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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Auch Hefe Frage -wird verneinend beantwortet und zwar Mb 22 gegen 15 Stimmen. - ' - '' - " Staatsminister v. Könneritz: Ich erlaube mir an die geehtten Deputations-Mitglieder die Frage zu stellen, obste aus Rücksicht auf meine frühere Bemerkung sich nicht den Vor behalt machen wollen, für den Fall, daß dies Verfahren mehr störend als fördernd werden sollte, anderweite Vorschläge zu thun. Referent Prinz Johann: Ich glaube, daß dies nicht bedenklich ist, es würde aber freilich vom Beschlüsse der Kam mer abhangen. Präsident: Ich erlaube mir freilich nicht, mich in die Debatte zu mischen; da mir aber so sehr die Freiheit der Be- rathung in der Kammer am Herzen liegt, so muß ich gestehn, daß mich der Vorschlag dcs Hrn. Zustizminksters sehr angespro chen Hat. Die Erfahrung wird die beste Lehrmeisterin für uns sein. Ich würde jetzt die Frage auf das Deputations- Gutachten unter 1, mel. o. und b. (s. Nr. 12. d. Bl. S. 146.) richten, und die Kammer fragen, ob sie das Gutachten der Deputation annehme? Dies wird einstimmig bejaht. Bei dem 2. Puncte (s. Nr. 12. d.Bl. S. 146.) erhebt sich v. Großmann: Zu dem unter 2. gemachten Vorschlag der geehrten Deputation würde ich mir eine Aenderung erlau ben; nämlich nicht eine achttägige, sondern eine dreitägige Präclusiv-Frist festzustellen. Ich glaube, wenn nicht die geehrte Deputation sich eine ungemessene Arbeit der Revision aller und jeder Amendements aufladen will, so sind drei Tage wohl hinreichend. Diesen Antrag bringt der Präsident zur Unterstützung, die aber nicht ausreichend ausfällt. Secr. Hartz: Ich sehe mich genöthigt, daß gegentheklige Amendement zu stellen, d.h. daß wenigstens acht Tage die Prä- clusiv-Frist dauere. Wir werden jetzt hoffentlich in den Stand kommen, täglich Sitzungen zu haben. Der Gegenstand ist aber so wichtig und weitläuftig, daß die Präparation darauf viel Zeit kostet, und da wir auch mit Deputations-Arbeiten beschäftigt sind, so ist sehr zu wünschen, daß in jede solche Frist ein freier Tag, ein Sonntag falle, damit man Zeit ha.be, an ihm die etwanigen Amendements auszuarbeiten. Ich würde daher wünschen, daß es heiße: „mindestens." Es soll dies den Gang der Berathungen nicht aufhalten. Wir dürfen diese Frist nur zeitig anfangen lassen, sie läuft dann zeitig ab, und wer hindert uns, sie heute oder morgen beginnen und mehrere neben einander fortlaufen zu lassen. Aber zu wün schen ist, daß jedesmal wenigstens ein Sonntag darin liege. Dieser Antrag hatte sich aufdievom Präsidium gestellte Frage einer ausreichenden Unterstützung zu erfreuen. — Referent Prinz Johann: Ich erlaube mir, gegen den Antrag Einiges zu erwähnen. Ich befürchte, däß er die . Verlängerung der Verhandlungen zur Folge haben wird. Das Verfahren, welches Secr. Hartz anführt, würde deswegen nicht möglich sein, weil man in so früher Zeit nicht übersehen kany, wie lange die Debatte dauert. Zweckmäßiger wäre es,° wenn man so lange wartete mit der Bestimmung der ersten Frist, bis. man die Debatte über den ersten.Gegenstand über sehen kann, daß man weiß wie lange sie dauert. -Wenn die Mitglieder wünschten, daß ein Sonntag dazwischen siele, so wäre dies wohl einzurichten; aber ich dächte, die Frist müsse sich nach dem Gegenstände selbst richten, sie müsse bald ver längert, bald verkürzt werden, aber eine Frist über acht Tage würde ich nicht wünschenswerth finden. Graf v, Einsiedel: Ich glaube, es liegt Präcision da rin, wenn es heißt: „mindestens acht Lage." Staatsminister v. Könneritz: Auch ich möchte mich ge gen diesen Vorschlag erklären, der anstatt der gewünschten Abkürzung leicht eine Verlängerung veranlassen könnte. Eigent lich würde der Gesetzentwurf hinter einander vorgenommen und berathen werden, ohne Aussetzung. So wenig ich gemeint bin, die Erinnerungen der verehrten Kammermitglieder ge gen den Gesetzentwurf abschneiden zu wollen, so erlaube ich mir, doch darauf aufmerksam zu machen, daß dieser Gesetzentwurf bereits vieleMonate vorher jedem Kammermitgliede zugefertigt worden ist, und zwar ausdrücklich zu dem Behuf, wie es in der ständischen Schrift heißt, damit sie die Gelegenheit hätten, schon im Voraus'ihre Bemerkungen der Deputation mitzutheilen, daß also hier schon eine viel größere Frist zur Prüfung und Stellung von Anträgen gegeben worden, als bei andern Gesetzentwürfen, die erst während des Landtags an die Mit glieder kommen. Secr. Hartz: Ich erlaube mir zu bemerken, daß es sich unter andern auch von Vorschlägen der II. Kammer handelt, die wir in diesem Augenblick noch nicht über zweimal 24 Stun den haben. Das Präsidium stellt hierauf, mit der Bemerkung, daß das Amendement Unterstützung gefunden habe, die Fr«ge, ob die Kammer dasselbe anzuneMwir Z»»«eint fei? Diese Frage wird mit 22 gegen 15 Stimmen v e rn ein t. Nächstdem wird die Frage gestellt: ob die Kammer vc» (s. S. 146.) unter 2. enthaltenen Vorschlag der Deputation an nehme? Wird von 35 gegen 2 Stimmen angenommen. Man geht nun' auf den 3. Punct (s. Nr. 12. d.Bl. S.146.) über, und es äußert v. Großmann: Bei diesem dritten Puncte möchte ich Vorschlägen, eine Abänderung eintreten zu lassen. Nämlich die geehrte Deputation hat 2,3,4 und 5 Capitel unter eine Abtheilung gebracht. Ich sehe kein rechtes Princip, was dieser Eintheilung zum Grunde liegt, und dann scheinen mir auch die Abtheilungcn zu groß zu sein. Ich würde daher Vorschlägen, daß man nur die Abtheilung auf ein Capitel jedesmal be schränke. Die Einheit des Inhaltes wird unstreitig für diesen Vorschlag sprechen. P r ä si d e n t: Der geehrte Sprecher hat gewünscht, daß der Vorschlag der Deput. unter 3, nach welchem bisweilen mehrere Capitel in eine Abtheilung zusammengenommen werden sollen, dahin abgeändert würde, daß jedes Capitel für sich allein vor genommen werden möge. Ich frage daher die Kammer, ob sie den Antrag unterstützt? — Wird nicht unterstützt. 2
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