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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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jetzt beschlossen hat, daß die ständische Funktion des V. Runde aufgehört habe, so ist das doch ein Beschluß, der sich zurückbe- zieht auf die Vergangenheit. Die Kammer ist durch die Ver handlungen aufgeklärt worden; es besteht also von nun an kein Zweifel mehr, es könnte ein solcher nur von dem Gesammtmi- nisterium ausgehen. Erklärt sich das Gesammtmimsterium ein verstanden mit der Ansicht der Kammer, so wird eine neue Wahl veranstaltet, und die Frage erledigt sich von selbst; erst dann und dadurch, wenn das Gesammtmimsterium sich gegen den Beschluß der Kammer aussprechen sollte, erst dann tritt einZwei- fel ein, und was dann geschieht, das steht zu erwarten. Nach diesem Allen halte ich es für unmöglich, daß der v. Runde fer ner seinen Platz in der Kammer behalten kann, bevor er nicht durch die neue Wahl dazu berufen ist. Ich muß mich gegen die ausgesprochenen Ansichten einiger Kammermitglieder ausdrück lich dagegen verwahren, daß man mir es nicht als einen Mangel der Achtung auslege, die auch ich für den Abgeordneten habe, wenn ich gegen jedes fernere Jnterimisticum mich erkläre. Gern würde ich ihm den Sitz in der Kammer verstatten, wenn ich es mit meinen Ansichten von Consequenz und mit den Beschlüssen der Kammer zu vereinbaren wüßte. Ich muß übrigens dem Referenten beitreten, wenn er meint, vie fernereBerathung müsse aufgeschoben werden, so lange bis die Regierung eine ofsicielle Erklärung abgegeben haben wird. Denn die Frage über den Sitz des 0. Runde in der Kammer ist entweder schon entschieden, oder sie kann erst dann entschieden werden, wenn die Antwort der Regierung auf unfern Antrag eingegangen sein wird. Secretair Richter: Ich glaube bemerken zu müssen, daß von dem Abgeordneten Eisenstuck ein Antrag vorliegt, nach wel chem der v. Runde bis nach erfolgter Anordnung einer neuen Wahl seinen Sitz in der Kammer behalten soll; so habe ich den- selbenwemgstens verstanden, und es wird solcher zunächst zurUn- terstützung zu bringen sein, ehe darüber gesprochen wird. Abg. Rou x: Ich wollte nur dem Herrn Secretair entgeg nen, daß das in die Rechte der Kammermitglieder eingreifen würde. Es ist ein Antrag, der der Unterstützung nicht bedarf. DieKammer hat sich Vorbehalten, über diesen Punct dann Be schluß zu fassen, wenn auf das Gutachten der Deputation sck IH. Beschluß gefaßt worden ist. Der Präsident hat ausdrücklich der Kammer Vorbehalten, daß sie sich in der Beschlußfassung über die gedachte Frage nicht präjudicire. Wenn man dies für einen solchen Antrag nehmen will, welcher unterstützt werden muß, zu welchen Weiterungen, meine Herren, würde das führen und wie sehr würde dann die Außerungsfreiheit der Kammermitglie der beschränkt werden? Die Sache ist einfach die: die Staats regierung hat durch das, was dem Landtage vorausgegangen ist, durch Unterhandlungen mit dem Abg. v. Runde und in der Kammer ausdrücklich bestimmt ausgesprochen, welcher Meinung sie ist. Wir können voraussehen, daß nach dem Anträge, wie wir ihn beschlossen haben, kaum ohne Weiteres eine neue Wahl veranstaltet werden wird. Cs wird jedenfalls eine Erwiederung an die Stände der II. Kammer gelangen, die Sache wird wieder zur Sprache kommen. Es wird dann sich ergeben, ob eine Vereinigung zu treffen sei. Ist dies nicht der Fall, dann würde das letzte Mittel, die Auslegung durch den Staatsgerichtshof, eintreten. Es liegt bis dahin eine unentschiedene Streitfrage vor, esstehen sich zwei Ansichten geradezu entgegen, und ich sehe durchaus keinen Grund, welcher uns behinderte, so lange dem 0. Runde den Platz zu verstatten, bis die Erwiederung der hohen Staatsregicrung' eingegangen ist. Dahin ging wohl auch die Meinung des Präsidiums, indem es die Frage stellte, ob dem v. Runde der Platz so lange nicht versagt werden solle, bis die Erwiederung der hohen Staatsregierung eingegangen setn werde? Präsident: Ich Habe geglaubt, es lagen zwei Gegen stände zur Beschlußnahme vor, der erste beziehe sich darauf, daß von der hohen Staatsregierung beantragt worden ist, daß man die Rundesche Angelegenheit zur Zeit nicht als definitiv entschie den ansehen könne, und daß nach dem früheren Kammerbe schluß ihm sein Sitz noch offen bleiben solle, und dann, wenn man glaubt, daß dieser ftühere Beschluß der Kammer nun durch die bisherigen neueren Beschlüsse erledigt sei, ob der Eisen- stucksche Antrag zu berathen sei, daß man neuerdings den Be schluß fasse, dem v. Runde seinen Sitz in der Kammer bis zu der Anordnung der neuen Wahl offen zu lassen. Nun kommt es darauf an, ob ich den ersteren als einen Antrag der Regie rung zu betrachten habe, der ohne vorausgehendeUnterstützungs- frage zur Abstimmung zu bringen? Staatsminister v. Ze sch au: Ich glaube, daß das Mini sterium sich soviel als möglich ^von einer Einwirkung auf den Gang der Verhandlungen der Kammer zurückzuhalten hat. Ich habe die Frage nur gestellt, um die Ansicht der geehrten Kammer zu erfahren. Sie hat sich durch den Eisenstuckschen Antrag er ledigt. Wird über diesen abgestimmt, so wird sich die Ansicht der geehrten Kammer Herausstellen. Präsident: Ich hätte also nicht vorauszusetzen gehabt, daß ein Antrag der hohen Staatsregierung vorliege, und man könnte zur Unterstützungsfrage wegen des Eisenstuckschen An trags übergehn; nämlich daß dem v. Runde der Sitz in der Kamwer bis zu der Anordnung einer neuen Wahl zu verstat ten sei. Abg. Eisen stuck: Zu Begründung meines Antrags noch Einiges. Es ist auf meinen Antrag entgegnet worden, daß man in eine Jnconsequenz verfallen sei. Nämlich, was ist der Grund, der die hohe Kammer bestimmt hat, die Unzulässigkeit des Eintritts des v. Runde in die Versammlung auszuspre chen? Das war das Interesse der Wähler; man ging davon aus, daß durchaus sich nicht übersehen lasse, ob die Wähler, wenn sie die Stellung des v. Runde, wie sie geworden ist, ge kannt hätten, ihn auch da würden gewählt haben ? Das In teresse der Wähler wird nun gerettet, indem man eine ander- weite Wahl von Seiten der Kammer beantragt. Sonstige In teressen gegen den v. Runde kenne ich nicht. Ich wünschte nicht, daß man bloß der Consequenz wegen aufopfern möchte die höher» Interessen, die die Kammer hat, indem sie sich ein tüchtiges Mitglied entzieht. Und dann komme ich darauf zurück, was in der gestrigen Sitzung von einem Abgeordneten gesagt wurde, nämlich er sagt: Wenn die Wähler das Vertrauen,
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