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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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welche sie nicht als Abgeordnete anerkennt. Es scheint mir sehr bedenklich, daß in dem hohen Dekrete auf die 69. Z. der Verfas sungs-Urkunde bezogen worden und darauf die Ablehnung ei ner neuen Wahl gegründet worden ist. Nach der Meinung der Negierung nämlich soll nun vermuthlich der Stellvertreter des v. Runde einberufen werden. Nun hat aber die Kammer entschieden, daß die Funktion des Stellvertreters auch bereits seit Jahresfrist aufgehört habe. Wie kann man aber unter diesen Umständen von der Kammer verlangen, daß sie den Stellvertreter einberusen soll? Sonach scheint mir eine Verei nigung unmöglich. Ich muß also ebenfalls der Meinung sein, die Sache der bestehenden außerordentlichen Deputation wie derum zu übergeben. Jedoch trage ich noch darauf an, daß, weil der Gegenstand so wichtig ist, wie diejenigen, welche den Wirkungskreis der einen ordentlichen Deputation bilden, die Deputation noch mit zwei Mitgliedern verstärkt und auf die gewöhnliche Zahl 7 gebracht werde. Abg. v. Dieskau: Ich kann ebenfalls den Gegenstand keineswegs für erledigt erkennen. D.ie Kammer hat sich da- dahin entschieden, daß die ständische Funktion des Hm. v. Runde ex kuw aufgehört habe, und diese Entscheidung geht nicht nur auf den Hrn. v. Runde, sondern muß auch dessen Stellvertreter betreffen. Ich bin also der Meinung, daß die ser Gegenstand an die außerordentliche Deputation zurückge geben werde. Abg. Atenstädt: Der außerordentlichen Deputation war keine andere Frage vorgelegt worden als die: ob der Fall bei dem Abg. v. Runde eingetreten sei, welchen die Verfas sungs-Urkunde tz. 71. b. vorgesehen habe? Darüber hat sie sich ausgesprochen und in ihrem Gutachten erwähnt, daß die zweite Frage ihr zwar nicht gestellt worden sei, daß sie sich aber veranlaßt gefunden, dieselbe in Anregung zu bringen, weil sie voraus sah, daß die Kammer doch daraufzurückkommen würde. Nur insoweit hat sie diese Frage in ihr Gutachten gezogen; daß sie daran recht gethan, hat die Kammer gebil ligt; allein nunmehr ist ihr Geschäft beendigt; sobald die Sache nochmals ihr zugewiesen werden sollte, so müßte dar über entschieden werden, daß wieder eine außerordentliche Deputation für diesen Gegenstand niedergesetzt werden solle. Ich glaube aber, daß dieses darum nicht geschehen kann, weil wir bereits durch die Landtagsordnung angewiesen worden sind, daß Fragen, welche in die Verfassung einschlagen, an die I. Deputation zu verweisen. Dies scheint mir auch jetzt um so geeigneter, da bereits, was sich darüber sagen ließ, von der außerordentlichen Deputation ausgesprochen worden ist. Soll diese Frage noch unter einem neuen Gesichtspunkte erörtert werden, so ist es bei diesem ernsten Gegenstände an gemessener, daß man lieber eine andere Deputation und, wie ich glaube, die I. Deputation hier beauftrage, eben darum, um diesen Gegenstand zur Berathung anderer Mitglieder zu stel len , die nicht bei dieser Deputation gewesen sind. Es scheint dies auch in der Ansicht des Hrn v. Mayer gelegen zu haben, weil er darauf angetragen hat, daß diese Deputation verstärkt werden solle. Wir können uns diese Wahl ersparen, sobald die Sache an die Verfassungsdeputation verwiesen wird; das scheint mir am zweckmäßigsten zu sein. Ich trage also darauf an, daß die Sache der 1. Deputation zugewiesen werde, und zwar noch aus dem Grunde, weil, wenn die Sache an die I. Kammer kommt, voraus zu sehn ist, daß die !. Kammer sich veranlaßt finden wird, den verfassungsmäßigen Weg ein zuschlagen, und sie ihrer 1. Deputation aufzutragen ; so wird dadurch eine Gleichheit erzielt. » Abg. v. Thi elau: Ich hatte nicht die Absicht, über diesen Gegenstand zu sprechen; indessen die Aeußerungen, die so eben ausgesprochen wurden, veranlassen mich dazu. DaS Motiv, welches der Abgeordnete aufstellt, warum die I. Deputation eintreten solle, ist das, weil die Sache wichtig geworden ist. Das ist das einzige Motiv, was ich habe aus der Rede des Abgeordneten auffassen können, und ich muß gestehn, daß ich nicht begreifen kann, wie ein Abgeordneter deshalb eine andere Deputation Vorschlägen kann. Das heißt: Sachen, die wich tig sind, können von den übrigen Deputations-Mitgliedern nicht berathen werden, sondern lediglich von der 1. Deputation, weil sie allein wichtige Sachen entscheiden könne. — Wenn von Abweichung von dem verfassungsmäßigen Wege gespro chen wird, so wird die Kammer wohl immer auf dem verfas sungsmäßigen Wege geblieben sein, denn der Kammer allein steht das Recht zu, eine vorhandene Deputation zu bestimmen, und eben so gut kann die Kammer das Recht vkndiziren, eine außerordentliche Deputation zu ernennen. Ob sie dieselben Mitglieder wieder nehmen oder-vermehren will, oder ob sie die Sache an die 3. oder 4. Deputation verweisen will, steht in der Machtvollkommenheit der Kammer allein, und zwar nach der Landtagsordnung. Also auch diesem nach wird die Kammer keinen Fehlgriff thun, noch gethan haben; und was der Ab geordnete von der I. Kammer sagt, so muß ich bemerken, daß beide Kammern sich vollkommen gleich stehen, und jede in ihrem Bereiche thun wird, was ihr beliebt, und was ihr mit der Land tagsordnung übereinzustimmen scheint. Ob die 1. Deputation aus 4 oder 7 Mitgliedern besteht, das ist gleich, aber daß eine einmal gewählte Deputation abtreten müsse, deswegen, weil die eine von ihr bereits bearbeitete Sache wichtig geworden, das glaube ich nicht. Abg. Atenstädt: Ich muß den Abgeordneten aufmerk sam machen, daß dies mein Grund nicht gewesen ist, daß ich mich nicht einmal des Ausdrucks „wichtig" bedient, sondern nur gesprochen habe, daß die Sache ernst geworden sei. Ich habe als Grund aufgestellt, daß der Deputation bloß die Frage vor gelegt worden, ob der Fall, den die Verfassungs-Urkunde vor- aussetze, bei dem Abgeordneten!). Runde vorhandenwar. Diese Frage hat sie beantwortet, und ich habe gesagt, daß die jetzige Frage von ihr nur freiwillig und darum hingestellt worden ist, weil sie glaubte, sie nicht unberührt lassen zu müssen. Jetzt kommt aber diese Frage förmlich zur Sprache, und nunmehr gehört dieselbe nicht mehr an die Deputatton, die sie nur frei willig in ihren Bereich gezogen hat, sondern an die Verfassungs- Deputation. Das sind meine Gründe gewesen., Abg. v. Thiel au: Ob der Abgeordnete von der Wichtig-
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