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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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welche dieDeputation am Schluffe üussprkcht, baß das Verge- gen, welches aktenmäßig dem Stellvertreter Kühn zur Last fällt, nicht für ein solches anzusehen sek, welches nach allgemei nen Begriffen für entehrend zu halten ist, ohne jedoch den Grün den, welche rm Deputations-Gutachten dafür angeführt werden, durchgängig beizupflichten. Abg. Zische: Feder hat die Verpflichtung, sich nach den Gründen seiner Abstimmung umzusehen und diese darnach zu Potiviren. Ich nehme meine Gründe aus der Erfahrung des porigen Landtags. Der eigentliche Verfertiger der Petition war meines Wissens der Wg. N. Dichter aus Zwickau. Es handelte sich darum, ob er aus der Kammer austreten solle. Es wurde darüber diskutirt, und es fand sich, daß er an seiner Ehre nicht gelitten und seinen Platz in der Kammer zu behalten habe. Aus demselben' Grunde kann Kühn der Eintritt nicht verweigert werden.. Abg. Puttrich: Ich muß einen kleinen Irrthum berich tigen. Der Verfasser der Petition war nicht der Deputirte Richter, sondern sein Bruder, der Advokat Richter. Zugleich muß ich hieAeußerung eines Abgeordneten widerlegen, daßKühn den-Verfasser besser hätte kennen sollen. So Viel mir bewußt, hat der Advokat Richter selbst ein kleines Werk über die Ver fassungs-Urkunde zur bessern Kenntniß derselben für den ge meinen Mann herausgegeben. Ich glaube aber, daß Kühn Nicht in der Stellung war, daß er mit Leichtigkeit die Verfas sungs-Urkunde .hätte übersehen können, und es ist ihm daher wohl zu verzeihen, wenn er einem Manne Glauben beimaß, der über diesen Gegenstand geschrieben hatte. Präsident: Wünscht vielleicht noch Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen, vielleicht der Hr. Staatsminister oder der Hr. Referent zum Schluß? Referent Abg. Todt: Nur einiges -Wenige noch. In Bezug auf die Aeußerung des Abg. Roux, daß er in Ansehung der faktischen Verhältnisse der Deputation vertraue und glaube, daß ihr die Akten vorgelegen hätten, . muß ich bemer ken, daß die Akten der Deputation zwar nicht vorgelegen ha ben, daß aber die thatsächlichen Verhältnisse, wie sie im De putations-Bericht vorgetragen sind, in Wahrheit beruhen, darf um so mehr erwartet werden, da sie aus den Mittheilun gen der Staatsregierung geschöpft sind. Im Namen der De putation habe ich zu Begründung ihres Berichtes Nichts wei ter hinzuzusetzen, da das, was dagegen vorgebracht worden ist, bereits von dem Abgeordneten Eisenstuck gründlich wider legt worden ist und sich im Grunde eigentliche Gegner gar nicht gefunden, sich vielmehr Alle für das Deputations-Gut achten ausgesprochen und nur die Motiven ihrer Abstimmung entwickelt haben. Die Deputation kann daher des Erfolgs, welchen die Abstimmung haben wird,,im Voraus sicher sein. Staatsminister v. Lindenau: Wiewohl in der vorlie genden Angelegenheit die Entscheidung lediglich Sache der Kammer ist, so glaube ich doch in Veranlassung der vom Prä sidenten geschehenen Aeußerung versichern zu müssen, daß die Staatsregierung mit dem Anträge des Deputations-Gutach tens vollkommen einverstanden ist. Präsident: Ich frage nunmehro Hie Kammer: Ob sie her im Berichte ausgesprochenen Meinung ihrer Deputation beitritt, daß der Stellvertreter Kühn feine passive Wählbar keit keineswegs verloren habe? — Diese Frage wird von al len Anwesenden bejaht. Nach Beendigung dieses Gegenstandes schritt das Prä sidium zum 2, Kheile der heutigen Tagesordnung, die Wahl der Mitglieder der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Mittheilungen der hohen Staatsregierung, die Ausfüh rung des neuen Grundsteuersystems betr. Präsident: Die Kammer wird zu entscheiden haben, ob absolute Stimmenzahl gelten,- und ob auf den Stimmzet teln sämmtliche Mitglieder der Deputation auf einmal verzeich net werden sollen. Ich muß aber die Vorfrage vorausschicken: wie viele Mitglieder erwählt werden sollen? Man hat bei der i früheren Wahl über denselben Gegenstand im, Fahre 1833 7 Mitglieder dazu erwählt. Hierauf richtet der Präsident folgende Fragen an die Kammer: Ist es der Kammer ebenfalls gefällig, 7 Mitglieder zu dieser Deputation zu bestimmen? Ist die Kammer gemeint, daß auch mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt werden soll? und daß sämmliche Namen auf einen Zettel geschrieben wer den sollen? welche alle beifällig beantwortet werden. Abg. Atenstadt: Ich weiß wohl, daß die Landtagsord nung in der 105. tz. sagt: der Präsident kann in Betracht sei ner Geschäfte in der Kammer und als Vorstand der 3. Depu tation nicht zu einer Deputation gewählt werden, allein sie sagt nicht, er dürfe nicht gewählt werden. Es scheint seiner Berück sichtigung überlassen zu sein, inwiefern er selbst in den Geschäf ten, die allerdings von großem Umfange sind, eine Behinderung findet, die Wahl anzunehmen. Es entsteht daher die Frage: ob die Wahl auch auf den Präsidenten zu richten sei? das In teresse, welches er bei der vorigen Ständeversammlung an die sem Geschäft genommen, laßt allerdings in mehreren Mitglie dern dm'Wunsch aufkommen, in der Wahl für jetzt nicht be schränkt zu sein. Präsident: Ich kann mich für meine Person für das Vertrauen des Antragstellers, welches er gegen mich zu hegen scheint, nur dankbar verpflichtet halten; allein ich muß mich auch in meiner Stellung, die mich zum Organe der Kammer macht, doppelt verpflichtet halten, nach den Bestimmungen der Landtagsordnung zu handeln, und es scheint mir in tz. 105. die Wortstellung eine solche zu sein, welche dem Präsidenten ver bietet, an einer anderen Deputation als an der 3. unmittelbar Antheil zu nehmen. Es ist ziemlich deutlich gesagt, mit dem Worte: „kann," dqß die^ Wahl auf ihn selbst nicht gerichtet werden kann, indem er verfassungsmäßig Vorstand der 3. De putation sein muß, und daß daher die Kammer insbesondere, wenn sie den Präsidenten noch außerdem zum Mitgliede ande rer Deputationen bestimmte, gegen die Landtagsordnung feh len, sowie der Präsident, wenn er die Wahl annähme, denBe-
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