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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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folgte Einlieferung zu belegen. Die dann von den Kreisdi rektionen über Einnahme und Ausgabe zussührende Rechnung ist gewiß eben so wenig zeitraubend, als dieses Geschäft leicht mit irgend einer andern Rechnungsführung zu vereinigen sein wird. Was aber die künftige zweckmäßige Verwendung die ser Gelder betrifft, so muß ich es allerdings bezweifeln, - daß die künftigen Kreksstände die Mittel besitzen, um das Bedürf- mß einer Unterstützung so, wie die Kreisdirektionen, beurthei- len zu können, denn alle Gesuche um Aufnahme von unver mögenden Kranken, Blödsinnigen und Wahnsinnigen in Versorganstalten gehen meistentheils durch die Hände der Kreisdirektionen, und Letztere haben es dann zu erörtern, ob die Gemeinde im Stande ist, -en gesetzlichen Beitrag zu ent richten, oder ob dessen Herabsetzung stattsinden soll. Schwer lich möchten die Kreisstände zu solchen Erörterungen be fähiget sein, da ihnen dieselben Organe wie den Kreisdirektio nen nicht zu Gebote stehen. Auch würden alle dergleichen an die Kreisstände gebrachten Gesuche nvthwendig großen Verzö gerungen unterliegen, da Letztere auf keine Weise eine perma nente Behörde bilden, sondern nur von Zeit zu Zeit versam melt sein würden. Nach Maßgabe der vorliegenden Bestim mung würdenvielleicht jeder Kreisdirektion alljährlich 3V, 40, 50 Lhlr. zur Disposition zukommen. Damit kann viel Gu tes geschehen, da es für so manche arme Gemeinde eine große Wohlthat ist, eine Unterstützung von 10 — 12 Lhlr. zu den für ihre Angehörigen zu bezahlenden Unterhaltungsbeiträgen zu erhalten; denn im Laufe der vergangenen Jahre sind mehrere Beispiele vorgekommen, daß Gemeinden, die einen oder meh rere solcher Unglücklichen zu versorgen hatten, die dafür zu be zahlenden Beiträge nur mit der größten Mühe aufzubringen vermochten. Daß endlich diese Bezüge, die jetzt ausschließ lich für die Straf- und Versorg an statten bestimmt waren, zu andern Zwecken, wie Herr Bürgermeister Wehner wünscht, verwendet werden möchten , würde der seitherigen gesetzlichen Bestimmung allerdings entgegen sein. Darum dürste es wohl am zweckmäßigsten sein, wenn nach dem Deputations-An träge diese Bezüge an die Kreisdirektionen verwiesen und zu dem angegebenen Behufs verwendet würden; um so mehr, als durch das Gesetz vom Mai 1834 den Gemeinden für die Auf nahme ihrer unvermögenden Gemeindemitglieder in die Landes anstalten eine neue Verpflichtung auferlegt worden ist, v. Po fern: Ich muß mich ebenfalls drrAnsichtSr.Exeel- lenz des Staatsministers und des v. Carlowitz anschließen; nur ein paar Worte wollte ich mir erlauben hinzuzufägen. Ach glaube nämlich, daß es im Interesse der Kreisstände liegen dürfte, diese Unterstützung nicht anzunehmen, indem sie jetzt über ihreKaffe selbstständig disponiren können; dann würden sie aber abhängig und unter eine gewisse Controls der Regierung ge stellt werden, welche die Kreisstande nicht wünschen dürften. Sie würden zur Ermittelung des Bedürfnisses Beamtete halten müssen, und zuletzt ist die Summe -och zu gering, um die es sich hier handelt. Um diese Summe aufzubringen, wird es den Kreisständen nie schwer werden, und wenn der Beitrag auf.Jeden nur Heller ausmachte, so würde er unbedingt aufgebracht wer den. Also dürfte es besser sein, den Kreisständen die freie Disposition über ihre Fonds zu überlassen. , v. Biedermann: Der wesentliche Unterschied zwischen dem Deputations-Gutachten und dem Anträge des Hrn. Bür germeister Wehner dürfte der fein, daß nach dem erstem Vor-, schlage diesen Geldern eine ganz feste Bestimmung gegeben; werde, nämlich, daß diese zur Verwendung für Commünen, welche Kranke in einer öffentlichen Anstalt zu unterhalten haben,, bestimmt sein sollen; wogegen nach dem Anträge des Hrn.Bürger- meisterWehner den Kreisständen eine freie Disposition über jene Gelder eingeräumt werden würde, indem sie nur überhaupt' ihren Fonds zuwachsen sollen. Die Kreisstände werden aber, fortdauernd in den Fall kommen, Gelder zu milden Zwecken zu verwenden. Mir scheint es daher von Wichtigkeit zu sein, ihnen- die fraglichen Gelder zuzuweisen, und es dürfte nur Vortheil daraus entstehen, da im entgegengesetzten Falle die Auswahl der Orte, denen eine Unterstützung zufließen soll, bei der Ge ringfügigkeit des Betrags, die Kreisdirektionen in eine schwierige' Lage versetzen würde. Daß die Kreisstande deshalb unter die Controle der Regierung gestellt würden, das möchte ich nicht zu geben. Ich finde daher den Vorschlag angemessen und werde ihm beitreten. Präsident: Ich würde nun die Annahmefrage auf den Anträg des geehrten Hrn. Bürgermeister Wehner zu stellen ha-, ben, welcher dahin geht, daß die Beitrage der Strafgelder nicht an die Kreißdirektionen, sondern an die Kreiskassen eingesendet werden sollen. Ich bitte die Kammer mit Ja oder Nein dies zu beantworten. Mt A6 gegen 5 Stimmen wird es vernein t. Referent 0. Deutlich: Es würde nun zu den einzelnen Paragraphen überzugehen sein, da der Antrag der Deputation angenommen ist. Zuvörderst würde aber eine Abstimmung dar über erfolgen können, ob die Anträge, welche zeither die Innungen gewahrt haben, künftig Letztem überlassen werden sollen. Diese Ansicht ist in der 11. Kammer aufgestellt worden, wiewohl man sich dahin vereinigt hat, die Regierung um anderweite Vor schläge darüber zu ersuchen. Es ist bereits das Einverständnis: des König!. Commissairs mit dem Deputations-Vorschlag er langt worden, und es würde vielleicht die Frage darauf zu stellen sein, ob diese tz, 1. end ». erwähnten Beiträge in Wegfall kom men sollen. Bürgermeister Hübler: Wir sind der 2. Deputation gro ßen Dank schuldig, daß sie unter Zuziehung der 1. Deputation die Bedenken zu beseitigen sich bemüht hat, welche Seiten der II. Kammer hinsichtlich der Disposition über die hier in Frage befangenen Beiträge erhoben wurden. Es ist dadurch der Vor theil erreicht, daß es nun nicht nöthig sein wird, den Gesetzent wurf nochmals an die hohe Staatsregierung zurückzugeben. Wenn übrigens unsere Deputation in Uebereinstimmung mit der jenseitigen Deputation darauf angetragen hat, die Beiträge, welche zeither von den Innungen in die Kasse der allgemeinen Versorg-Anstalten entrichtet wurden, künftig ganz in Wegfall kommen zu lassen, so sprechen dafür eben so sehr Gründe der
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