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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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der gegenwärtigen Vorlagenichfin Anwendung zu bringen sind.' Endlich- bemerkesich noch, daß mir die Summe nicht recht klar ist: es zeigt sich nämlich eine kleine Differenz in den Vor lagen., .-In dem Decret von. diesem Jahre wird die Summe bemerkt, mit 21,983 Thlr. 8 Gr. außer 1800 Thlr., zusammen also 23,783 Thlr. 8 Gr.; die Deputation führt in ihrem Be richt 3 Summen auf, welche dies Resultat nicht geben, sie sagt mit Beziehung auf die Beilage zu dem Decret von 1833, daß noch 1800Thlr.,. 14,391 Thlr. 16Gr. und 7533 Thlr. 18Gr. rückständig wären, das giebt eine Summe v on 23,735 Thlr.; es würde dies nur einer kurzen Erläuterung bedürfen. Abg. v. Khielau: Ich bin überzeugt, daß es fruchtlos sein würde, eine andere Meinung geltend machen zu wollen; ich bescheide mich auch, noch etwas Neues zu sagen; indessen bin ich es meiner ausgesprochenen Meinung schuldig, Folgen- gendes zu erwähnen: Ich finde durch das, was gesagt wor den ist, nicht einen einzigen Grund des Abg. Atenstädt wider legt; Atenstädt hat darauf Bezug genommen, was die vor maligen Stände erklärt, und was von Seiten der Staatsre gierung den Staatsdienern zu erkennen gegeben worden ist, und hat vollkommen richtig damit in Zusammenhang gebracht, was die einzige Ursache der damaligen Verweigerung der Aus zahlung dieser Gehaltszulagen gewesen. Dies ist kein ande res Derhältniß, als daß die siscalischen Kaffen und die ständi schen getrennt waren, das ist der einzige Grund, warum die Staatsdiener das nicht bekommen haben, was ihnen mehr oder minder zugesichert worden war. Auf den Rechtsgrund komme ich nicht zurück. Indessen giebt es eine gewisse Gerechtigkeit, die sich fühlbar macht, wenn sie auch nicht durch Urthel und Recht ausgesprochen wird. Es ist gesagt worden, die Kam mer könne nicht heute für Lillig finden, was sie am letzten Landtage für unbillig gefunden; die Staatsregierung hat aber damals keinen Antrag wegen des Appellationsgerichts-.Präsi denten und der Conferenzminister gestellt, ein solcher lag nicht vor, mithin hatte die Kammer damals kein volles Fug und Recht sich über diesen Gegenstand zu erklären. Die erste Frage an die Kammer ist nun: Ob die Mitglieder, welche damals abge stimmt haben, ein Scrutinium angestellt haben über die Ver hältnisse der damals Betheiligten, ob sie wirklich jene ihnen verwilligten Gehaltszulagen bedürften, und zweitens, ob die Stande das relative Verhältniß damals geprüft haben. Es ist Mancher bei einem kleinen Gehalte in bessern Verhältnissen als andere Staatsdiener, die kein.Vermögen haben bei einem sehr bedeutenden Gehalt. Damals hat aber die Kammer nach reiner Billigkeit sich gerichtet, sie hat es billig gefunden, den Staatsdienern,.die Nachzahlung zu gewähren, die muth- maßlich derselben bedürftig waren. Kann die Kammer es unrecht finden, auch die Billigkeit jetzt eintreten zu lassen, nachdem die Staatsregierung den Antrag gestellt hat? Da durch scheint sie mir weder in ihrer Würde etwas zu vergeben, noch sich zu compromittiren, noch widerstreitet es dem, was sie früher beschlossen. Es kann nach meiner Ueberzeugung der selbe Billigkeitsgrund auch vorwalten für den Appellationsge- richts-Präsidenten und.Conferenzminister, ebenso wie bei den- andern Staatsdienern. Ich kann den Grund nicht gelten lassen, daß, weil ein Conferenzminister 6000 Thlr. Gehalt damals ge habt, er besser gestellt gewesen, als ein Staatsdiener der 2000 Thlr. Gehalt und viel Vermögen hat; es ist bei solchen Posten ein sehr bedeutender Aufwand zu machen, und namentlich ist er bei den damals stattgefundenen Verhältnissen sehr groß gewesen. Ich kann mich daher von der Ueberzeugung nicht trennen, daß diejGerechtkgkeit, die ich meine, zu beachten ist, um nicht den Staatsdienern entgelten zu lassen, daß der Unterschied zwischen siscalischen und ständischen Kassen damals noch nicht gehoben war. Hätten wir das Glück nicht erlangt, die jetzige Verfassung zu haben, so würden jedenfalls nach der Erklärung der Staatsregierung die Staatsdiener berücksichtigt worden sein, wenn die Kassen späterhin Zuflüsse bekommen hatten, um die Nachzahlung zu leisten. Diese Möglichkeit ist durch die Ver fassungs-Urkunde vernichtet, es ist künftig nicht mehr möglich, ' daß ein solcher Fall ekntrete, und darum haben sich die Staats diener durch die Staatsregierung an die Stände gewendet, weil ein anderes Mittel nicht vorhanden ist. Im Grunde be reichern sich die Staatskassen an denen, welche damals im Staatsdienste gestanden haben, und das widerstreitet meinen Grundsätzen von Gerechtigkeit. Abg. Roux: Ich führe zur Widerlegung an: wir haben über diese Frage gesprochen nicht in Bezug auf das Dekret, sondern in Folge einer Petition eines geehrten Mitstandes (des Wiceprästdent v. Haase). — Abg.Todt: Der Abg. v. Thielau hat bei der vorliegen den Bewilligungsfrage an die Spitze gestellt den Rechtsgrund, und ich finde das in der Ordnung; der Abg. hat sich aber nichts desto weniger mehr in das Gebiet der Billigkeit verirrt, sollen aber Gründe der Billigkeit vorwalten, so könnte noch eine an dere Parallele gezogen werden: es könnte bei unfern Bewilli gungen auch aufDiejenigen Rücksicht genommen werden, welche diese Gehalte zu bezahlen haben, ich meine die Steuerpflichtigen, und aus diesem Grunde kann ich nicht gegen das Deputations- Gutachten stimmen, nämlich aus dem Grunde der Billigkeit. Wäre ein Nechtsgrund vorhanden, so würde ich mich in jedem Falle dagegen erklären, ohne Rücksicht darauf, wer sie zu be zahlen habe, da es sich aber bloß um Billigkeitsgründe handelt, so muß ich die Billigkeit für die Steuerpflichtigen in Anspruch nehmen. Abg. 0. Runde: Es ist Thatsache, daß 1805 die Stande lediglich wegen des Grundes der Theürung aller Lebensbedürf nisse, die damals eingetreten war, sich veranlaßt fanden, eine Zulage für diejenigen Staatsdiener, welche sehr niedrig besoldet waren, zu Levorworten, und eben sowohl Thatsache, daß im Jahre 1811 dieser Gegenstand nicht wiederum von den Ständen, sondern von der Regierung angeregt worden ist, welche einen Zuschlag zur Flekschsteuer im Sinne hatte / der in- deß von den Ständen nicht angenommen sondern dadurch beseitigt wurde, daß dieselben sich entschlossen, ein Aversional- quantum für diesen Zweck in den nächsten 6 Jahren besonders zu bewilligen. Ein Abgeordneter vor mir hat ferner bereits ermähnt, baß nach den damaligen Verhältnissen die ständische
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