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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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kemesweges geeignet genug sein, die von Herrn Barth intendirte Wahlablehnung zu billigen, weil sie nicht nur zu gesucht und unerheblich und nicht im geringsten bescheinigt sind, sondern weil auch sämmtliche Kammermitglieder ähnliche Geschäftsabhaltun- gen für sich anführen können und größtentheils gleiche Erzie hungspflichten zu erfüllen haben. Es möchte indeß, wenn man die oben aufgestellte Frage des Bestehens der eventuellen Wahl des Reklamanten erwägt, dieselbe jedenfalls zu verneinen sein. Denn Herr Barth ist bloß auf den Fall eventuell zum zweiten Abgeordneten der Stadt Leipzig gewählt worden, wenn Herr Dufour-Feronce auf den Grund der vorgefchütztenStörung sei ner Familien- und Geschäftsangelegenheiten und nothwendigen Abwesenheit von der auf ihn gefallenen Wahl entbunden sein würde. Dieser Fall war aber nach §. 18.8ub e. des Wahlgesetzes, wie auch in der vorhin erwähnten Ministerialverorbnung v, 26. October 1836 bemerkt ist, von der betreffenden Kammer zu ent scheiden. — Allein Herr Dufour-Feronce hat von jenen Grün den später gänzlich abgesehen und seine Ablehnung bei seiner fernerweiten Reklamation lediglich durch bescheinigte Krank heit zu rechtfertigen gesucht. — Auf diesen Fall war aber Herr Barch nicht gewählt worden, und es kann, daher dessen even tuelle Wahl, nachdem jener Ablehnungsgrund Herrn Dufours höchsten Orts genehmigt worden ist, nicht für bestehend geachtet werden. — Denn wenn auch sämmtliche von Herrn Dufour angeführten Umstände für gesetzliche Gründe zu halten sein möchten; so sind sie doch sowohl an sich als in Ansehung der Entscheidungsbehörden gänzlich von einander verschieden. Was hiernachst 2) die Reklamation des Herrn Kaufmann Poppe anlangte; so ist dieser zum Stellvertreter Herrn Dufour- Feronce, nicht auch eventuell zum Stellvertreter des eventuell gewählten Herrn Barth ernannt worden. — Die Stellvertre tung eines Land tagsabgeordneten ist aber, wie schon aus tz.69. der Verfassungs-Urkunde hervorgeht, ein rein persönliches Verhält- niß, so daß, wenn die Wahl des Abgeordneten nicht genehmigt oder aus einem gesetzlichen Grunde für abgelehnt geachtet wird, auch die Wahl dessen Stellvertreters nicht bestehen kann. — Denn der Stellvertreter repräsentirt dengewahlten Abgeord neten; er kann dies aber nicht, wenn ein solcher, sei es nun we gen Ungültigkeits-Erklärung oder genehmigter Ablehnung der Wahl, nicht existirt, zumal wenn erwägt wird, daß ihn gerade die Persönlichkeit des Abgeordneten, dessen Stelle er vertreten soll, bestimmen kann, die Wahl entweder anzunehmen oder abzulehnen. — Zwar dürfte die Reklamation des Herrn Pop pe an sich kemesweges irgend eine Berücksichtigung verdienen, weil sie auf ganz unbescheinigten Geschäftsverhältnissen und namentlich darauf basirt ist, daß er seit mehreren Jahren Mit besitzer der Wollhandlung Bernhard Trinius und Comp. sei, deren gänzliche persönliche Leitung ihm obliege, weil sein allei niger Affocich Herr Trinius, schon seit Jahren in Weißenfels einem nicht unbedeutenden Geschäfte vorstehe, welches seine Zeit so in Anspruch nehme, daß es ihm nur selten möglich werde, wenige Tage in Leipzig zuzubringen, und daß das Sortiment roher Schafwolle, durch welches er in Leipzig ununterbrochen 150 Menschen beschäftige, mit Erfolg nur deshalb von einem Einzigen dirigirt werden könne, weil es nach einem Systeme ge schehen müsse, welches sich bei der Beschaffenheit des Artikels ein Anderer bloß durch dreijährige Uebung aneignen könnte, und was somit die Uebertragung seiner bisherigen Wirksamkeit an ei nen Zweiten für ihn gänzlich unausführbar mache, und weilHerr Poppe selbst nicht undeutlich zu erkennen giebt, daß außer ihm auch seine Arbeiter von dem Woll-Sortimentsgeschäfte Kennt- niß haben,.— Allein es ist nicht nur die Wahl Herrn Dufours aus gesetzlichem Grunde für abgelehnt zu achten, sondern es hat sich auch die eventuelle Wahl Herrn Barths aus den sub 1. angeführten Rücksichten nicht für bestehend erkennen lassen. — Die Deputation giebt daher in Ansehung beider gedachten Re klamationen ihr Gutachten dahin ab: die Kammer möge sowohl die eventuelle Wahl Herrn Barths zum zweiten Landtagsabge ordneten der Stadt Leipzig als auch die Wahl Herrn Poppes zum Stellvertreter Herrn Dufour-Feronce für nicht bestehend erkennen und die Anordnung der anderweiten Wahl eines zwei ten Abgeordneten der Stadt Leipzig und dessen Stellvertreters beschließen. — Und so kann die Deputation schließlich nur noch den aufrichtigen Wunsch aussprechen, daß es den künftige« Wählern der Stadt Leipzig gelingen möge, ihre Wahl sofort auf Männer zu richten, welche konstitutionelle Bildung und Gemeinsinn genug besitzen, um in die Reihe von Abgeordneten einzutreten, die dem allgemeinen Besten gleich große Opfer in ihren häuslichen und Geschäftsverhältnissen bringen müssen, wie den betreffenden drei Reklamationen zum Grunde gelegt wor den sind. Vicepräsident V. Haase: Ich erlaube mir nur wenige Worte, nicht um das Deputations-Gutachten zu bekämpfen, sondern um einen Mangel zu ergänzen; welcher sich beiden Reklamationen des Herrn Buchhändler Barth und des Herrn Kaufmann Poppe zu Leipzig zu Tage gelegt hat, und dessen von der Deputation in dem Berichte Erwähnung gethan wor den ist. Allerdings haben die Reklamanten unterlassen, die Umstände und Verhältnisse, woraus sie ihre Reklamationen gegründet, zu bescheinigen, und in dieser Beziehung halte ich es für meine Pflicht, der Kammer zu versichern, daß das Faktische, was Herr Buchhändler Barth insonderheit unter 1. und 2., so wie das, was Herr Kaufmann Poppe für die Ab lehnung ihrer Wahl angeführt haben, völlig der Wahrheit ge mäß ist. Eben so aber halte ich mich auch verpflichtet, in Hinsicht auf den Schluß des Deputations-Gutachtens es hier auszusprechen, daß die Herren Barth, Poppe und Dufour an konstitutioneller Bildung und Gemeinsinn Keinem nach stehen; eines Mehreren bedarf es hier nicht; denn es ist dar über nur eine Stimme, und es ist bekannt, daß diese Herren sich überall, wo sich die Gelegenheit dazu dargeboten, gemein nützigen Geschäften und Unternehmungen nicht bloß zum Be sten meiner Vaterstadt, sondern auch des ganzen Landes oft und gern unterzogen haben. Es giebt Verhältnisse im Leben, welche auch mit dem besten Willen Jemanden abhalten, den Wünschen seiner Wähler zu genügen. Schon das Gesetz er kennt das an, indem dasselbe ausspricht, daß gewisse Verhält nisse den Gewählten berechtigen, die auf ihn gefallene Wahl abzulehnen, und so schließe ich mit dem aufrichtigen Wunsche, daß die nächsten Wahlen in Leipzig auf Männer fallen mögen, welche in Hinsicht ihrer konstitutionellen Bildung und ihres. Gemeinsinns den genannten drei würdigen Männern gleichen. Abg. Häntzschel (aus Königstein): Mir scheint, als wenn die Deputation der hohen Staatsregierung einen Vor wurf gemacht hat, den sie nicht verdient. Sie sagt in ihrem Berichte: „Daßgesetzliche Bestimmungen, durchweiche noch dazu Rechte der Kammer normirt werden, nicht durch einsei tige Regierungsverordnungen, sondern lediglich durch, unter Beirath und Genehmigung der Stände zu fassende, ander- weite gesetzliche Beschlüsse abgeändert werden dürften." Ich bin zwar mit dem Grunde einverstanden, allein in der Ver-
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