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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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11S5 Kammer aüeMpfehlen zü können, sich dem Anträge der Depu tation, die Sache nach 2:5 zu theilen, anzuschlicßen. ' Abg. aus deM Winkel: Ich könnte nicht anders, als dem Anträge des Abg. Scholze vollständig beistimmen, insofern er jetzt nur ausführbar wäre. Es ist im Grunde werter Nichts, als das, was die Kammer schon früher gewünscht und geäu ßert hat. Ich kann nicht gerade sagen,, einen Beschluß ge faßt denn bis jetzt war es noch nicht ausführbar, alleMilitair- leistängen auf das Budjet zu bringen, wie dies in Zukunft der -Fall sein soll. Es ist aber auch schon erklärt worden, daß es jetzt nicht gut möglich wäre, insofern nicht erst eine definitive Grundsteuer eingeführt wäre. Es schien mir überhaupt, man mag die Sache machen, wieMan will, daß man jetzt kerne rechte Gleichförmigkeit dieser Abgabe ermöglichen könne, undso'möchte ich beinahe glauben, es wäre besser, statt wieder etwas Pro visorisches und Ungleiches festzustellen, daß es auf die wenigen Jahre noch beim Alten geblieben wäre. Eine Ungleichheit ist es, das ist richtig, und diese wird es auch bleiben, so lange nicht ein neues Grundsteuersystem festgestellt worden ist. Ob diese Belastung der bequartierten Städte, welche als Haupt sache herausgehoben worden ist, wirklich so groß ist, das möchte ich bezweifeln. Die Erfahrung hat gelehrt, daß die Städte, welche früher Garnison hatten, sich über die ihnen dadurch auf gebürdete Überlastung beschwerten und selbige darum los zu sein wünschten, später aber, wenn ihnen dieselbe abgenommen wurde, sich hinterdrein abermals beschwert und gesagt haben, wie sehr sie in Nachtheil dadurch gekommen, und gewünscht) die Garnison wieder zu bekommen. ' Diese Erfahrung scheint also zu beweisen, daß der Nachtheil nicht so groß gewesen sein kann. Mein daß es eine Beschwerde ist, ist gar keine Frage, und daß diese aufhöre, ist zu wünschen; nur glaube ich, es wäre bes ser, daß diese ganze Maßregel bis zur definitiven Einrichtung der neuen Besteuerung ausgesetzt würde. Abg. Scholze: Der verehrte Abg. aus dem Winkel meint, die Sache könne bleiben, bis die neue Grundbesteue rung ins Leben trete; ich sollte aber meinen, da schon von der hohen Staatsregierung die Absicht ausgegangen ist, daß das Land erleichtert werden soll, so könnte dies auch zur Ausfüh rung kommen, wenn auch der Antrag, den ich gestellt habe, verlangt, daß alle MilitairleistungeN in Wegfall kommen sol len. Es soll aber Dasjenige, was nicht durch die bereiten Überschüsse oder auf andere angemessene Art zu decken ist, durch die Steuer von Stadt und Land beigebracht werden; ob auch dieSteuer sehr ungleich ist, so ist es doch auch die Verthek- lung der Cavallerie-Verpflegungsgelder, und ich sollte daher meinen, wenn dem Lande eine Erleichterung zu Kheil werden' kann, daß solches doch geschehen möge. Abg. v. Leyßer: Ich habe den Antrag des Abg. Scholze hauptsächlich deswegen unterstützt, weil ich glaube, daß er auf den Prinzips beruhe, möglichste Gleichheit in die bestehenden Verhältnisse, so weit als thunlich, zu bringen, während der pro- visorische Zustand sich doch noch weiter aüsdehn en möchte, als man anfänglich geglaübthat. Allerdings ist auch mir bekannt, daß in derZeit, wo rch'Än Cornmändo derCavallerre-Brigade hatte- z.B. von mehreren Städten, wie mir scheint, z.B. von Borna und Geithayn, Anträge gekommen sind, daß ihnen die Garnison entnommen werden möchte, und kurze Zeit darauf wieder dar auf angetragen wurde, daß man sie ihnen wiedergeben möge. Hierin liegt, daß die Ansicht der bequartierten Einwohner der Städte verschieden ist und ein Lheil dafür gestimmt hat, es möchte der Ort vom der Garnison befreit werden, während an dere Leute, z. B. Bäcker, Fleischer, Feldbesitzer, welche Vor- theil davon hatten, das Gegentheil wünschten. Es ist aller dings richtig, daß der Gegenstand eine genaue Berücksichtigung erfordert, und wenn angetragen wurde, daß es so bleiben solle, wie früher, und sonach der jetzige provisorische Zustand nicht aufhörte, sö könnte sich doch die Sache noch lange hinaus ver- schieben. WenN der Antrag des Abg. Scholze im Einzelnen durchgeht, so glaube ich, falls sonst der Ausführung nicht zu große Hindernisse entgegen stehen, daß er derjenige ist, der auf einer Basis betuht, wodurch alle Klagen der Staatsbürger, was hier vorzüglich von Seiten der Städte geschieht, beseitigt und diese befriedigt würden. Ich habe daher in dieser Bezie hung aus voller Ueberzeugüng für den Antrag gestimmt. Referent Sachße: Der Abg. Scholze scheint bei seinem Anträge das Quotalverhältniß zwischen den Erblanden und zwischen der Oberlausitz im Auge gehabt zu haben. Er scheint die Vorschläge, die von den beiden vereinigten Deputationen allsgeg'angen sind, für dieses Vörhaltniß gefährlich zu halten; so lange aber das neue Grundsteuersystem Nicht eingeführt ist, wird immer büs Quotalverhältniß, berücksichtigt werden müssen. Die Versicherung, daß die Cavallerieverpslegungsgelder gleich geblieben, hat seinen Grund. Eben so begründet ist es jedoch, daß nach der Ordonnanz vom Jahre 1828 die Leistungen der sämmtlichen Garnison-Städte sich nicht gleich geblieben find und dies große Beschwerden herbeigeführt hat; namentlich hat die Ordonnanz vom Jahre 1828 mannichfaltige neue Prästa tionenden Garnison-Städten aüfgebürdet, welche den bequar tierten und unbequartierten Städten zur Last fallen und die zum Servis aufzubringenden Summen sehr gegen früher ge steigert haben. Der Abg. Scholze schien mir zu behaupten, daß die Gewerbsteuer in derselben Qualität von dem Lande entrichtet werde, wie in den Städten. Er kann aber hierbei nur die Lausitz im Auge gehabt haben; denn dort befinden sich auf dem Lande mehr Gewerbe, als in den Erblanden; die Zahl der Städte ist deshalb auch dort geringer als hier. Dieser Grund könnte daher nur als ein theilwekser gelten, der durch die Verhältnisse des Umfangs uNd der Bevölkerung zwischen der Lausitz und den Erblanden fast alles Gewicht verliert. Wenn ich die Behauptung eines andern Abgeordneten betrachte, wel cher äußerte) es würde von den Gürnisonstädten, denen die Ein quartierung abgenommen wird, solche wieder gewünscht, so sind die Fälle wohl vorhanden gewesen und könnten auch leicht wieder vorkoMNren; es beruht dies aber auf einem staatswirth- schaftlichen Jrrthume, wie deren ja immer vorhanden sind. Man findet noch jetztPersonen, welche glauben, es sei gefährlich, wenn
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