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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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die 3. Deputation). Hierüber noch 12) Bericht der außeror dentlichen Deputation den Abg. v. Runde betr. Nücksichtlich des letztem Gegenstandes wird auf die An frage des Präsidenten: ob dieser Bericht zum Druck be fördert und aus eine der nächsten Tagesordnungen kommen solle? dies einstimmig bejaht. Hierauf bemerkt derPräsident ferner: Da die Kammer dem Abg. Delling den gebetenen Urlaub ertheilt hat, so wird der Stellvertreter desselben, Hr. Müller, welcher sich ange meldet hat, den Handschlag abzustatten haben. Es wird hierauf demselben der Eid vorgelesen, und von ihm der Hand, schlag geleistet. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen, nämlich zur Wahl zweier Mitglieder und zweier Stellvertreter zur fer nem Verwaltung der Staatsschuldenkasse; und der Präsi dent bemerkt: Nach der Verfassungs-Urkunde hat die Stän deversammlung das Recht und die Pflicht, die Staatsschul denkasse zu verwalten, und durch ein Gesetz vom 29. Septbr. 1834 ist bekanntlich deren Wirksamkeit festgesetzt.' Der Aus schuß dazu besteht ..aus fünf ständischen Mitgliedern, und es sind abwechselnd von der I. Kammer zwei und von der an dern drei und ebensoviel Stellvertreter zu wählen. Die hohe Staatsregierung hat uns im Decret wegen der Staatsschul den aufgefordert, . diese Wahl vorzunehmen, und zwar dies mal in der l. Kammer drei und in der II. Kammer zwei Mit glieder und zwei Stellvertreter. Ich muß also zuerst fragen: Ob die Kammer gemeint ist, diese Wahl durch absolute Stim menmehrheit vorzunehmen ? Es wird mit ja geantwortet. Präsident äußert ferner: Die Frage ist auch noch zu erörtern, ob diejenigen Mitglieder, welche nach dem gezoge nen Loose nach dem gegenwärtigen Landtage aus der Kammer auszutreten haben würden, bei vorliegender Wahl zu berück sichtigen und als wählbar anzusehen sein möchten. Bei der vorigen Wahl dieser Art hat sich die Kammer entschlossen, daß sie auch aus dergleichen Kammermitglieder ihr Ansehen richten könne, und namentlich ist bei Gelegenheit der Deputations- Wahl zur Prüfung des Criminalgesetzbuchs dasselbe Princip befolgt worden. In der Lhat würde auch, wenn die diessei tigen Mitglieder nach Beendigung des Landtags sofort als ausgeschieden und nicht so lange, bis an ihrer Stelle neue Wahlen erfolgt sind, als wirkliche Abgeordnete anzusehen sein, würden, die Kammer für nicht verfassungsmäßig anzusehen sein. Die Kammer wird daher damit einverstanden sein,, daß auch jetzt, auf solche Mitglieder Rücksicht genommen wer den könne. Ich frage deshalb die Kammer, ob sie damit ein verstanden ist.? , Antwort: Einhelliges Za. Der Präsident bemerkt ferner: Die bisherigen Mit glieder, auf welche die Wahl das vorigemal gefallen, sind: v. Nostitz, Schütze und Meisel, und die Stellvertreter dersel ben : v. Kiesenwetter, v. Carlowitz und Eisenstuck. Es wird nun zur Wahl der Mitglieder selbst geschritten, und es wird beim ersten Scrutinium der Abg. Meisel mit 39 Stimmen zum Mitgliede des Ausschusses erwählt. Es wird nun zum zweiten Scrutinium übergegangen, bei welchem aber eine absolute Stimmenmehrheit.auf eines der Mitglieder nicht siel, weshalb zur dritten Abstimmung und zwar nach relativer Stimmenmehrheit geschritten werden mußte, wobei v. Kiesenwetter mit 42 Stimmen zum Mit gliede gewählt wurde. Hierauf würde zur Wahl zweier Stellvertreter nach abso luter Stimmenmehrheit übergegangen, und-es werden hierzu bei der ersten Abstimmung gewählt: Abg. H esse mit 50 und Abg. Schäffer mit 33 Stimmen. .Präsident: Es ist der Bericht der 1. Deputation der H. Kammer über das allerhöchste Decret vom 13. Novbr. 1836, die Protokollführung und den Druck der Landtagsakten betr. an uns gekommen und zum Druck abgegeben worden. Ich frage daher die Kammer, ob sie, ungeachtet dieser Bericht noch nicht drei Tage vorliegt und unter Voraussetzung der Geneh migung der hohen Staatsregierung geneigt ist, heute über die sen Gegenstand zu berathen? — Einstimmig Za. — Hier auf besteigt der Referent v. v. Mayer die Rednerbühne und verliest den Deputations-Bericht der II. Kammer: Dieser Bericht beziehtsichin seinem Eingangeaufdas Decret und auf die Verhandlungen der I. Kammer über diesen Gegen stand (s. Nr. 5. d. Bl. S. 43 flg.) und enthält in seinem gut achtlichen Theile im Wesentlichen Folgendes: Was die Controls anlangt, so theilt die Deputation zwar in Bezug aufdie Auslegung der stenographischen, in Cur rentschrift übertragenen- Niederschriften die. Ansicht der ersten Kammer zu 3, »„ findetdagegen es nicht zweckmäßig, nach dem Beschlüsse zu 3 K. eine Art vonJnstanzenzug, wobei die Dire ktorien der Kammern die Mittelinstanz constiruiren sollen, ein treten zu lassen, sondern ist der Meinung, daß der Redaction zur Pflicht gemacht werde, in der Regel alle von Kammermitgliedern eingehendeErinnerungen und Verbesserungen in das Blatt auf zunehmen und erstere nicht zu verweigern, als aus erheblichen und wichtigen Gründen.', Träte ein solcher Verweigerungsfall wirklich ein, so würde es, wie überhaupt, den Kammernntglie- dern freistehew, in öffentlicher Kammersitzung den Gegenstand' zur Sprache: und, ihre Berichtigung dadurch zur Oeffentlichkeit zu bringen. Was die Garantie betrifft, so glaubt die De putation solche darin zu finden, wenn die Kammern.folgende Anträge stellen und darüber von der hohen Staatsregierung Zu sicherung erhalten: stz. daß von. den angenommenen Stenographen in jeder 'Kammer immer zwei zugleich nachschreiben; KK. daß der oder' die Redakteurs Literaten und mit dem Schriftsteller- und Iour- nalwesen, .so wie mit den Kalpmerverhandlungen.schon einiger maßen verttaüte Männer seien, und oo. wenn sie sich bereits im Staatsdienste befinden, nicht in unmittelbarer amtlicher Depen- denz von den Ministerien stehen; 6<l. daß ein solcher Redakteur den Verhandlungen der Kammern allezeit selbst, oder durch eine von ihm zu vertretende qualificirte Person, :beiwohne,.um'den Inhalt und Geist der Erstem richtig aufzufassen; ee. daß der selbe den Kammern für seine Redaktion und insbesondere dafür verantwortlich gemacht werde: „daß vollständig, treu und im Sinne der Sprechenden redigirt werde." u <
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