenn angemessene Entschädi gungen gewahrt werden. Die zweite Berechnung, aps welcher der Referent Mittheilungen gemacht hat, bezieht sich auf dm Kostenaufwand, wenn die Truppen kqserflirt werden, und grün det sich auf einen mehrjährigen Durchschnitt Heß desfgllsigen Betrags in der hiesigen Kaserne. - Abg- v. Schröder: Dem, was der Abgeordnete Atm stadt gesprochen, habe ich kaum noch Etwas hinzuzufügen, in dem ich dem, was er auseinandergesetzt hat, vollständig bei stimme. Das Berhältniß der Städte unter einander in Bezie hung auf die Militairleistüngen ist so ungleich, daß man es wün schen muß, diese Ungleichheiten baldigst beseitigt zu sehen, und deshalb möchte ich auch nicht wünschen, daß dieser Zeitpunkt bis auf die Einführung des neuen Grundsteuersystems verscho ben werde. Soll hisst Maßregel bei Einführung des neuen Grundsteuersystems jedenfalls vorgenommen werden, und sind die Mittel zu ihrer Ausführung überhaupt schon jetzt vorhanden, so sehe ich keinen Grund ein, warum sie noch auf so lange Zeit verschoben werden solle. Wohl aber bin ich dafür, daß die Be- schlußnahme bis zum Budjet ausgesetzt hleibe, Abg. Eisenstuck: Es ist jetzt der Antrag gestellt worden, es möge dem Gegenstände, der uns vorliegt, Anstand gegeben werden bis zur Berathung des Budjets. Ich erlaube mir Ei niges über die Geschichte der Sache noch zu bemerken. Mehrere der geehrten Abgeordneten scheinen davon auszugehen, als ob die Deputation gleichsam etwas Neues gebracht habe. Das ist gar nicht der Fall. Zn der letzten Ständeversammlung ist aller dings schon in Anregung gekommen, daß die Servislast solle aufgehoben werden, es ist in Anregung gekommen, daß alle Militairleistüngen auf das Staatsbudjet genommen werden sol len. Die Staatsregierung hat sich auch dafür erklärt, und es wurde die Sache wegen der Servislast nur bis zu Negulirung des Grundsteuergesetzes ausgesetzt. Wenn gesagt worden ist, es werde durch dieAusgleichung neue Prägravation entstehen, so kann ich mit dieser Ansicht mich nicht vereinigen. Es ist die Belastung, die jetzt besteht, nämlich der Umstand, daß einzelne Tyeile des Lan des und der Staatsbürger eine allgemeine Last für sich allein tragen, eine Ungerechtigkeit. Jede Ungerechtigkeit muß ver möge der Verfassungs-Urkunde aufgehoben werden, mag das, was der Staatsbedarf dann mehr erfordert, gedecktwerden, wiees wolle, es hat darauf keinen Einfluß, und von einer großem Aus dehnung kann nur da die Rede sein, wo gleich Berechtigte und Verpflichtete sich gegenüberstehen, keinesweges dann, wenn eine Prägravation stattfand. Es wurde die Geschichte der Ordon nanz, die Beschwerde gegen dreOrdonnanz erwähnt, undich kann nicht umhin, einen Umstand hier geltend zu machen, -er auch bei der frühem Standeversammlung geltend gemacht worden ist. In frühern Jahren wurde Seiten der Regierung das Versprechen abgelegt, daß das Land nicht mit neuen Lasten, neuen Leistun gen und Abgaben für Militairbedürsnisse ohne besondere Geneh migung beschwert werden soll. Dieses Versprechens ungeachtet wurde die Ordonnanz gegeben uyd neue Lasten aufgelegt, und allerdings haben auch hiefrühernStändedieseOrdonflanzsehran- zufechten sich bemüht, u.um so mehr ist zu wünschen, daß Has neue PerhältnißderDinge, wie sie sich seit 1830 gestalteten, die Ordon nanz in den Hintergrund treten lasse, damit man vergesse, was damit geschehen ist. Es ist der Deputation per Vorwurf ge macht worden, als ob sie dieständischeAerechtigung überschreite, die Initiative in der Gesetzgebung ergreifen wolle. Ich glaube, auch dieser Vorwurf wird sich nicht rechtfertigen lassen; die Be hauptung findet vollständige Widerlegung in der Verfassungs-
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