Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
erfolgen könne" enthalten ist. — Ich bitte die verehrte Kammer über die Annahme dieses Deputations-Gutachtens mit ja oder nein zu enfcherden. — Es sprechen sich 33Stimmen dafür und 2 Stimmen dagegen aus. Secretair Hartz: Es scheinen diese Fragen nicht sämmt- liche Mitglieder verstanden zu haben. v. Großmann: Ich glaube, es ist die Frage mißverstan den worden. Es hat mir geschienen, als solle über die Beibe haltung der Todesstrafe abgestimmt werden und dann über das Deputations-Gutachten. Präsident: Wenn man nur die Güte gehabt hätte, das früher zu bemerken, damit noch vor erfolgter Abstimmung die Frage darnach hätte gestellt werden können. Nicht meinetwe gen, sondern Ihretwegen, meine Herren, erlaube ich mir diese Bemerkung. Ich würde geglaubt haben, ich hätte absichtlich deutlich gesprochen, damit, wenn Jemand sich nicht befriedigt fände, er zuvor sich zu äußern, Gelegenheit habe. Referent Prinz Johann: Ich glaube, man könnte der Sache ganz einfach damit beikommen, wenn man zuvörderst die Frage auf das Deputations-Gutachten richte, welches (s. Nr. 15. d. Bl. S. 188.) enthalten ist, und dahin geht: „die Deputa tion glaubt nach allemdem ihreUeberzeugung dahin aussprechen zu müssen, daß es mindestens dermalen nicht an der Zeit sei, auf Abschaffung der Todesstrafe anzutragen." Gegen diesen Satz sind der Herr Amtshauptmann v. Biedermann und mehrere Andere aufgetreten, Der Vorschlag derselben ist rein negativ, und es brauchte daher nicht die Abstimmung über die Amende ments zu erfolgen, und dann könnte zur Abstimmung über das Gutachten, welche auf Seite 22. des Berichts (s. die Mittheil, a, a, O. u. oben) befindlich, übergegangen werden. Pr äsid ent: Allerdings; ich hätte nur geglaubt, meine erste Frage würde diese ausgewogen haben; indeß werde ich gern diese Reihefolge annehmen und also zunächst die Frage auf das Deputations-Gutachten richten, welches in den Worten liegt: „die Deputation glaubt — anzutragen." (s. vorstehend) Ich frage die verehrte Kammer, ob sie damit einverstanden ist? 31 Stimmen erklären sich dafür und 4 dagegen. Es würde das v. Biedermannsche Amendement nun nicht mehr in Frage kommen und zu dem Gutachten der Deputation Seite 22. überzugehen sein, welches in den Worten liegt: „Die hohe Staatsregierung möge erfolgen könne." (s.Nr. 15. d. Bl. S. 188.) Ich richte die Frage an die verehrte Kammer, ob sie damit einverstanden sei? und bitte mit ja und nein zu antworten. Es sprachen sich 34 Stimmen dafür, und 1 Stimme da wider aus. Domherr v. Günther: Es scheint mir, als ob noch dar über dißkutirt werden müßte, was in den Worten des Gutach tens (s. Nr. 15. d. Bl. S. 188.) bemerkt ist: „mmderesSchwie- rigkeiten bietet die Frage rc." Referent Prinz Johann: Es ist die Meinung nicht gewe sen, daß über diese Ansicht Beschluß gefaßt werden soll. Domherr v. Günther: Ich glaube nicht, daß dies an- genommen werden kann. Ich selbst habe bemerkt, daß die Frage, in welcher Maße die Todesstrafe zu vollziehen, sich nicht früher zur Debatte eigne, als bis über die Frage: Ob die Todesstrafe beibehalten oder abgeschafft werden solle, abgestimmt worden sei. Auch war es in der That nicht möglich, darüber, ob die Todesstrafe in dieser oder jener Form vollzogen werden solle, zu diskutiren, bevor nicht die Vorfrage über die Beibehaltung oder Abschaffung derselben erörtert worden war. Ich muß dem Prä sidium überlassen, was es für zweckmäßig achte. Referent Prinz Johann: Ich glaube, daß die Frage über die Form der Todesstrafe am öesten bei tz. 6. ausgenom men werden könnte. Hier wäre ein Antrag nicht am Orte; denn hier, weil die Deputation mit dem Entwürfe sich einverstanden erklärt hat, handelt es sich um die allgemeine Debatte. Die Deputation hat sich darüber bei 8- 6. ausgesprochen. v. Carlowitz: Ich trete dem hochgestellten Herrn Rest-, renten um so mehr bei, als gerade mein verehrter Nachbar weit läufig deducirt hat, daß vas Recht vorhanden sei, dergleichen qualificirte Todesstrafen zu verhängen. Hat er das Recht dedu cirt, so wäre es an der Zeit gewesen, über die Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit dieser Strafart sich ebenfalls auszuspre chen; und somit glaube ich, daß allerdings diejDebatte über diesen Gegenstand bereits geschlossen ist. Secr. Hartz: Ich glaube, wenn ich den Hrn. Domherrn v. Günther nicht mißverstanden habe, will er einen Antrag über die Form der Todesstrafe stellen. Er hat sich den Vorbehalt ge macht, und dieser befindet sich beim Protokoll; ein Antrag, der ihm zu jeder Zeit freistehen müßte und auch in diesem Augenblick. Vice-Präsident 0. Deutrich: Ich glaube, das würde bei der 6. tz. eben so gut geschehen können. Secr. Hartz: Man kann's ihm nicht wehren, wenn er's jetzt thut. v. Carlowitz: Hr. Secr. Hartz scheint mich ganz mißver standen zu haben. Es ist ein großer Unterschied zwischen der Art oder der Form der Vollziehung der Strafe und zwischen der qua- lificirten Todesstrafe, und ich sollte meinen, daß über die qua lificirte Todesart der vorgetragene Theil des Berichts sich mit verbreitet habe. Allein die Form der Vollziehung der Todes strafe ist etwas ganz Anderes, und es ist mir nicht im geringsten in den Sinn gekommen, iä dieser Beziehung einem etwaigen Anträge vorzugreifen, s Präsident: Ich muß mir noch erlauben, Etwas zu mei ner Rechtfertigung beizufügen. Ich habe niemals die Absicht gehabt, Jemandem das Wort abzuschneiden oder irgend zu ver hindern, ein Amendement zu stellen; im Gegentheil bin ich immer für die Freiheit des Wortes und die Freiheit der Kam mer; allein ich habe in demjenigen Lheile des Deputations- Gutachten, (s. Nr. 15 d. Bl. S. 188.) der sich mit den Wor ten anfängt: „mindere Schwierigkeiten rc." irgend ein Gutach ten nicht zu vernehmen geglaubt. Es ist dieses mehr ein Rai- sonnement, das die Deputation aufstellt, und ich habe in die ser Aufstellung das zu bemerken geglaubt, daß sie sich hier einer solchen Entscheidung oder eines Gutachtens ganz enthalten habe, indem sie darüber im 6. Artikel sich weiter verbreitet. Ob ein weiteres Amendement gestellt werde, habe ich zu erwarten.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder