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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-11-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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nicht mit dem Mstande vertragen, die Frauen in das bunte Gemisch hinein zu bringen. Ein drittes , ein Hauptelement des Weibes, sei die Demuth und der Gehorsam. Die Män ner seien gewiß schon jetzt mit vielen häuslichen Elementen reichlich versehn; wie solle es aber werden, wenn die Monar chie des Mannes durch gesetzliche Concession gefährdet werden solle? Uebrkgens. mässe er vollkommen dem beistimmen, was Se. Königl. Hoheit vorhin bemerkt habe. In Deutschland seien von jeher alle Staatssachen ausschließend von den Män nern berathen worden, und der Ausdruck: Oeffentlichkeit, sei also im nationellen, altüblichen' Sinne zu verstehen: Er müsse sich daher gegen den Antrag erklären. Nachdem Prinz Johann auf Abstimmung angetragen hatte, bemerkt der Präsident: es sei vorher schon darauf angetragen worden, die Petition an die Ik. Kammer zu geben; sie sei an beide Kammern gerichtet. Nun würdedochbei der Ab gabe von der diesseitigen Kammer etwas gesagt werden müssen, und da hierüber sich noch nicht ausgesprochen worden sei, so würde er die Frage an die Kammer zu stellen haben: ist die Kammer gemeint, dem Anträge des Antragstellers Zieg ler beizustimmen? was mit 31 Stimmen gegen!, verneint wird. Staatsminister v. Könneritz: Ich erlaube mir, die geehrte Kammer darauf aufmerksam zu machen, daß nach der. Verfassungs-Urkunde nicht der Fall vorliegt, wo Gegenstände an die andere Kammer abzugeben wären. Es scheint hier die Bestimmung tz. 109. der Verfassungs-Urkunde einzuschlagen, wo es heißt: „Eben so ist jedes einzelne Mitglied der Kammer befugt, seine Wünsche und Anträge in seiner Kammer vor zubringen. Nimmt sie sich in Folge der geschehenen Erör terung der Sache an, so hat sie den Beitritt der andern Kammer zu veranlassen rc." Also nur, wenn die Kammer sich der Petition annähme, würde der Fall vorhanden sein. Prinz Johann: Er leugne nicht, daß dieser Einwurf begründet sei, aber die Praxis der vorigen Ständeversamm lung stehe entgegen, denn man habe jedesmal, wenn ein An trag der Art zurückgewiesen worden, ihn der andern Kammer mitgetheilt. Staatsminister v. Könneritz: Das ist sehr richtig, wenn von Unterthanen Petitionen oder Beschwerden an beide Kam mern gerichtet gewesen sind; aber hier ist die Rede von denen, die die Mitglieder selbst an die Kammer bringen. Viceprasident v. Deutrich: Es sei auch nicht der Fall gewesen, daß die Sache an die H. Kammer gebracht worden; er habe zwar nur die Landtagsnachrichten vor sich, darnach aber habe sie auf sich beruht. Bürgermeister Hübler: Er erinnere sich des Falles nicht, daß, wenn eine Petition von der 3. Deputation abgeworfen worden sei, man solche an die II. Kammer gegeben habe. Secret, v. Zedtwitz: Es stehe ja dem Antragsteller frei, auch an die H. Kammer eine Petition zu bringen.' Secret. Hartz: Er glaube, daß schon der Consequenz willen sie in dem einen wie in dem andern Falle gleich zu be handeln sein werde.' Sei es bei frühem Petitionen nicht ge schehen , so dürfe man es auch hier nicht thun. Präsident: Wenn man dieser Meinung beitrete, so' würde man sie demnach nicht an die ll. Kammer gelangen lassen. Secr. H artz bemerkt: daß heute von der bei der früher» Ständeversammlung niedergesetzten Deputation ein Bericht wegen des Entwurfs eines Criminal-Gesetzbuchs eingegan gen sei. Präsident: Es würde derselbe nun zum Druck und zur Austheilung zu bringen sein; allein wegen seiner Umfänglichkeit sei er schon-gedruckt worden und werde daher baldigst unter die Mitglieder der Kammer vertheilt werden, damit sieKenntniß da von nehmen könnten. Es sei nun noch die Frage, wann er auf die Tagesordnung kommen solle ? Allerdings sei dieser Bericht theils ° sehr wichtig, theils sehr umfänglich, so, daß er kaum in 3 Lagen von den Mitgliedern werde geprüft werden können. Es werde daher von der Kammer abhangen, wie lange er ausliegen solle. Secr.w. Zedtwitz:-Es sei in der letzten Sitzung bei der Deputationen-Wahl von derKammer beschlossen worden, die WahleiNes Mitgliedes zur Redactions-Deputation vor derHänd ausgesetzt sein zu lassen. Dieser Beschluß setze ihn-als denjeni gen, welchem es nach der Landtagsordnung zukomme, abwech selnd mit dem Secretair der U. Kammer der Vorstand in dieser Deputation zu sein, in die größte Verlegenheit. Es hätten sich eine Menge Sachen, königl. Decrete, Protocolle rc. gesammelt, deren Druck bald veranstaltet werden möchte, und auch mehrere andere Umstände machten es nöthig, an den Zusammentritt der Mitglieder der Deputation zu denken. Der fragliche Beschluß beruhe einzig darauf, daß emDecret an diel.Kammer einge gangen sei über die Prorocollführung und über die Nedaction des Blattes, das unter dem Titel „Mittheilungen" erscheine. Es scheine ihm aber die Frage, ob künftig die Redactions - Depu tation mit dem im Decret angedeuteten Geschäften sich unmittel bar befassen, oder ob eine andere eigens niederzusetzende Depu tation der Kammer damit beauftragt werden solle, unabhängig davon zu sein. Hierzu komüre noch, daß über diesen Gegenstand auch in der II. Kammer debattirt werden müsse,und es würde auf diese Art viel Zeit verloren gehen und der Druck der Schriften sehr aufgehalten werden. Er stelle daher den Antrag, die Wahl eines Nedactionsmitgliedes gleich jetzt vorzunehmen. Auf die deshalb vom Präsid ium gestellte Frage wird der Antrag ausreichend unterstützt. Der Prä si d e n t fragt hierauf, ob die Kammer gemeint sei, die Wahl dieses Deputations-Mitgliedes vorzunehmen? Es erhebt sich jedoch ' V. Günther und bemerkt, daß es ihm dringend nothwen- dig scheine, ehe über diese Frage abgestimmt werde, den Bericht der 1. Deputation, welche, wie er gehört, bereits Beschluß über diesen Gegenstand gefaßt habe, abzuwarten. Prinz Johann erklärt sich für den Antrag des 1. Secre- tairs, da ein praktischer Grund vorhanden zu sein scheine, daß die Redactions - Deputation sofort zusammengesetzt werde. Es könne blos die Frage entstehen, ob zu den Landtagsmitthei lungen ein Mitglied. beiqezogen werden solle? Diese Frage scheine jedoch ganz unabhängig, denn wenn man auch ein Mit glied zur Nedaction dieses Blattes deputiren wolle, so brauche es nicht ein Mitglied der Redactions-Deputation zu sein. Es möchte daher die Constituirung der Deputation wohl kaum län ger aufgeschoben werden könnend V.Deutrich: Er habe allerdings die Ansicht gehabt, daß man diese Wahl aufschieben könne, allein unter-den Umstanden, die der Secretair angeführt habe, halte er für nvthwendig, daß man diese Wahl beschleunige, zumol.da bereits von der II. Kammer die Wahl erfolgt sei. m Präsident: Er erlaube ; - erläuternd hinzuzufügen,
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